Im Mai d. J. ist Frau X zu Herrn Y gezogen und hat sich als Nebenwohnung angemeldet. Sie bezieht 410 Euro Witwenrente und hat noch ein stark sanierungsbedürftiges Haus (mit den dazugehörigen Kosten) auf dem Lande. Nachdem Herr X die Anmeldung als Nebenwohnung der ARGE mitgeteilt hat, wurde durch die MAin sofort eine Bedarfsgemeinschaft eingerichtet. Dem hat Herr Y widersprochen, unter Hinweis auf das sogenannte Probejahr. Diese Widersprüche ( Stücker 2 in Schriftform ) wurden ignoriert, seit dem 01.06. überweist das Amt einen Hohn von 160 Euro auf das Konto des Herrn Y. Trotz Klage vor dem Sozialgericht (aufschiebende Wirkung?), eingeschaltetem Anwalt und entsprechender Mahnschreiben an die ARGE soll Herr Y nun schon den 3. Monat von den 160 Euro Stromkosten, Telekommunikation, Kabelanschluß, Autoversicherung (gesamt 185 Euro) und seinen Lebensunterhalt bestreiten. Antwort auf die Mahnschreiben: " Aufgrund der hohen Zahl der Widersprüche kann die Bearbeitung … einige Zeit in Anspruch nehmen … "
Letztlich, und dies haut dem Faß die Füße weg, soll sich Frau X ( obwohl sie keine Leistungen der ARGE bezieht oder beantragt hat ) am 03.09. bei der ARGE wegen einer Eingliederungsvereinbarung einfinden, mit der Androhung einer Leistungskürzung von 30 %, wenn sie nicht pünktlich antrabt.
Meine Fragen:
- Was bleiben Herrn Y für Wege, um die einbehaltenen Leistungen kurzfristig „herauszubekommen“ ?
- wie soll sich Frau X am Montag bei dem Termin positionieren ?