Was darf die polizei eigentlich alles?

hallo.

da fahr ich doch letztens schön gemütlich durch ne ortschaft, hinter mir ein polizeiauto. ich natürlich die 50 eingehalten. zwei kilometer später überholen die mich doch glatt! in der nächsten ortschaft. ohne blaulicht. ohne martinshorn. einfach nur so. frage: dürfen die das? und wenn ja, warum darf ich das net, wenn ich’s eilig hab?

gruß

michael

Hallo!

Die Polizei darf das nur unter bestimmten Voraussetzungen (auch wenn die Polizei ihr Recht ganz gerne mißbraucht).

Manchmal ist es halt nicht sinnvoll, mit Blaulicht zu fahren. ZB muss eine Zivilstreife natürlich schneller fahren dürfen als erlaubt, ein Blaulicht wäre da nicht sinnvoll. Es gibt also schon ein paar Fälle, wo so etwas erlaubt ist.

Gruß
Tom

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Hi,
wenn Polizeibeamte im Einsatz sind, dürfen Sie unter gewissen Voraussetzungen schneller fahren, als es vorgeschrieben ist.
Blaulicht und Martinshorn sind nur dazu da, andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, damit diese rechtzeitig den Weg freimachen oder nicht gerade in diesem Augenblick die Straße überqueren wollen.
Peinlich ist es, wenn ein Polizeiauto dich mit rasender Geschwindigkeit überholt, du vielleicht auch noch rechts ranfährst und dann 500m weiter das Polzeiauto halten siehst, weil die Beamten an einem Kiosk Zigaretten kaufen.
Gruß,
Francesco

Sonder und Wegerechte, §§ 35 und 38 StVO
Zunächst darf die Polizei und die Feuerwehr gemäß §35 StVO Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.

Sonderrechte bedeutet man darf ALLE Verkehrsvorschriften mißachten, solange niemand gefährdet wird. Dies muß allerdings zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben erforderlich sein.
Bsp. die Beamten werden zu einem Einsatz alarmiert, der sie die Entscheidung treffen läß, das die Fahrt mit strich 50 einfach zu langsam ist.
Oder sie parken auf dem Gehweg, weil am Einsatzort kein anderer Parkplatz frei ist.
Um die Sonderrechte in anspruch nehmen zu dürfen muß weder Blaulich noch Martinshorn eingeschaltet sein.
Die Inaspruchnahme dieser Rechte hängt nur davon ab ob der KFZ-Führer zum o.g. Personenkreis gehört, nicht vom Fahrzeug. Prinzipiell ist es auch möglich im Privat Kfz Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn z.B. außerdienstlich eine Straftat beobachtet wird und man den Täter verfolgen will.

Wegerechte nach §38 StVO bedeuten, das alle Verkehrsteilnehmer frei Bahn zu schaffen haben.
Dies ist NUR der Fall wenn Martinshorn und Blaulich GLEICZEITIG eingeschaltet sind. D.h. bei einem Einsatzfahrzeug nur mit Blaulich muß man keine freie Bahn schaffen - ABER z.B. bei fällen in denen man die Täter noch vor Ort animmt, wird natürlich der letzte Rest des Weges ohne Horn gefahren - deshalb bitte ich hier alle leser trotzden Platz zu schaffen, auch wenn sie nicht müssen - könnte ja auch der Einbruch bei euch sein…
Der Einsatz von Wegerechten ist stärker eingeschränkt als der von Sonderechten, hab jetz aber keine Lust den ganzen §§ hier abzuschreiben, könnt ihr euch ja selbst ansehen.

M.

da fahr ich doch letztens schön gemütlich durch ne ortschaft,
hinter mir ein polizeiauto. ich natürlich die 50 eingehalten.
zwei kilometer später überholen die mich doch glatt! in der
nächsten ortschaft. ohne blaulicht. ohne martinshorn. einfach
nur so. frage: dürfen die das? und wenn ja, warum darf ich das
net, wenn ich’s eilig hab?

gruß

michael

Was soll das…??

Hallo!

Die Polizei darf das nur unter bestimmten Voraussetzungen
(auch wenn die Polizei ihr Recht ganz gerne mißbraucht).

Ich würde gern mal wissen wie Du zu soner Behauptung kommst.

M.

Warum immer gleich was negativer vermuten…

Peinlich ist es, wenn ein Polizeiauto dich mit rasender
Geschwindigkeit überholt, du vielleicht auch noch rechts
ranfährst und dann 500m weiter das Polzeiauto halten siehst,
weil die Beamten an einem Kiosk Zigaretten kaufen.

