Muss das Finanzamt auch dann korrekt nachrechnen, wenn man sich bei der Steuererklärung zu eigenen Ungunsten verrechnet hat? Wenn man also fälschlich auf eine niedrigere Erstattungssumme kommt - muss das Amt nachrechnen und die korrekte höhere Summe zahlen?
Hallo,
wobei hat man sich verrechnet ?
Das Finanzamt muss nicht alle Angaben und Summen nachrechnen, sondern darf auch glauben. Solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, darf man noch korrigieren.
Beim Steuertarif allerdings wird der Computer des FA nachrechnen, aber die Steuer selbst gibt man ja in der Erklärung nicht an.
Gruss
Barmer
vielen Dank, das hilft schon mal weiter.
grundsätzlich werden bei der veranlagung alle werte geprüft. allerdings werden auch viele erklärungen einfach durchgewunken und eben rechenfehler nicht bemerkt.
falls es sich z.b. um einen additionsfehler handelt, der bei prüfung der erklärung augenscheinlich hätte festgestellt werden müssen, dann bleibt dem stpfl. auch nach ende der einspruchsfrist die möglichkeit, den bescheid ändern zu lassen.
stichwort: offenbare unrichtigkeit