Hallo,
Darf der MDK eine Krankschreibung rückwirkend aufheben?
Vielen Dank für Euere Hilfe.
Hallo,
Darf der MDK eine Krankschreibung rückwirkend aufheben?
Vielen Dank für Euere Hilfe.
Hallo,
das kann man so nicht beantworten, ohne Einzelheiten zu kennen -
aber grundsätzlich macht der MDK das nicht sondern nur ab sofort oder für die Zukunft.
Gruß
Czauderna
Ich würde mal - ohne wirklich was davon zu wissen - behaupten, das wäre ein Eingriff in die ärztliche Praxis und dürfte schon deshalb unzulässig sein. Wie gesagt, nur so ein Gedanke. Ich habe keine Ahnung.
In meinen Fall war es so, dass ich 1 Woche krank geschrieben war. Ich hatte bereits die Kündigung meines AG erhalten. Die Krankschreibung wurde um 1 Woche verlängert. Ich war wegen Mobbings krank geschrieben. Die Ärztin bezeichnete mich gleich als Lügnerin und sagte, dass ich die letzten Tage wieder zur Arbeit gehen sollte. Als ich das Mobbing nochmal betonte, drohte sie damit meine 1. Krankmeldung rückwirkend aufzuheben.
Darf Sie das?
Vielen Dank
Guten Tag,
Hallo,
wer war es denn nun, der MDK oder die behandelnde Ärztin ??
Grundsätzlich : Die Diagnose Mobbing ist grundsätzlich kein Grund jemanden Arbeitsunfähig zu schreiben weil damit das Problem keinesfalls gelöst würde - das aber nur grundsätzlich.
wenn nun ein Arzt doch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt dann stelllt er klipp und klar fest dass diese auch vorliegt.
Insofern kann er sie nicht hingehen seine damals getroffene Feststellung einfach so zu widerrufen - es sei denn, er ist der
Auffassung dass ihm/ihr der Patient vorsätzlich etwas verschwiegen oder vorgespielt hat nur um in den Genuss der AU-Meldung zu kommen.
Ich will damit keinesfalls behaupten dass dies hier der Fall wäre.
Zum Fall selbst kann man hier nix genaues sagen weil die Umstände eben nicht bekannt sind.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wer war es denn nun, der MDK oder die behandelnde Ärztin ??
Um eine solche Diagnose stellen zu können, muss man zumindest hierzulande immernoch Arzt sein. Hier eben einer vom MDK. In diesem Staat würde es mich allerdings auch nicht wirklich wundern, wenn dies in diesem speziellen Fall auch einfache Sachbearbeiter mit 1. Hilfe-Kurs dürfen.
Grundsätzlich : Die Diagnose Mobbing ist grundsätzlich kein
Grund jemanden Arbeitsunfähig zu schreiben weil damit das
Problem keinesfalls gelöst würde - das aber nur
grundsätzlich.
Sicherlich wurde man auch nicht wegen Mobbing, sondern aufgrund dessen Folgen krank geschrieben. Feuer ist auch keine Krankheit, Verbrennungen dritten Grades können aber durchaus eine Krankschreibung rechtfertigen. Auch wenn diese nicht das Problem löst. Das Feuer hat gebrannt und die Verbrennungen sind da.
wenn nun ein Arzt doch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
erstellt dann stelllt er klipp und klar fest dass diese auch
vorliegt.
Ja.
Gruß
Hallo,
wer war es denn nun, der MDK oder die behandelnde Ärztin ??Um eine solche Diagnose stellen zu können, muss man zumindest
hierzulande immernoch Arzt sein. Hier eben einer vom MDK. In
diesem Staat würde es mich allerdings auch nicht wirklich
wundern, wenn dies in diesem speziellen Fall auch einfache
Sachbearbeiter mit 1. Hilfe-Kurs dürfen.
In diesem Falle macht es tatsächlich einen Unterschied - war die Ärztin eine Ärztin vom MDK oder die behandelnde Ärztin -
War es nämlich der MDK. dann fand eine persönliche Begegnung statt, und immer wenn das der Fall ist muss es auch bei der Kasse ein sozialmedizinisches Gutachten vom MDK geben.
Grundsätzlich : Die Diagnose Mobbing ist grundsätzlich kein
Grund jemanden Arbeitsunfähig zu schreiben weil damit das
Problem keinesfalls gelöst würde - das aber nur
grundsätzlich.
Sicherlich wurde man auch nicht wegen Mobbing, sondern
aufgrund dessen Folgen krank geschrieben. Feuer ist auch keine
Krankheit, Verbrennungen dritten Grades können aber durchaus
eine Krankschreibung rechtfertigen. Auch wenn diese nicht das
Problem löst. Das Feuer hat gebrannt und die Verbrennungen
sind da.
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen - ich war auf einer Fachveranstaltung mit Vertretern des MDK und dort wurde speziell über das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ referiert - von dort habe ich meine „Weisheiten“.
Lösung des Problems von Mobbing am Arbeitsplatz kann nur zwischen den Beteiligten und ggf. des Arbeitgebers, Personalvertretung o.ä. erfolgen oder führt zum Verlust des Arbeitsplatzes, egal wer dies
veranlasst. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht in dieser Hinsicht nur an diesem Arbeitsplatz oder in dieser Firma hat aber keine medizinische
Ursache - das hier eventuell Leistungen durch die KK. (z.B. Psychotherapie) erfolgen ändert nichts daran.
Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber es geht hier um die Grundsätzlichkeit.
wenn nun ein Arzt doch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
erstellt dann stelllt er klipp und klar fest dass diese auch
vorliegt.Ja.
Gruß
Gruß
Czauderna