Hallo,
Gesetz dem Fall, jemand möchte eine Wohnung mieten. Die Mietverwaltung möchte in einem Fragebogen neben Namen, Adresse und Anschrift usw. auch Anschrift des Arbeitgebers, Nettoeinkommen, Belastungen durch Kredite und Unterhaltspflichten. Muß der künfitge Mieter darüber Auskunft geben, oder hat er das Recht auf Lüge?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo,
der Vermieter darf natürlich Fragen stellen. Der Mieter muss diese nicht beantworten, riskiert aber, dass er dann die Wohnung nicht bekommt.
Name, Anschrift und Arbeitgeber sind erlaubt. Der Vermieter muss letztlich überprüfen können ob der Mieter auch Einkommen hat. Die Frage von Unterhaltsverpflichtungen kann natürlich in Bezug auf das verfügbare Einkommen ganz erhebliche Einwirkungen haben. Eine Frage nach Krediten geht den Vermieter nichts an. Diese Frage muss nicht wahrheitsgemäss benatwortet werden, es sei denn, der Mieter hat die EV abgelegt oder hat diese zu erwarten.
Gruss Günter
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Danke,
und wie ist das mit einer Selbstauskunft der Schufa, in der ein Rahmenkredit des Mieters steht? Kann der Mieter diesen so streichen, daß der Vermieter die Höhe nicht erkennen kann? Genauso den Verfügungsrahmen der Kreditkarten oder schon vor längerer Zeit zurückgezahlte Kredite?
Beatie
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Hallo,
der Vermieter kann eine Selbstauskunft der Schufa verlangen. Wenn der Mieter dann aber Teile durchstreicht sollte klar sein, dass dies wenig glaubwürdig sein könnte.
Gruss Günter
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