Hallo zusammen,
Geschäftspartner A und B nehmen zusammen einen Kredit auf, beide sind somit Darlehensnehmer.
A und B haben jeweils die Hälfte der monatlichen Raten von deren Konten überwiesen.
Geschäft geht pleite.
A und B zerstreiten sich.
A hat nach der Selbstständigkeit einen Job aufgenommen und bezieht Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
B bezieht Stütze.
B zahlt weniger als die Hälfte, womit die Bank auf einverstanden war.
A bezahlt weiterhin die volle Hälfte des monatlichen Kredits. Damit war die Bank einverstanden. Eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung liegt vor.
Bank möchte jetzt von A das aktuelle Einkommen wissen, den Einkommensteuerbescheid 2009 erhalten und Auskünfte über das Vermögen von A bekommen.
A zahlt seit der Ratenzahlungsvereinbarung monatlich diese Raten gezahlt.
Darf die Bank von A diese Auskünfte verlangen?
Wenn ja, wo steht das? Was wollen die damit? …???
Wenn nein, worauf kann sich A berufen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Hallo zusammen,
Geschäftspartner A und B nehmen zusammen einen Kredit auf,
beide sind somit Darlehensnehmer.
A und B haben jeweils die Hälfte der monatlichen Raten von
deren Konten überwiesen.
Geschäft geht pleite.
A und B zerstreiten sich.
A hat nach der Selbstständigkeit einen Job aufgenommen und
bezieht Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
B bezieht Stütze.
B zahlt weniger als die Hälfte, womit die Bank auf
einverstanden war.
A bezahlt weiterhin die volle Hälfte des monatlichen Kredits.
Damit war die Bank einverstanden. Eine entsprechende
Ratenzahlungsvereinbarung liegt vor.
Bank möchte jetzt von A das aktuelle Einkommen wissen, den
Einkommensteuerbescheid 2009 erhalten und Auskünfte über das
Vermögen von A bekommen.
A zahlt seit der Ratenzahlungsvereinbarung monatlich diese
Raten gezahlt.
Darf die Bank von A diese Auskünfte verlangen?
Ja !
Wenn ja, wo steht das? Was wollen die damit? …???
In den AGB’s und mit Sicherheit im „Kleingedruckten“ des Darlehensvertrages; …der Schuldner ist verpflichtet, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen,…
Wenn nein, worauf kann sich A berufen?
Überhaupt nicht, es ist eine Entscheidung der Bank, vom Mitschuldner, der als Gesamtschuldner ja auch haftet, derzeit nur die Hälfte der Rate zahlen zu müssen; die Bank könnte auch die gesamte Rate von A verlangen,…
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
zurück:wink:
Überhaupt nicht, es ist eine Entscheidung der Bank, vom
Mitschuldner, der als Gesamtschuldner ja auch haftet, derzeit
nur die Hälfte der Rate zahlen zu müssen; die Bank könnte auch
die gesamte Rate von A verlangen,…
Woher weißt du das?
Das kann so sein muß aber nicht, es sind nicht grundsätzlich beide
gesamtschuldnerisch haftbar.
Der Plem
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Überhaupt nicht, es ist eine Entscheidung der Bank, vom
Mitschuldner, der als Gesamtschuldner ja auch haftet, derzeit
nur die Hälfte der Rate zahlen zu müssen; die Bank könnte auch
die gesamte Rate von A verlangen,…
Woher weißt du das?
Das kann so sein muß aber nicht, es sind nicht grundsätzlich
beide
gesamtschuldnerisch haftbar.
Doch , wenn beide einen Kreditvertrag unterschreiben, sind beide Gesamtschuldner, es sei denn, dass dies im Kreditvertrag ausdrücklich anders geregelt wurde, was aber keine Bank macht;
Der Plem
was aber keine Bank macht;
Leider falsch, genau so einen Vertrag habe ich mit meinen
Mitgesellschaftern und der Bank (Sparkasse), das ist normal
und durchaus üblich.
Der Plem