hallo,
ich habe eine frage. in einer vermieteten eigentumswohnung sollen die fenster gestrichen werden. in der wohnung lebt aber der sohn der mieterin, der an einer schweren psychosomatischen krankheit leidet und niemand in die wohnung läßt, diese aber auch aufgrund klaustrophobischer anfälle nicht verlassen kann.
wie soll die mieterin sich nun verhalten? welchen rechtlichen spielraum hat sie?
vielen dank im voraus.
c.w.
Hi,
ich habe eine frage. in einer vermieteten eigentumswohnung
sollen die fenster gestrichen werden. in der wohnung lebt aber
der sohn der mieterin, der an einer schweren psychosomatischen
krankheit leidet und niemand in die wohnung läßt, diese aber
auch aufgrund klaustrophobischer anfälle nicht verlassen kann.
Unglückliche Situation, aber soll deswegen der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung verfallen lassen (ich weiss, überspitzte Frage)
wie soll die mieterin sich nun verhalten? welchen rechtlichen
spielraum hat sie?
Sie kann natürlich den Handwerkern das betreten der Wohnung verweigern, irgendwann wird der Vermieter sich das Recht einklagen…
Ich würde mit dem Vermieter sprechen und die Situation schildern. Vielleicht ergeben sich ja Lösungsmöglichkeiten fürs Problem.
Vorschläge von mir:
a) es wird gestrichen, während der Sohn schläft. Er bekommt also die Handwerker gar nicht mit.
Lösung fürs Schlafzimmer wäre, ihn eventuell einmal woanders schlafen zu lassen, sofern das möglich und ihm zuzumuten ist.
b) die Mutter streicht selbst oder eben jemand, den der Sohn in der Wohnung akzeptiert (und wenns der Arzt ist, manchmal sind Leute hilfsbereiter als man glaubt).
c) er verlässt die Wohnung mit Begleitung (z.B. der Mutter) und ist somit unter Aufsicht.
Moral von der Geschicht: ich würde versuchen, mich irgendwie mit dem Vermieter zu einigen, das irgendwann gestrichen werden muss, steht ja sicher außer Frage.
Gruß,
Micha