Was darf die Schule verbieten, was nicht ?

Guten Abend,
Ich habe einige Fragen zur Schule:

  1. Kann die Schule 16 Jährigen Schülern (und älter natürlich auch) verbieten das Schulgelände zu verlassen? Habe etwas gehört, dass die Schule das ab 16 Jahren nicht mehr darf.

  2. Wie viele Plätze muss ‚eine Cafeteria‘ zur Verfügung stellen? Muss nicht eigentlich jeder Schüler eine akzeptabl große und genießbare Mahlzeit bekommen? Wenn das (diese Mahlzeit und Platz für jeden) nicht verfügbar ist, dürfen sich die Schüler z.B. von einer Pizzeria eine Pizza liefern lassen? Bzw.

  3. Darf ein Hauptschullehrer Realschüler unterrichten (in 5 Fächern)?

  4. An wen sollte man sich auf welchen Weg wenden um die nicht ordungsgemäß umgesetzten Punkte zu richten?

Evtl. Paragraphen wären hilfreich.
Danke schonmal im Vorraus!!
Ma_Lou

Hallo

Ohne Bundesland kann man da gar nichts sagen.

  1. An wen sollte man sich auf welchen Weg wenden um die nicht ordungsgemäß umgesetzten Punkte zu richten?

Ich würde mich direkt an die Schulaufsichtsbehörde wenden, und zwar an den Rechtsspezialisten von dieser Behörde. Wer das ist, findest du am besten raus, indem du ‚Aufsichtsbehörde Gemeinde Realschule‘ googelst. Anstatt ‚Gemeinde‘ musst du natürlich den Namen der Gemeinde eingeben, in der sich diese Schule befindet.

Dann würde ich da anrufen und mit mit dem Sachbearbeiter verbinden lassen, der für Rechtsfragen zuständig ist. Den kannst du dann ausfragen.

Evtl. Paragraphen wären hilfreich.

Den müsste der betreffene Sachbearbeiter auch nennen können. Übrigens muss man außer dem Paragraphen auch das Gesetzbuch wissen, in dem es steht. Davon gibt es nämlich sehr sehr viele.

Danach müsstest du eigentlich wirklich bescheid wissen. Aber am besten Schreibzeug bereitlegen und alles mitnotieren. Solche Sachen vergisst man sehr leicht direkt wieder, und dann war alles für die Katz. Und nochmal anrufen macht man ja meistens nicht.

Viele Grüße

Moin,

tja, Bundesland, Schulart wären schon hilfreiche Informationen.

  1. Kann die Schule 16 Jährigen Schülern (und älter natürlich
    auch) verbieten das Schulgelände zu verlassen? Habe etwas
    gehört, dass die Schule das ab 16 Jahren nicht mehr darf.

Natürlich! Was sagt die Schulordnung? Diese kann in der Schulkonferenz an den veränderten Bedarf angepaßt werden, ist aber trotzem für alle verbindlich.

  1. Wie viele Plätze muss ‚eine Cafeteria‘ zur Verfügung
    stellen?

Mir ist nicht bekannt, dass eine Schule eine Cafeteria haben muss. Meist sind dies von Schülern oder dem Hausmeister betriebene Einrichtungen, die eine Ergänzung sind, aber keine Pflicht.

:Muss nicht eigentlich jeder Schüler eine akzeptabl

große und genießbare Mahlzeit bekommen?

Das dürfte vom Vertrag mit der Schule abhängen. Was ist „akzeptabel groß“, was ist „genießbar“? Da gehen die Meinungen schon SEHR weit auseinander, welche OBJEKTIVEN Kriterien legst Du an?

Wenn das (diese
Mahlzeit und Platz für jeden) nicht verfügbar ist, dürfen sich
die Schüler z.B. von einer Pizzeria eine Pizza liefern lassen?
Bzw.

„Schulfremde Personen“ haben auf dem Schulgelände nichts zu suchen, sie müssen sich erst im Sekretariat anmelden, den Grund ihres Erscheinens nennen und dann wird weiter entschieden.

Ob das Sekretariat das lange mitmacht???

  1. Darf ein Hauptschullehrer Realschüler unterrichten (in 5
    Fächern)?

Ja, jeder darf jeden unterrichten. Schwierig wird es bei der Abnahme von Prüfungen, da werden andere Maßstäbe angelegt.

