Nein, vielmehr scheint mir das der eigentlich wichtige Punkt
als Grundlage der Beurteilung des Falles zu sein…
Hi,
wenn das für dich der wichtige Punkt ist.
Polizisten können, aber müssen einfache Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgen. Die Grenze liegt bei der Punktegrenze. Rotlichtverstoß ist ein Punkteverstoß und muss verfolgt werden. Liegt außerhalb des Ermessensspielraum.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Polizei wegen soplch
einem unsinnigen Konstrukt einfach Menschen über den Haufen
fahren darf.
Darf sie auch nicht. Lynchjustiz und Todesstrafe gibt es zum Glück nicht.
Sie darf, sie muss aber den Flüchtenden stellen. Da entstehen Risiken, und es ist eben persönliches Pech wenn da ein Rollerfahrer auf der Nase landet. Er hätte die Möglichkeit gehabt jederzeit anzuhalten.
Mag sein, dass so mancher Polizist und auch Straatsanwalt dies
gerne so hätte.
Das glaube ich nicht.
An Stelle des TE würde ich dies jedoch umgehend gerichtlich
überprüfen lassen.
Kann er natürlich, nur sollte er dann auch seine Vorwürfe belegen können. Persönlich würde ich es als Polizist ihm sehr übel nehmen, und überprüfen ob ich selber nicht Schritte einleiten soll, wenn die Vorwürfe als unbegründet abgewiesen werden. Es sind Vorwürfe die so schwerwiegen, dass davon das Berufsleben leiden kann.
Es ist eine Unsitte in diesem Land, da baut einer Mist, und statt dazu zu stehen, wird gesucht ob nicht noch einem anderen was ans Bein gebunden werden kann.
Welchen „Verdacht“ könnten die Prdnungshüter hier gehabt
haben?
Alleine der Verstoß reicht zur Verfolgung aus.
Der Rollerfahrer sollte, wäre dieser Fall real, sofort einen
Rechtsanwalt aufsuchen und sich massiv zur Wehr setzen.
Ausserdem würde ich nach Rücksprache mit dem Rchtsbeistand die
lokalen Printmedien informieren.
Und dann, siehe oben.
Sollte dieser Fall wirklich vorgekommen sein, finde ich es
uglaublich, dass hier auch noch versucht wird, das Verhalten
der Polizisten zu rechtfertigen. Wir leben hier nicht in
Kolumbien.
Hier geht es nicht darum etwas zu rechtfertigen, allenfalls zu bewerten.
Die Polizisten haben genau das gemacht was ihnen vorgeschrieben wird. Verstöße erkennen, anzeigen, den Sünder stellen wenn er sich der Feststellung entziehen will. Da kann ich kein Fehlverhalten erkennen.
Und wollen wir keine Zustände wie in Kolumbien, muss geltendes Recht durchgesetzt werden.
Q-Gruß