Was darf der E-Meister ohne Eintragung

Moin
Ich habe nun eine sehr Speziale Frage was darf man als E-Meister wenn man nicht im Installationsverzeichnis eingetragen ist.

Dürfte dieser für Veranstaltungen z.b. Die Stromversorgung verlegen und die benötigten Verteiler bereitstellen. Wenn diese nur Via Steckverbinder 63A 125A CEE gesteckt sind.
denn er greift ja so gesehen nicht Direkt in das Verteilernetz des Versorgers ein.

Eine Abnahme Messung würde für den sicheren Betrieb natürlich gemacht werden.

Zweite Frage wie sieht es hier mit Überprüfung von Verkaufswägen aus welche auch nur gesteckt sind. Darf der E-Meister dafür ein Abnahme Protokoll machen Messung der Anlage auf Elektronische Sicherheit wie bei der Gebäudeinstallation.

Natürlich hat das alles auch mit der Haftpflicht und dem Versicherungsschutz zu tun wer haftet im Schadensfall. Nur habe ich Feststellen müssen das ein Versicherungsschutz und Betriebshaftpflicht auch ohne Eintragung möglich ist.

Die Eintragung ist so gesehen noch nicht erfolgt. Da bis jetzt ein Anstellungsverhältnis besteht in diesem es nicht benötigt war.

?!

Moin
Ich habe nun eine sehr Speziale Frage was darf man als
E-Meister wenn man nicht im Installationsverzeichnis
eingetragen ist.

Wäre es nicht gut diese sehr spezielle Frage an die IHK oder einer anderen zuständigen Vereinigung zu stellen?
Warum sollte sich hier jemand die Finger verbrennen und Dir eine ggf. eine falsche Auskunft geben? Der E- Meister sollte eigentlich erwachsen genug sein, sich selber alle notwendigen Berechtigungen zu besorgen und aus eigenem Antrieb keine illegalen Arbeiten zu machen.

Gebabbel
Servus,

falls es Dir bisher entgangen ist: Hier im E-Brett gibt es noch ein paar Experten - aus anderen Brettern habt Ihr sie ja erfolgreich rausgedrückt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

falls es Dir bisher entgangen ist: Hier im E-Brett gibt es noch ein paar Experten - aus anderen Brettern habt Ihr sie ja erfolgreich rausgedrückt.

Selbst als Elektromeister würde ich den Fragesteller motivieren, sich seine juristische Auskunft gleich an der richtigen Stelle zu holen.
Irgendwie muss man ja die Leute zur Eigenständigkeit erziehen :stuck_out_tongue:
Seit man alles im Internet erfragen kann, werden die Leute immer fauler und lassen andere für sich suchen. Ich kenne noch die Zeit wo man für Auskünfte telefonierte und für Wissen Bücher las.

Hallo Fragewurm,

Ich kenne noch
die Zeit wo man für Auskünfte telefonierte und für Wissen
Bücher las.

Soooo alt bist du schon ??!! :stuck_out_tongue:

MfG Peter(TOO)

Moin

Hallo Namenlo(o)ser

Dürfte dieser für Veranstaltungen z.b. Die Stromversorgung
verlegen und die benötigten Verteiler bereitstellen. Wenn
diese nur Via Steckverbinder 63A 125A CEE gesteckt sind.
denn er greift ja so gesehen nicht Direkt in das Verteilernetz
des Versorgers ein.

Ja

Eine Abnahme Messung würde für den sicheren Betrieb natürlich
gemacht werden.

Zweite Frage wie sieht es hier mit Überprüfung von
Verkaufswägen aus welche auch nur gesteckt sind. Darf der
E-Meister dafür ein Abnahme Protokoll machen Messung der
Anlage auf Elektronische Sicherheit wie bei der
Gebäudeinstallation.

Ja

Natürlich hat das alles auch mit der Haftpflicht und dem
Versicherungsschutz zu tun wer haftet im Schadensfall. Nur
habe ich Feststellen müssen das ein Versicherungsschutz und
Betriebshaftpflicht auch ohne Eintragung möglich ist.

Der Vertrag zwischen Auftraggeber/-Nehmer ist ausschlaggebend *)

Die Eintragung ist so gesehen noch nicht erfolgt. Da bis jetzt
ein Anstellungsverhältnis besteht in diesem es nicht benötigt
war.

