Moin zusammen!
Nehmen wir an, man hat sich zum 2.1.12 selbstständig gemacht. Nun spielt man mit dem Gedanken, sich weiterhin freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Da man vor der Selbstständigkeit sechs Jahre sozialversicherungspflichtig versichert war, bestehen ja noch Ansprüche für ein Jahr in Höhe von ca. 1250€.
Meine Frage ist nun, ob man bei einer freiwilligen „Mitgliedschaft“ nun höhere Ansprüche erwirbt oder ob sich die vier Jahre „Abruffrist“ verlängern?
Danke und Gruß
Malte