Man nehme z.B. eine Wohnung ohne Balkon und baut
nachträglich einen solchen an (Kosten um die 5000 Euro). Hat
sich der Wert der Wohnung nun um genau diesen Betrag erhöht
(nicht mehr oder weniger) oder bedeutet der Balkon an sich
eine höhere Wertsteigerung…
Hallo Marie,
wenn Du von Wertsteigerung sprichst, müßte der Wert vor dem Anbau des Balkons bekannt sein. Den kannst Du schätzen lassen. Dabei wirst Du aber erleben, daß ein Dutzend Sachverständige ebenso viele unterschiedliche Schätzwerte nennen. Die Differenzen werden größer sein als die 5.000 Euro für den Balkon.
In eine Wertermittlung geht als einzig nachprüfbare Position die Wohnfläche ein. Nun weiß aber jeder, daß 100 qm verrotteter Uraltbau im Slum anders zu bewerten sind als die gleiche Fläche in bester Wohnlage. Es geht also die Lage ein. Schon bei deren Bewertung kann man sich trefflich streiten. Es gehen ein evtl. vorhandener Reparaturstau, Ausstattungsmerkmale, Zustand der Wohnung, Größe der Wohnanlage, Verkehrsanbindung, Infrastruktur der Umgebung etc ein. Über jeden einzelnen Punkt kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein. Da redet einer von Fußböden „mit hochwertigem Laminat“ und der nächste beurteilt den gleichen Belag als „einfache Ausführung“. Einer findet die Badezimmerfliesen gewagt, aber supertoll, der nächste hält das für einen Sanierungsfall, wenn man die Wohnung verkaufen will. Einer sieht in den neuen Kunststoffenstern einen Pluspunkt, der andere bemerkt an den gleichen Fenstern den mangelhaften Einbruchschutz. Einer findet die Holzverschläge als Abstellraum unter dem Dach zweckentsprechend ausreichend, ein anderer sieht darin eine Primitivlösung für Plunder. Einer sieht den Fahrradkeller, der andere mag darin keinen Pluspunkt sehen, weil der Raum zu klein und nur über eine steile Treppe erreichbar ist. Ein Gutachter sieht die aufwendige … usw…usw…, sein Kollege hat überhaupt keinen Blick dafür. Der Sorgfältige sieht sich die ganze Wohnanlage an, schätzt fällige Reparaturen ab und stellt denen die Reserven der Eigentümergemeinschaft gegenüber, der nächste ist wie viele seiner Kollegen Fachwirt für Wohnungswirtschaft, abgebrochener Architekt, Makler, Banker oder sonstwas und hat von der Beurteilung von Bausubstanz eigentlich überhaupt keine Ahnung. Er hat nur einen Kurs hinter sich, wie man nach DIN die Wohnfläche ermittelt.
So, jetzt sag Du mir bitte, wie der Balkon in die Wertermittlung eingeht. Der Balkon ist ein Punkt unter vielen im Gesamtbild der Wohnung. Du wirst den Balkon als gewiß wertsteigerndes Merkmal im ermittelten Wohnungswert nicht wiedererkennen.
Wertgutachten bieten stets nur einen Anhaltspunkt. Ob der Gutachter vereidigt ist oder nicht, macht das Gutachten nicht realitätsnäher. Der tatsächliche Wert zeigt sich ganz unabhängig von bedrucktem Papier beim Verkauf. Der Wert ist genau der Preis, den ein Käufer zu zahlen bereit ist.
Gruß
Wolfgang