Was darf das a-amt

Guten Tag,
bin ab 10.01.2010 arbeitslos,nach elternzeit und muss 10 bewerbungen bringen,obwohl in meiner branche im umkreis nix vorhanden ist.bin ich gezwungen,blindbewerbungen sinnlos zu verschicken?darf das aamt die anzahl der bewerbungen vorschreiben?
Kann das arbeitsamt mich rechtl.zwingen,mein einjähriges kind(eingewöhnung in kita ab 2.01.2010) für vollzeit in die kita zu geben aufgrund einer massnahme zum bewerbungslehrgang?
gibts ein gesetz welches vorschreibt,unter diesen umständen einen vollzeitjob anzunehmen,bin floristin und soll mich,laut aamt für vitsollzeit bewerben(das heisst arbeiten bis 18.00uhr und länger,sowie samstags)habe keinen fürs kind ausserhalb der kitazeiten. … dankeschön

Hallo Sabomia,

Zuerst einmal, ja, das Arbeitsamt kann und tut leider grundsätzlich einiges vorschreiben. Du willst Geld von ihnen, und sie stellen die Bedingungen dafür.

Was die Bewerbungen angeht, Du musst nachweisen, dass Du „um Arbeit bemüht“ bist, im Klartext heißt das eben, dass Du Deine Anschreiben und ggf. Antworten bei ihnen vorführst. Es gibt da verschiedene Richtlinien, die die Anzahl dieser Bewerbungen vorgeben können.

Weiterhin musst Du Dich auch auf von ihnen vermittelte Stellenangebote bewerben und Lehrgänge soweit ich weiß auch mitmachen, weil das alles zu oben genanntem Punkt zählt.

Was das Beschäftigen des Kindes angeht, weiß ich leider nichts Genaues, aber wenn Du sonst niemanden hast (was macht denn der Erzeuger??) oder es nicht in einer Kita lassen willst, ist das aus Sicht des Arbeitsamtes erstmal Dein Problem. Vor allem, wenn eine gesetzlich vorgesehene Zeitspanne für das Bemuttern eines Kleinkindes (Elternschaft) bereits vorüber ist. Ergo spricht nichts dagegen, dass Du Dich auf eine Vollzeitarbeitsstelle bewerben musst.

Ich weiß nicht, ob es dazu gesetzliche Regelungen gibt, aber ich nehme an, dass entsprechende Regelungen mit denen vom AA übereinstimmen, weil die ja quasi den Staat repräsentieren.

Informieren kannst Du Dich auch mal auf http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ hier findest Du die einschlägigen Gesetze.

Wo Du vielleicht auch mal nachschauen könntest, ist http://www.gutefrage.net/tag/arbeitsamt/1 hier beraten sich Leute gegenseitig zum Thema Arbeitsamt.

Ansonsten gibt es noch http://www.frag-einen-anwalt.de/ : das Prinzip ist, eine Frage zu stellen, zu zahlen und eine Antwort von einem Fachmann zu erhalten; im Forum kann man aber auch öffentlich bereits beantwortete Fragen nachlesen, vielleicht findest Du etwas, was Deinem Fall ähnelt.

Im Zweifelsfalle kannst Du Dich ja auch an einen richtigen Anwalt wenden, eine Rechtsberatung kostet m.W. so zwischen 30 und 35 €.

Ich hoffe, Dir ein bisschen weitergeholfen zu haben und wünsch viel Glück!