Jemand hat ein REH gekauft und die Übergabe steht demnächst an.
Nun hat der Vorbesitzer im Laufe der letzten Tage so einiges am Haus abgebaut: Terassenlampe, Bäume aus Vorgarten etc.
Wie ist die Regelung in solchen Fällen, „gehört“ nicht alles was fest mit dem Haus verbunden ist dem Käufer? (Ich weiß, der Besitzübergang ist erst nach Grundbucheintrag).
Im Kaufvertrag steht „…kauft wie es liegt und steht“ bzw. „REH nebst Garage und Carport“. Im Maklerexpose sind explizit einige Dinge erwähnt z.B. elektrische Markise: Die darf ja wohl auf keinen Fall abmontiert werden, oder???
schau mal in den Vertrag, was da zum Thema „Zubehör“ steht. Steht nichts zum Zubehör wird es mit verkauft. Was Zubehör jetzt im Einzelfall ist, ist immer so eine Sache und muss man im Streitfall anhand der Kommentierung zum Zubehörbegriff im BGB nachlesen.
Klar nicht entfernt werden dürfen natürlich alle Bestandteile, also alle fest mit dem Grund und Boden oder dem Haus verbundenen Dinge, sofern es keine anderweitige vertragliche Regelung gibt. Also Garten abräumen ist nicht zulässig.
Gruß vom Wiz
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Nun hat der Vorbesitzer im Laufe der letzten Tage so einiges
am Haus abgebaut: Terassenlampe, Bäume aus Vorgarten etc.
Nach dem Vertrag wäre das nicht zulässig.
Wie ist die Regelung in solchen Fällen, „gehört“ nicht alles
was fest mit dem Haus verbunden ist dem Käufer? (Ich weiß, der
Besitzübergang ist erst nach Grundbucheintrag).
Mit der Formulierung „…kauft wie es liegt und steht“ haben die Vertragsparteien eindeutig festgelegt, dass nichts mehr entnommenwerden darf.
„REH nebst Garage und Carport“. Im Maklerexpose sind explizit
einige Dinge erwähnt z.B. elektrische Markise: Die darf ja
wohl auf keinen Fall abmontiert werden, oder???