Was darf der Arbeitgeber überwachen?

Hallo,

weiß hier jemand, was ein Arbeitgeber über den Arbeitnehmer protokollieren darf?

Angenommen, eine Person A arbeitet in einer Firma, in welcher jede Stunde eine Person B „eine Runde“ macht, um zu schauen, was denn die Arbeit in den jeweiligen Abteilungen so macht.

Person A ist zunächst nicht verwundert. Jedoch erfährt A, dass die Rundgänger Notizen über Auffälligkeiten zu einzelnen Mitarbeitern machen. Noch verwunderter sei A nun, als er/sie erfährt, sie/er sei einmal bei einer Auffälligkeit bemerkt worden und entsprechend in eine Liste eingetragen worden. Angenommen A hat nun aber nie eine offizielle Information erhalten. Weder, welchen Sinn und Zweck die Rundgänge haben, noch dass eine Notiz über A vermerkt wurde. Wäre das ok? Hätte man die fiktive Person A in dieser Geschichte nicht im Vorfeld informieren müssen? Wenn nicht zuvor, dann aber doch spätestens, als ein Vermerk gemacht wurde?

Kann jemand sagen, ob diese Vorgehensweise in der wirklichen Welt ok ist?

Grüße

Lutz

Hallo.

Rundgänge machen und gucken, wer was so arbeitet, darf ein Arbeitgeber selbstverständlich. Er macht diese ja auch offen und versteckt sich nicht hinterm Blumentopf und spioniert.

Er darf nicht heimlich Kameras anbringen, und die Leute nicht darüber informieren, dass sie gefilmt werden.

Auch das Notizen machen finde ich nicht anstössig. Wenn Chef A beim Rundgang mitbekommt, dass der neue Mitarbeiter statt zu arbeiten in ein Schwätzchen mit dem Kollegen vertieft ist, kann er sich das natürlich notieren.

Sollte er dann bei diversen Gelegenheiten solcherlei Verhalten beobachten, kann er den Mitarbeiter dazu ins Gebet nehmen und hat konkrete Daten zur Hand.

Dann muss er keine wagen Anschuldigungen vorbringen, sondern kann konkret die Kritik-
punkte belegen. Auch hat er sich selbst gegenüber nicht ein diffuses Gefühl von
„der quatscht aber oft“ sondern hat dokumentiert, dass es jeden Tag 5mal passiert.

Ich behaupte auch mal, dass der Arbeitgeber nicht dem Arbeitnehmer mitteilen muss,
wenn er sich über ihn Notizen macht.

Soweit grundsätzlich. Persönlich finde ich es schon etwas seltsam, diese RUndgänge
mit Notizblock haben sowas von Schulhofaufsicht, und ich kann Dein Befremden nachvollziehen.

Gruß, Inli

Hallo,

rechtlich gesehen ist alles im Lot.

Aus der Praxis gesehen:
Jeder Vorgesetzte macht sich sein „Listchen“ über seine Mitarbeiter - sowohl über positives als auch negatives.
Das muss er schon allein, um bei Bedarf eine entsprechende Bewertung über den Mitarbeiter machen zu können (z.B. Entscheidung, ob der Mitarbeiter die Probezeit „überlebt“, zur Erstellung von Arbeitszeugnissen, Versetzungen/Aufstieg, etc.).
Die Art wie er es macht ist sehr unterschiedlich.
Die meisten machen das heimlich im stillen Kämmerlein, so dass die Mitarbeiter das nicht direkt mitbekommen.

Ich finde es eher befremdlich, dass dem Mitarbeiter (von wem eigentlich?) mitgeteilt bekommen hat, dass er 1 x aufgefallen ist. 1) Ist diese Information nur vom Vorgesetzten dem jeweiligen Mitarbeiter mitzuteilen und 2) muss das sachlich im Rahmen eines „Personalgespräches unter 4 Augen“ erfolgen (Datenschutz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, etc.).

Alles andere würde ich als Gerücht abtun und evtl. melden, da sowas schnell in „Mobbing“ ausarten kann.

LG