Was darf der Vermieter pfänden? Handelt er so richtig?

Hallo,

durch miserable Zustände (kein Bafög erhalten) konnte ich mehrere Monate meine Miete nicht zahlen, das ist nicht schön, aber wenn man ohne Familie da steht, ist alles nicht so einfach.

Mir wurde im Juni fristlos gekündigt, ich sollte die Wohnung bis zum 20.06. räumen und mein Vermieter machte sein Pfandrecht geltend, zugleich hat er VOR dem 20.06. ein neues Schloss einbauen lassen und verweigert mir seit dem den Eintritt (und somit das ausräumen) der Wohnung.
Desweiteren besteht er darauf, Nutzungsentschädigung zu erhalten. Soweit ich das im Internet recherchieren konnte, kann der Vermieter aber nicht beides gleichzeitig beanspruchen, insbesondere dann nicht, wenn der Zutritt zur Wohnung verweigert wird.

Meine Fragen lauten:

  1. Ist das, was ich durch Recherchen herausgefunden habe tatsächlich so?
  2. Darf der Vermieter VOR Endung der Räumungsfrist das Schloss auswechseln lassen?
  3. Was darf der Vermieter von meinen Sachen pfänden? Er hat es derzeit auf folgendes abgesehen: Meinen TV (4 Jahre alt, nicht viel wert), meine gebraucht gekaufte Wii, alle PC- und Wii-Spiele (teilweise mehr als 5 Jahre alt), sowie all meine Bücher.
    Was darf er davon pfänden - was nicht?

Um schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
(Ich weiß, Menschen die ihre Miete nicht bezahlen sind in der Gesellschaft nicht hoch angesehen, aber es gibt manche, die nichts dazu können und welche, die die einfach nicht zahlen wollen - darin sollte man unterscheiden.)

MfG

Geh zu einem Anwalt stelle Prozesskostenhilfeantrag und rücke mit dem Anwalt dem Vermieter auf die Pelle. Wenn du kein Bafög bekommen hast, hast du Eltern die für deinen Unterhalt Aufkommen müsse, nimmt dringend mit ihnen Verbindung auf. Egal ob du dich mit ihnen verstehst oder nicht.
Dein Vermieter darf gar nicht pfänden. Er kann zivilrechtlich gegen dich vorgehen, aber er darf deine Sachen nicht einbehalten.
Viel Erfolg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe mit meinen Eltern bereits Kontakt aufgenommen, diese zu etwas bewegen, was mir hilft, das ist jedoch schwer, da diese stark Drogen- und Alkoholabhängig sind. Da sie von Hartz4 leben erhalte ich von ihnen keinen Unterhalt, bin deshalb vollkommen auf das Bafög angewiesen - da ich unter 25 bin MÜSSEN meine Eltern diverse Formulare ausfüllen etc. was sie nicht hinbekommen… und wo das Bafögamt keinerlei Rücksicht nimmt.

Ich werde dann nun zum Anwalt gehen müssen. Egal wie freundlich ich versucht habe mit meinem Vermieter das zu klären, immer wurde nur abgeblockt und gedroht.

Nochmals danke!

Da hilft nur der Anwalt. Wenn es so steht schaffst du das allein nicht, nochmals viel Erfolg

warum du kein barfög erhalten hast wenn du studierst und keine angehörigen hast die für dich zahlen müssen ist mir nicht klar!
das solltest du schnellstens was gegen unternehmen! denn ohne geldliche hilfe studiert es sich sehr schlecht!