  1. An wen sollte man sich auf welchen Weg wenden um die nicht
    ordungsgemäß umgesetzten Punkte zu richten?

Erste Ansprechstelle sollte der Vertrauenslehrer oder die Schülervertretung sein.

Gruß Volker

Einfach mal die GEW oder den phv des entsprechenden Bundeslandes anschreiben. DIe können über die Rechtsgrundlage Auskunft geben.
Prinizipiell hat die Schule die Aufsichtspflicht während der Schulzeit. Sollte die Schule z.B. an einer stark befahrenen Straße liegen und somit eine sichere Überquerung der Straße für SchülerInnen zum nächsten Supermarkt mit potentiellen Gefahren verbunden sein, kann die Schule durchaus solche Verbote in die Schulordnung aufnehmen.

Wenn es keine Ganztagsschule ist, bzw. keine Schule mit einer Ganztagsbetreuung, ist diese nicht verpflichtet einen Mensabetrieb inkl. Bestuhlung bereitzustellen.

Danke schonmal !
Es handelt sich um eine ‚oberschule‘ (für den ders nicht weiß, das ist ein Zusammenschluss von Hauptschlule und Realschule, ich gehe auf den Realschulzweig) in Niedersachsen.

Was die Cafeteria betriff ich hatte vergessen zu sagen, dass wir eine Ganztagsschule sind. An zwei Tage die woche sind mindestens drei Jahrgänge in der schule und dann noch einige aus AGs, genaue Zahl weiß ich nicht, aber schätze 100 Schüler minimum. Die ‚Cafeteria‘ bietet Platz für ca 30 Leute und die Portionen sind vergleichbar mit einer Bockwurst mit einem Esslöffel Kartoffelsalat. Wir finden, dass das etwas wenig ist… denn ich kenn niemanden der davon satt wird…

Würde das mit dem Pizzalieferant (theoretisch) nicht auch gehen, wenn er die uns über die Schulgrenze hinweg (er außerhalb, wir noch auf dem Schulgelände) geben würde? Oder ist das allgemein nicht erlaubt, wegen kein Essen auf das Schulgelände liefern? aber dann dürften wir ja auch eigentlich kein Pausenbrot mitnehmen…

Der Hauptschullehrer ist seit drei Jahren fest an der Realschule angestellt und (ich bin grade in der Abschlussklasse) prüft auch.

Die SV fragt bei jeder Sitzung und die Vertrauenslehrerin block immer sofort ab, dass da nichts zu machen ist. Dass man da GAR nichts machen kann, kann ich mir trotzdem nicht vorstellen, habe ja auch deswegen hier gefragt.
Ich hoffe ich habe auf alles was gesagt :smile:

LG Ma_Lou

Hallo,

Es handelt sich um eine ‚oberschule‘ (für den ders nicht weiß,
das ist ein Zusammenschluss von Hauptschlule und Realschule,
ich gehe auf den Realschulzweig) in Niedersachsen.

In Niedersachsen wurde vor einigen Jahren die Trennung der Lehrerunterrichtsberechtigung zw. Haupt-und Realschule beendet.
Somit darf auch ein Lehrer der Lehramt für Grund-und Hauptschule studiert hat an der Realschule unterrichten und prüfen.
Lediglich die Gymnasiale Oberstufe darf ein solcher Lehrer nicht unterrichten und prüfen.

Bezüglich des Verlassens des Schulgeländes:
Das ist ein Versicherungsproblem.
Während der Schulzeit ist ein Schüler über die Schule versichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für den Hin-und Rückweg zw. Schule und eigene Wohnstätte, für das Schulgelände und schulischen Veranstaltungen.
Sich in der Pause was zu essen zu holen gehört nicht dazu.
Sollte dem Schüler dann etwas zustoßen, ist er nicht versichert und der Schulrektor bekommt Probleme weil es seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Das Alter des Schülers ist egal.

Gruß
Bori

Dass das mit dem Schulgelände verlasse wegen der Versicherung nicht geht, ist mir klar. Ich finde es nur komisch, dass es bis letzes Schuljahr Scheine gab mit denen man nach Hause gehen durfte (wenn man nicht weiter als 5 min von der Schule entfernt gewohnt hat), diese aber jetzte abgeschafft wurden. Von unseren Lehrern haben wir dazu keine auskunft bekommen. Das weiteren darf jede andere weiterführende Schule das Schulgelände verlassen, legal wohlgemerkt, wie es bei denen geregelt ist, weiß ich leider auch nicht 100%ig.