Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, bei der Frage, was ein Chefarzt im Krankenhaus alles abrechnen darf.
Zum Hintergrund: Ich war einige Wochen im Krankenhaus und bin gesetzlich krankenversichert. Da mein Krankheitsverlauf bisher etwas komplizierter war, wollte ich die für die für mich - zumindest vermutet - beste Behandlung und habe als Wahlleistung Chefarzt gewählt. Diese werde ich als Selbstzahler zahlen (habe keine Zusatzversicherung - in der Jugend ist man dumm, als chronisch Kranker wird man nicht mehr genommen…).
Mit meiner GKV wurde für die Zeit der Regelsatz abgerechnet. Ich habe nun zusätzlich die Chefarztrechnungen privat erhalten. Mir ist bewußt, dass da einiges auf einen zukommt, bin nun aber doch etwas überrascht, dass vor allem allgemeine Routineleistungen bzw. medizinisch notwendige Leistungen (z.B. Blutabnahme, Infusion), die auch ohne Chefarztleistung durchgeführt worden wären, nochmal abgerechnet werden. Ist dies nicht über den Pauschalsatz der GKV abgegolten? Muß bei der Chefarztbehandlung nicht irgendein „Mehrwert“/Zusatzleistung erkennbar sein?
Was darf der Chefarzt alles privat abrechnen? Derzeit habe ich die Vermutung, dass ich mehr zahle als ein nur Privat-Versicherter, nämlich das was meine Krankenkasse gezahlt hat (ca. 4000,-) und das was ich jetzt noch privat zahle (Chefarztleistung inkl. externer Labore ca. 3500,-). Möchte natürlich nichts unnötig doppelt zahlen…
Vielen Dank für Eure Antworten!