Moin,
tja, Bundesland, Schulart wären schon hilfreiche Informationen.
- Kann die Schule 16 Jährigen Schülern (und älter natürlich
auch) verbieten das Schulgelände zu verlassen? Habe etwas
gehört, dass die Schule das ab 16 Jahren nicht mehr darf.
Natürlich! Was sagt die Schulordnung? Diese kann in der Schulkonferenz an den veränderten Bedarf angepaßt werden, ist aber trotzem für alle verbindlich.
- Wie viele Plätze muss ‚eine Cafeteria‘ zur Verfügung
stellen?
Mir ist nicht bekannt, dass eine Schule eine Cafeteria haben muss. Meist sind dies von Schülern oder dem Hausmeister betriebene Einrichtungen, die eine Ergänzung sind, aber keine Pflicht.
:Muss nicht eigentlich jeder Schüler eine akzeptabl
große und genießbare Mahlzeit bekommen?
Das dürfte vom Vertrag mit der Schule abhängen. Was ist „akzeptabel groß“, was ist „genießbar“? Da gehen die Meinungen schon SEHR weit auseinander, welche OBJEKTIVEN Kriterien legst Du an?
Wenn das (diese
Mahlzeit und Platz für jeden) nicht verfügbar ist, dürfen sich
die Schüler z.B. von einer Pizzeria eine Pizza liefern lassen?
Bzw.
„Schulfremde Personen“ haben auf dem Schulgelände nichts zu suchen, sie müssen sich erst im Sekretariat anmelden, den Grund ihres Erscheinens nennen und dann wird weiter entschieden.
Ob das Sekretariat das lange mitmacht???
- Darf ein Hauptschullehrer Realschüler unterrichten (in 5
Fächern)?
Ja, jeder darf jeden unterrichten. Schwierig wird es bei der Abnahme von Prüfungen, da werden andere Maßstäbe angelegt.
- An wen sollte man sich auf welchen Weg wenden um die nicht
ordungsgemäß umgesetzten Punkte zu richten?
Erste Ansprechstelle sollte der Vertrauenslehrer oder die Schülervertretung sein.
Gruß Volker