so nun zu deiner wohnung
dein vermieter darf auf keinen fall das schloss auswechseln, selbst dann nicht wenn du keine miete gezahlt hast.
er muss dich abmahnen und nach dem drei mal keine miete eingegangen ist kann er fristlos kündigen, räumst du dann die wohnung nicht freiwillig steht eine rumungsklage an, die dann aber recht teuer für dich werden kann.
aufgrund von mietschulden kann der vermieter nicht einfach selber pfänden, dazu benötigt er einen titel der er wahrscheinlich noch nicht hat oder hast du schon ein mahnverfahren vom amtsgericht erhalten und dem zugestimmt.
als mittelloser student bekommt man beim anwalt beratungskostenhilfe und auch prozesskostenhilfe,
insofern kann ich dir nur raten einen anwalt der fit ist in mietrecht aufzusuchen sofort deine finanzielle situation zu schildern das beratungskostenhilfe und auch prozesskostenhilfe beantragt werden kann und den anwalt das ganze für dich durchziehen lassen denn alleine kommst du dagegen nicht an
er blockiert dich ja auch bei deinem lernen , denn ich vermute das du dazu deine bücher und auch deinen pc benötigst
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
trotzdem ein schönes wochenende
viele grüsse

Hallo - also eins kann ich aber nicht so richtig nachvollziehen - wenn das BAföG Amt nicht gezahlt hat, muss es da ja einen Grund geben. Und wenn es unrechtmäßig passiert ist, dann hättest du dir Beistand nehmen sollen,da du ja wusstest, dass du dann die Wohnung verlieren kannst. Du hättest auf das Soziala,t gehen können und dort deine Lge schildern können. aber okey - ich kenne die wahren Gründe für deine Situation nicht und kann deshalb auch nicht wirklich helfen. Ob der Vermieter deinen Hausrat pfänden kann, weiss ich nicht,ausserdem würde ich ,wenns schon soweit gekommen ist, mir schnellsten einen Anwalt nehmen. Wenn du mittellos bist, bekommst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein und mit dem kannst du dir einen Anwalt deiner Wahl suchen. Dort musst du dann nur 10Euro bezahlen und der hilft dir dann. Denn selbst wenn du hier Tipps bekommst, brauchst du , um dich zu wehren, einen Anwalt. Viel Glück!

Hallo,

Bafög muss man jedes Jahr neu beantragen bzw. einen Folgeantrag stellen, jedoch ergab sich da mal wieder das Problem, dass meine Eltern nicht in der Lage sind, die nötigen Formulare auszufüllen und somit ist der Antrag unvollständig und wird von Amt nicht bearbeitet - dies bedeutet für mich: Kein Geld auf unbestimmte Zeit (allerdings mit Rückzahlung, wenn es denn wieder kommt). Da ich schon von mehreren gehört habe, dass ich auf das Sozialamt/Jobcenter gehen soll, da ich einen Anspruch darauf habe, von dort Geld zu erhalten, bis das Bafög wieder kommt, bin ich dort auch hin - doch egal wie oft, wie hartnäckig ich dort war, immer wurde ich abgelehnt mit der Ausrede „Wir sind nicht für Sie zuständig.“

Ich habe mir deshalb erstmal keinen Beistand geholt, da ich mit dem Vermieter bevor ich das erste Mal keine Miete zahlen konnte geredet hatte und dieser dort meinte, da er an viele Leute vermietet, die Baföf bekommen, weiß, wie schwierig es sein kann und kein Problem damit hat, wenn ein paar Monate keine Miete kommt - doch plötzlich kam erst via E-Mail, dann per Post die Nachricht, dass er mir fristlos kündigt.

Ich war ein paar Tage weg, der Vermieter wusste bescheid, als ich wieder kam war das Schloss ausgewechselt worden und seine Begründung lautete „Ich musste die Tür von der Polizei aufbrechen lassen, da ich dachte, sie liegen tot in der Wohnung - deshalb auch das neue Schloss.“ So ein Unsinn! 1. Wusste er, wo ich gewesen bin (und wann ich zurück komme) und 2. hat er einen Zweitschlüssel für meine Wohnung. An diesem Tag nahm er mir auch die restlichen Schlüssel ab - auch meinen Briefkastenschlüssel (an die Post komme ich seit knapp 2 Monaten nicht!) und lebe seit dem notgedrungen bei meinem Freund.

Tut mir sehr leid, aber mit Pfändungen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich hoffe, Sie finden einen guten Experten.