Da ist gleich wieder peinlich - das da normale Menschen im Auto sitzen wird wieder vergessen, genau wie das genau so ein Vorfall ganz einfache Gründe haben kann:
Der Einsatz wird auf der Anfahrt durch Die Leitstelle abgebrochen (wieso auch immer) und die Beamten halten am nächste Kiosk an, weil sie vor Einsatbeginn schon Zigaretten holen wollten.
Ich sprech aus Erfahrung.
Die meisten Leute stellen sich das immer so toll vor mit Blaulicht und tatütata durch die Stadt zu heizen.
Aber erstens ists gefährlich und zweitens meist umsonst (aber das weiß ja vorher keiner) und drittens ist man meist der Dumme wenn was passiert…
Aber wenns die Leute mal selbst trifft kann der Funkwagen nicht schnell genug da sein.

Denkt mal drüber nach…

M.

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Holla

Die Polizei darf das nur unter bestimmten Voraussetzungen
(auch wenn die Polizei ihr Recht ganz gerne mißbraucht).

Naja, erstmal ist es nicht „die“ Polizei, sondern individuelle Menschen und zweitens sehe ich das „…ganz gerne…“ als „…wuerde ich ja ganz gerne, darf es aber nicht, und tue es auch nur ganz selten…“ :wink:

Ich würde gern mal wissen wie Du zu soner Behauptung kommst.

Naja, ich sehe das nicht so wild. Wer Polizisten privat kennt und mit denen mal redet, dann merkt man, dass sowas auch mal vorkommt (wie die Sache mit der Pommesbude), aber eher Einzelfaelle sind. Ehrlich gesagt stoert mich das nicht weiter, ist ja nun wirklich nicht so, dass sie ihre Rechte uebermaessig und andauernd ausnutzen.
Andererseits darf man aber auch nicht behaupten, Polizisten seien Engel, die nieeee was falsch machen…

Jeder hat eben so seine guten und schlechten Erfahrungen!

Gruss, Lutz

Hallo Lutz,

(freu über das Wieder"sehen" … kleiner Hinweis: aussem Chat).

Naja, ich sehe das nicht so wild. Wer Polizisten privat kennt
und mit denen mal redet, dann merkt man, dass sowas auch mal
vorkommt (wie die Sache mit der Pommesbude), aber eher
Einzelfaelle sind.

Andererseits darf man aber auch nicht behaupten, Polizisten
seien Engel, die nieeee was falsch machen…

Ich nehme Dein Posting mal zum Anlass:

In jedem Beruf gibt es solche und solche - verantwortungsvolle, nette, unfreundliche, schlampige, sympathische, ausnutzende, und und und.
Bei der Polizei genauso wie in Handwerk, Handel, Dienstleistung, undwasweißich. Wir sind eben alle ganz normale Menschen.

Unmöglich finde ich, dass „der Polizist“ leider häufig ganz selbstverständlich mit Negativem überzogen wird: Bullen, Bullensch*****, etc. Und zwar im ganz normalen Sprachgebrauch, also bei weitem nicht nur von Leuten, die selbst entsprechend schlechte Erfahrungen gemacht hätten, dass das zumindest nachvollziehbar wäre (was nicht heißt, dass ich es unter diesen Umständen besser finde).

Ich hab noch nie gehört, dass jemand in dieser Weise beispielsweise über einen Bäcker gesprochen hätte.

Dass musste ich jetzt wieder mal loswerden.

Schönes Wochenende,
Gitte,

die durchaus kritisch ist, bei Polizeibeamten auch strengere „Maßstäbe anlegt“, wie man sich als Polizist verhalten „sollte“, weiß wie schwierig und verantwortungsvoll dieser Beruf ist und sehr froh ist, dass es Polizeibeamte gibt

Holla

(freu über das Wieder"sehen" … kleiner Hinweis:
aussem Chat).

Haette dich ja fast nicht wiedererkannt, im Chat hast du nen Punkt auf der Nase :wink:

Unmöglich finde ich, dass „der Polizist“ leider häufig ganz
selbstverständlich mit Negativem überzogen wird: Bullen,
Bullensch*****, etc. Und zwar im ganz normalen Sprachgebrauch,

[…]

Ja, ist schon komisch, es gibt im deutschen eigentlich keinen netten oder zumindest neutralen Nickname fuer Polizisten, oder?
Hm, vielleicht „Gruener“? Ne, da denkt man eher an die anderen :smile:

Also ab ins Brett „Sprachen“ und was neues ausdenken, nach „Warentrenner“ sollte das doch kein Problem sein :wink:))

Gruss, Lutz

Hallo,

Ich würde gern mal wissen wie Du zu soner Behauptung kommst.

nachdem einem Freund von mir der Führerschein wegen Alkohol weggenommen wurde, fuhren uns (ich war leider auch dabei) die Polizisten vom abseits gelegenen Polizeirevier (Flughafen) wieder zurück zur „Tatstelle“. Auf dem Weg dorthin fuhren wir durch eine Tempo30-Zone. Vom Rücksitz aus habe ich am Tacho über 60 km/h ablesen können. Nur: was will man dagegen machen, insbesondere, wenn man selbst nicht ganz astrein gehandelt hat ?

