Vorausgesetzt man ist selbständig und hat Probleme mit dem Finanzamt. Dann kommt es soweit, daß man u. A. aufgrund dieser Verbindlichkeiten eine EV abgeben und auch die Aufträge für das laufende Jahr angeben muss. Darf das Finanzamt danach die zukünftigen Kunden angeschreiben und aufgefordern, die Zahlungen an sie zu leisten anstatt an die Firma. Wenn aufgrund dieser Tatsache dann Aufträge storniert werden, hat man da irgendeine Möglichkeit, gegen das Finanzamt vorzugehen oder ist das tatsächlich alles rechtens? Hätte das Finanzamt nicht evtl. nur Kunden anschreiben dürfen, von denen die Firma noch Geld zu bekommen hatte (dies ist nämlich nicht geschehen)? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung können grundsätzlich auch Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten gepfändet werden. Wie andere Gläubiger auch, kann das Finantamt solche Pfändungen einleiten.
Es ist gerade der Zweck der EV dem Gläubiger Klarheit über das Vermögen des Schudners zu verschaffen.
Danke für die schnelle Antwort. Das ist soweit schon klar. Es geht aber hauptsächlich darum, daß das Finanzamt bei Kunden pfändet, deren Aufträge erst in der Zukunft liegen, d. h. wo bisher weder eine Leistung erbracht noch eine Rechnung gestellt wurde. Ein kleiner Hinweis vielleicht noch: Es handelt sich um ein Busunternehmen und bei den Kunden um Vereine, die dort Fahrten gebucht haben. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf der Fahrt oder aber danach und nicht vorher. D. h. wenn die Zahlungen der Vereine an das Finanzamt gehen müssen, dann muß der Unternehmer die ganzen Dieselkosten usw. vorlegen und erhält selbst dafür keine Zahlung. Das kann doch nicht sein, oder? Eine Anfrage, ob der Kunde von sagen wir mal 2800 € ca. 1800 € an das Finanzamt und 1000 € an den Unternehmer zahlen kann (damit die Diesel, Versicherung usw. abgesichert sind) wurde abgelehnt. Insgesamt handelt es sich übrigens um eine Forderung von noch ca. 8000 €