Hallo Experten,
Was darf bei einer Besichtigung das Finanzamt prüfen, wenn zwei Personen, die ein Haus gemeinsam gekauft haben, in zwei der Wohnungen wohnen, entsprechende Finanzmittel (Steuervorteile) geltend gemacht haben, und das Finanzamt das nicht so glaubt. Sprich: das Finanzamt möchte nachweisen, dass die Personen zusammen leben und nur eine gemeinsame Wonung haben.
Wenn gegen eine Besichtigung durch das Finanzamt nichts einzuwenden ist, darf die Amtsperson dann
Schränke öffnen?
Betten oder Schlafsofas sich zeigen lassen?
Tische als ungewöhnlich groß bezeichnen?
Fotos der Wohnung erstellen?
Einrichtungsgegenstände der Wohnung interpretieren?
Inbesondere Punkte 1 und 4 interessieren mich?
ich kann dir leider fachlich nicht weiterhelfen, wünsche dir aber, daß kein dienstbeflissener Finanzbeamter hier mitliest. Wenn man seinen Namen hier im Klartext (Emailadresse) benutzt, dann kann das in so einem Fall möglicherweise unangenehme Folgen haben.
Falls es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Steuerfahnder für dich interessieren, dann wäre meine Empfehlung, dringend einen Steuerberater oder Anwalt zu Rate zu ziehen. Das sollte es in diesem Fall Wert sein, um deine Rechte zu sichern.
Gruß
Sebastian
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Hallo Sebastian,
nein, die Steuerfahndung ist nicht hinter mir her. Ich bin in diesem Fall kein Betroffener. Es ist für mich eher ein theoretisches Problem.
Falls es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Steuerfahnder
für dich interessieren, dann wäre meine Empfehlung, dringend
einen Steuerberater oder Anwalt zu Rate zu ziehen. Das sollte
es in diesem Fall Wert sein, um deine Rechte zu sichern.