Hallo,
durch miserable Zustände (kein Bafög erhalten) konnte ich mehrere Monate meine Miete nicht zahlen, das ist nicht schön, aber wenn man ohne Familie da steht, ist alles nicht so einfach.
Mir wurde im Juni fristlos gekündigt, ich sollte die Wohnung bis zum 20.06. räumen und mein Vermieter machte sein Pfandrecht geltend, zugleich hat er VOR dem 20.06. ein neues Schloss einbauen lassen und verweigert mir seit dem den Eintritt (und somit das ausräumen) der Wohnung.
Desweiteren besteht er darauf, Nutzungsentschädigung zu erhalten. Soweit ich das im Internet recherchieren konnte, kann der Vermieter aber nicht beides gleichzeitig beanspruchen, insbesondere dann nicht, wenn der Zutritt zur Wohnung verweigert wird.
Meine Fragen lauten:
- Ist das, was ich durch Recherchen herausgefunden habe tatsächlich so?
- Darf der Vermieter VOR Endung der Räumungsfrist das Schloss auswechseln lassen?
- Was darf der Vermieter von meinen Sachen pfänden? Er hat es derzeit auf folgendes abgesehen: Meinen TV (4 Jahre alt, nicht viel wert), meine gebraucht gekaufte Wii, alle PC- und Wii-Spiele (teilweise mehr als 5 Jahre alt), sowie all meine Bücher.
Was darf er davon pfänden - was nicht?
Um schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
(Ich weiß, Menschen die ihre Miete nicht bezahlen sind in der Gesellschaft nicht hoch angesehen, aber es gibt manche, die nichts dazu können und welche, die die einfach nicht zahlen wollen - darin sollte man unterscheiden.)
MfG