*)
Elektrofachkraft, befähigte Person … etc. sind Ausdrücke, die in den manigfachen Regelwerken immer wieder auftauchen.
Arbeitssicherheitsgesez, Berufsgenossenschaften und betriebsinterne Vorgaben erschweren den „Durchblick“.
Dokumentierte Prüfungen nach VDE 701/702 sind immer gut
Auf Elektrofachkraft.de (WEKA) werden viele Fragen beantwortet.

Gruß

  • Volker Wolter -

servus Af.

es ist zwar ganz furchtbar lieb, daß du dich für unsere Sache ins Zeug legst,
aber ich möchte eigentlich diese Art Ton hier im Board nicht

Ganz im Ggteil, ich bin recht froh, daß sich hier ein anständiger, respektvoller Umgangston eingeschliffen hat

Die Ursprungsfrage von Badeknecht ist TATSÄCHLICH nicht so einfach zu beantworten,
allerdings muss man leider auch dazusagen, daß sich hier auch die Industrie- und Handwerkskammern nicht besonders gut auskennen.

Zu dem Teil der festangeschlossenen Installation besteht ja bereits allerseits Einigkeit.
Hier muss es der im Installateursverz. des NB eingetragene Fachbetrieb sein

Aber darum geht es dem Frager ja gar nicht, sondern die Fragen sind

  • ist ein Bauverteiler mit CEE-Stecker ein Elektrogerät nach VDE0701 oder gehört er zur Festinstallation (hat ja einen Erdungsstab)

  • Ist eine Grillbude mit CEE-Anschlusskabel nun ein Elektrogerät oder ist es eine Festinstallation?
    Die Frage lief erst vor kurzem hier durch - sehr kontrovers übrigens, falls es dich interessiert

  • reicht es aus, ausgebildete Elektrofachkraft zu sein, um Elektrogeräten rechtsverbindlich den "TÜV"Stempel aufzudrücken, wie es in den UVV der BG alleinigst steht ?

  • oder muss der Frager auch hierfür bereits ein eingtragener Betrieb sein?
    Wo eingetragen?
    Bei der HWK? Der Betrieb baut oder verändert ja keine Teile, er prüft sie ja nur

die VDE gibt das nicht her und die UVV der BG ebenfalls nicht

Die richtige Antwort auf die Frage
„Was darf ein Elektromeister…“
wäre übrigens gewesen
„…haften…“
egal ob höchstpersönlich oder in der Funktion als Betrieb

von daher war die erste folgende Antwort gar nicht mal so schlecht

Georg

2 Like

Zuständigkeiten
Servus,

dass die Frage der Abgrenzung nicht harmlos ist, leuchtet ein.

Die Empfehlung, sie jedenfalls nicht von den E-Meistern und Inschenjören hier klären zu lassen, kann aber allemal noch geben, wenn acht Tage später noch keiner entweder präzisiert hat, wo diese Abgrenzung fummelig ist (wie Du das grad gemacht hast), oder eine konkrete Antwort gegeben hat - wenn er z.B. mal einen vergleichbaren Fall begutachtet hat.

Bei den Kammern sitzen hie und da Leuchten und Pfeifen Tür an Tür, und die Leute von den Berufsgenossenschaften sind in ihrem eigenen Universum (meistens) bestens bewandert, aber tun sich schwer damit, dass es eine Welt außerhalb dieses Universums gibt („Getroffene Schutzmaßnahmen? Sicherheitsschuhe!“ passt immer).

Von daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man hier einen besser brauchbaren Hinweis zu der vorgelegten Frage bekommt als von den „zuständigen Stellen“, gar nicht so arg gering.

Schöne Grüße

MM

Danke Georg. Volker Wolter, Aprilfisch,

Das hat mir schon weiter geholfen den Artikel zu der Grillbude versuche ich im Archive zu finden.

Warum ich hier gefragt habe war einfach vielleicht hat jemand damit schon Erfahrung gemacht. denn eine Eintragung ins Installationsverzeichnis ist ja auch ne Kosten Frage

für die Tatsache das ich vielleicht 2 mal im Jahr von meinem Verein die Lanparty Plane da leih ich mir von meinem Betrieb das Messgerät aus und gut ist.
Dafür sich Die Geräte selber anschaffen und Eintragen lassen lohnt sich nicht.

Denn Passenden Abschluss hätte ich auch um dies durch zu Führen nur halt keine Eintragung da ich angestellt bin und diesen Aktuelle selber nicht brauche

Grüße
Badeknecht