MfG

Hallo!

Bei Pdändungen bin ich mir nicht sehr sicher. Mein -etwas älterer Stand - ist, dass der Vermieter alles verpfänden darf an Gebrauchsgegenständen.

In Deinem Fall würde ich schleunigst mit Kontoauszügen und Einkommensnachweis (auch in Bezug auf Bafög-Auslauf/Unterlagen) zum Amtsgericht gehen und mir bei der Rechtshilfestelle einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen. Sowie beim Jobcenter vorsprechen und/oder Wohnungsgeldamt. Der Anwalt sollte ein Fachanwalt für Mietrecht sein und das Jobcenter soll Dir bei deiner aktuell nötigen finanziellen Unterstützung helfen.
In Deiner Situation benötigst Du meiner Meinung nach dringend auch jemand, der Dir da rechtlich und praktisch hilft.

Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) kann die Frage nicht beantwortet werden.

Auch wenn die Situation der Zahlungsunfähigkeit für den Mieter selbst sicher nicht schön ist, so teile ich nicht Ihre Ansicht, das dies dem Mieter das Recht gäbe andere zu schädigen.

Adressen von kostenlosen Schuldnerberatungsstellen gibt es z.B. übers Internet und/oder bei den Gerichten.

Für rechtmässig gepfändete Sachen, darf der Vermieter übrigens Lagerungskosten berechnen.

Hallo,

der Vermieter darf, ohne Gerichtsbeschluss, überhaupt nichts pfänden. Wenn er Ihnen zum fristlos gekündigt hat und die Wohnung bis zum 20.06.2013 geräumt sein sollte, dann darf er auch die Schlösser nicht tauschen.
Ich würde zur Polizei gehen und ihn anzeigen, da er Ihnen Ihr Eigentum verweigert.
Paralell zum Anwalt, denn ohne diesen werden Sie nicht weiter kommen.
Haben Sie denn mit dem Vermieter verhandelt, während Sie keine Miete zahlen konnten?

MfG P. Kunze

Das klingt ja nicht gut. Der Vermieter darf eigentlich nicht so ohne weiteres die Tür aufbrechen und da würde ich ganz schnell zur Polizei gehen und fragen, ob das wirklich stimmt, dass die das in seinem auftrag gemacht haben und ich würde denen auch erklären, dass er von deiner abwesenheit geswusst. Das du jetzt auch nicht an deine Post kommst ist dreist,aber wieso gibst du da einfach so den die Schlüssel vom Briefkasten ? So wie das alles klingt, geht es echt nur noch mit nem anwalt - alleine kommste da nicht raus aus der Sache mit dem Vermieter. Eine Kündigung darf zwar fristlos sein, wenn ab drei Mieten fhelen,aber trotzdem musst du ja dein Eigentum da rausholen. Und deinen Eltern würde ich - sorry - in den Allerwertesten treten, damit die deine Formulare ausfüllen bzw. angaben machen. Was sind das denn für Eltern???

Moin,
ich bin kein Rechtsanwalt und kenne mich damit nicht aus.
Aber ein Tipp:
Es gibt in jeder Stadt eine öffentliche Rechtsauskunft, die ist für bedürftige, was sicher auf dich zutrifft, fast kostenlos - unter 20€ - , die geben dir Auskunft.

Gruß connection

Hallo JennaJackson,

heikles Thema, aber lösbar! Zu Deiner Überschrift hier mal § 562 BGB vorab als reine Info. Guck mal hier:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/pfandrecht-des-ve…

Zur vorzeitgen Auswechselung des Schlosses, welches in dieser Form nicht statthaft ist, sowie das dann unrechtmäßige Verlangen der Weiterzahlung der Miete gibt es das klare Urteil des OLG Karlsruhe mit dem Aktenzeichen: Az. 10 U 199/03. Schau doch mal hier rein:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201…

Ergänzend zum Pfandrecht hier noch einige Infos, was der Vermieter pfänden darf und was nicht:

Generell darf der Vermieter keine Sachen des täglichen Lebens pfänden. Das sind nach § 562 BGB . Dinge wie: z.B. Kleidung, Wäsche, Kühlschrank, Bett, Tisch, Waschmaschine - als sogenannte unpfändbare Sachen. Gibt der Vermieter diese Dinge nicht heraus, macht er sich strafbar. Auch dann, wenn die Rechtfertigung für die allgemeine Pfändung besteht! PC und Zubehörteile sind, wenn sie schon alter sind, ebenfalls herauszugeben. Bei neueren Geräten können zumindest die Festplatten und andere Datenträger zur Herausgabe verlangt werden. (Datenschutzanspruch) Kommt der Vermieter durch Einsehen in Deine Daten zu irgend welchen Kenntnissen, macht er sich strafbar. Erst recht, wenn er daraus noch zusätzlich einen Nutzen ziehen könnte.(Eingriff in die Privatsphäre)

Um noch genauere Informationen zu bekommen, empfehle ich Dir dringend, umgehend einen Mieterverein aufzusuchen und Dir den nötigen Rat zu holen.

Thema Bücher:
Fachbücher, die für Deine Ausbildung oder Beruf nötig sind, dürfen ebenfalls nicht zum Pfandrecht hinzu gezählt werden, diese hat der Vermieter auf Verlangen unverzüglich herauszugeben. Wertvolle Unterhaltungsbücher kann er allerdings zurückbehalten. Dazu zählen aber KEINE Lexicotheken wie z.B. die Enzyklopädie, wenn sie beruflich nötig sind.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

WICHTIG! Rechtlicher Hinweis:
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann und darf deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben. Alle gemachten Angaben sind nach eigenen Erfahrungen und Recherchen unentgeltlich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden, darum kann ich auch keine Haftung für ungewollte Falschinformation übernehmen.

Hallo JennaJackson

Ich bin leider kein Experte und kann dir daher auch nicht viel dazu sagen. Was er nicht machen darf ist, dass er das Schloss vorher schon ausgewechselt hat. Er hat dir zum 20. Juni gekündigt, also darf er erst ab 21. Juli 00:00 Uhr das Schloss wechseln. Versuche mal herauszufinden, wie du dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen kannst, die können dir auf alle Fälle weiter helfen. Zu den anderen Punkten kann ich dir leider nichts sagen, tut mir leid.
LG

hallo,

  1. der Vermieter darf die Schlüssel nicht auswechseln.
  2. pfänden darf NUR der Gerichtsvollzieher, nicht der Vermieter.

alles gute für dich, mehr weiß ich jedoch nicht.
ein Gerichtsvollzieher darf, soweit ich weiß, keinen „normalen“ Fernseher" pfänden, bücher etc. haben auch keinen wert.

ja natürlich - Miete muss immer als erstes bezahlt werden - besser weniger essen und trinken oder rauchen

Muss ich passen
Kenne mich nicht aus Sory

Hallo und guten Morgen,

also - der Vermieter ist natürlich berechtigt, bei Mietrückständen i.H. von zwei Monatsmieten die Kündigung auszusprechen. So, er darf aber nicht vor Ende der Kündigungsfrist Schlösser austauschen - in Ihrem Fall vor dem 20.06. - und Ihnen somit den Zutritt zur Wohnung verwehren. Pfänden bedeutet, dass er einen Titel gegen Sie erwirkt. Diesen legt er einem Gerichtsvollzieher vor und der müsste dann pfänden. Aber bei einem Fernseher, einer Wii und PC- und Wii-Spielen sehe ich kein wirkliches Interesse des GV, tätig zu werden. Die Klamotten haben keinen Wert, müssten eingelagert werden, versteigert und was dann nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, ist nix.

Sie hätten in dem Moment, als Ihr Schlüssel nicht mehr ins Schloss passte die Polizei rufen können. Ich verstehe nicht ganz, warum Sie erst jetzt geschrieben haben.

Alles Gute

Micha