Grüsse

Sven

nachdem einem Freund von mir der Führerschein wegen Alkohol
weggenommen wurde, fuhren uns (ich war leider auch dabei) die
Polizisten vom abseits gelegenen Polizeirevier (Flughafen)
wieder zurück zur „Tatstelle“. Auf dem Weg dorthin fuhren wir
durch eine Tempo30-Zone. Vom Rücksitz aus habe ich am Tacho
über 60 km/h ablesen können. Nur: was will man dagegen machen,
insbesondere, wenn man selbst nicht ganz astrein gehandelt hat

Nun dann sei erstmal froh, daß sie euch überhaupt zurückgefahren haben, denn das wird normalerweise nicht gemacht weil kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn Zivilpersonen ohne Einsatzgrund mitgenommen werden und der Grund dürfte nach der Blutentnahme entfallen sein.
Weiterhin weißt Du nicht, ob ein eventueller Folgeauftrag bestand, der es erforderlich machte schneller zu fahren.
Oder sie sind einfach mal zu schnell gefahren :smile:, sind eben auch Menschen…

M.

Hallo Mike,

Nun dann sei erstmal froh, daß sie euch überhaupt
zurückgefahren haben, denn das wird normalerweise nicht
gemacht weil kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn
Zivilpersonen ohne Einsatzgrund mitgenommen werden und der
Grund dürfte nach der Blutentnahme entfallen sein.

Die Alternative wäre gewesen: mitten in der Nacht 4 - 5 km durch die Pampa zu laufen, denn der Flughafen Stuttgart ist ausserhalb, in der Nacht fährt keine S-Bahn mehr und weil auch kein Flugzeug landet, gibt’s auch keine Taxis mehr…

Weiterhin weißt Du nicht, ob ein eventueller Folgeauftrag
bestand, der es erforderlich machte schneller zu fahren.
Oder sie sind einfach mal zu schnell gefahren :smile:, sind eben
auch Menschen…

Wenn man noch die Zeit hat, uns beim Ausssteigen eine kleine „Predikt“ zu halten, dann glaube ich kaum, dass sie es besonders eilig hatten…

Grüsse

Sven

Die Alternative wäre gewesen: mitten in der Nacht 4 - 5 km

durch die Pampa zu laufen, denn der Flughafen Stuttgart ist
ausserhalb, in der Nacht fährt keine S-Bahn mehr und weil auch
kein Flugzeug landet, gibt’s auch keine Taxis mehr…

Tja, das ist dann normaler Weise Pech. Viel Spaß beim laufen, Ihr wart ja selbst dafür verantwortlich.
Da siehtste mal wie nett die Beamten waren - und Du beschwerst Dich noch…

Wenn man noch die Zeit hat, uns beim Ausssteigen eine kleine
„Predikt“ zu halten, dann glaube ich kaum, dass sie es
besonders eilig hatten…

Wie gesagt, hätte keine Trunkenheitsfahrt vorgelegen…
Ansonsten gilt: Auch Polizisten sind nur Menschen.

M.

richtig neutral eingestellt :smile:

Tja, das ist dann normaler Weise Pech. Viel Spaß beim laufen,
Ihr wart ja selbst dafür verantwortlich.
Da siehtste mal wie nett die Beamten waren

>>>>stimmt, grosszügig…

  • und Du beschwerst

Dich noch…

>>>>>tja,…gleiches recht für alle:smile:

Wie gesagt, hätte keine Trunkenheitsfahrt vorgelegen…

>>>>das stimmt, ich finde trinken und autofahren unverantwortlich.

Ansonsten gilt: Auch Polizisten sind nur Menschen.
>>>>>naja,…wenn ich geblitzt werde bei zu schneller fahrt…???

interessiert es da die polizei das ich ein mensch bin?
nee…also…
gleiches recht für alle…

M.

Ansonsten gilt: Auch Polizisten sind nur Menschen.

>>>>>naja,…wenn ich geblitzt werde bei zu schneller fahrt…???

interessiert es da die polizei das ich ein mensch bin?
nee…also…
gleiches recht für alle…

Wenn die Beamten hier „geblitzt“ worden wären, hätten sie ihre zu schnelle Fahrt rechtlich begründen müssen oder zahlen, genau wie jeder andere(ob Dus glaubst o nicht) - also: gleiches Recht für alle…

M.

PS.: Es fällt mir natürlich hier schwer Maßnahmen zu erklären,
an denen ich nicht beteiligt war. Was nicht heißen soll, daß sich alle Beamten immer richtig verhalten, das geht ja auch gar nicht, denn wer kann das schon.

Vielleicht Freund und Helfer? (o.w.T.)
o.T.