Moin
Ich habe nun eine sehr Speziale Frage was darf man als E-Meister wenn man nicht im Installationsverzeichnis eingetragen ist.
Dürfte dieser für Veranstaltungen z.b. Die Stromversorgung verlegen und die benötigten Verteiler bereitstellen. Wenn diese nur Via Steckverbinder 63A 125A CEE gesteckt sind.
denn er greift ja so gesehen nicht Direkt in das Verteilernetz des Versorgers ein.
Eine Abnahme Messung würde für den sicheren Betrieb natürlich gemacht werden.
Zweite Frage wie sieht es hier mit Überprüfung von Verkaufswägen aus welche auch nur gesteckt sind. Darf der E-Meister dafür ein Abnahme Protokoll machen Messung der Anlage auf Elektronische Sicherheit wie bei der Gebäudeinstallation.
Natürlich hat das alles auch mit der Haftpflicht und dem Versicherungsschutz zu tun wer haftet im Schadensfall. Nur habe ich Feststellen müssen das ein Versicherungsschutz und Betriebshaftpflicht auch ohne Eintragung möglich ist.
Die Eintragung ist so gesehen noch nicht erfolgt. Da bis jetzt ein Anstellungsverhältnis besteht in diesem es nicht benötigt war.