Was darf ein Betreuer

Hallo Miteinander. Ich habe auch ein Problem mit der Betreuung meiner Mutter. Meine Mutter hat eine Betreuerin vom Amtsgericht und die macht was sie will. Sie hat die Finanzen meiner Mutter nicht in ihrem Aufgabengebiet mit drin und doch kündigt sie Konten meiner Mutter, gibt das Sparbuch nicht mehr meiner Mutter und eröffnet eigenmächtig Sparverträge. Mir als Tochter gibt sie keine Auskünfte, weil sie ja meine Mutter schützen müsse. Meine Mutter ist laut Amtsgericht Nicht entmündigt. Aber was die hier abziehen ist die blanke Entmündigung. Was kann ich tun? Mit einem Wechsel der Betreuung hab ich es schon versucht, ohne Erfolg. Die Betreuerin und die gute Frau vom Amtsgericht setzen meine Mutter immer wieder so unter Druck das sie immer wieder Nein sagt wenn die Frage kommt ob sie die Betreuung wechseln will. Sie wird immer allein und ohne mein wissen gefragt sodass ich immer nie dabei sein kann. Ich schreibe vergeblich Beschwerden zum Gericht und bin im Entscheidenten Moment einfach nicht da.
Was kann ich nur tun?
Danke im Vorraus

Hallo!
Es ist nicht möglich, dass die Betreuerin, wenn sie nicht die Vermögenssorge hat, über Konten etc. verfügt.
Ansonsten können Sie nur versuchen, über Beschwerden an den Gerichtspräsidenten zu versuchen, sich bestellen zu lassen, bzw. durch die Instanzen zu gehen. Lassen Sie sich rechtsanwaltlich beraten.

Frage: Warum sine Sie nicht Betreuerin Ihrer Mutter. Wenn das aus altersgründen (zu jung) nicht geht würde ich mich an einen Betreuerverein oder eine Betreuerstelle wenden. Die sind übergeordnet. Vielleicht kann von dort Hilfe kommen.

Hallo,
im Internet unter der Seite http://wiki.btprax.de/Hauptseite sind die Aufgabenbereiche einer rechtlichen Betreuung beschrieben. Im Beteuerausweis sind die Aufgabengebiete klar benannt. Wenn hier die Vermögenssorge nicht aufgeführt sind, hat die Betreuerin auch keine Verfügungsgewalt über das Konto. Die Banken und Sparkassen verlagen zum Nachweis der Legitimation immer den Betreuungsnachweis. Sollte im Betreuerausweis die Vermögenssorge nicht aufgeführt worden sein, so liegt hier nicht nur ein Verstoß der Betreuerin vor, sonder auch des Kreditinstitutes . Die Betreuerin muss auch gegenüber dem Amttgericht regelmäßig einen ausführlichen Bericht unter Vorlage aller Vorgänge abliefern. Sie können selbstverständlichen auch einen Rechtsanwalt beauftragen oder auch eine gerichtliche Überprüfung-Amtsgericht-Landgericht usw. erzwingen.
Guter Rat:
evtl. können Sie doch das Gespräch mit der Beteuerin suchen, sicherlich wird sie Ihnen entsprechende Auskünfte erteilen.
Sie können sicherlich auch verstehen, dass gerade bei vermögenden Eltern die Kinder evtl. etwas vom Kuchen abzwacken wollen.
Zur Anlage von Vermögen sind die Betreuer angewiesen, diese mündelsicher anzulegen.

mit freundlichen Grüßen

Hallo, hab mich noch mal kundig gemacht. Die Betreuerin hat doch die Finanzen mit im Aufgabengebiet. Meine Mutter kommt mit ihrem Geld zurecht und hat auch keine Schulden oder sonstiges. Wie kann ich es veranlassen das die Betreuung der Finanzen Nicht mehr im Gebiet der Betreuung liegt? Warum sitzen die Leute wie „Glucken“ auf dem Geld der betroffenen Menschen. Mein Mutter muss mehrfach betteln wenn sie größere Anschaffungen tätigen will und kurzfristig geht gar nichts. Wenn die EU Rente ausläuft, und die normale Altersrente gezahlt wird, müssen die Leute dann erst mal von ihrem Ersparten leben? Oder wie läuft das?
Danke

Hallo, Die Betreuerin meiner Mutter ist vom Betreuerverein. Und selber betreuen ist schlecht. Mir fehlt erstens die Zeit dafür und zweitens das Wissen wo man wann und wie die richtigen Anträge stellt und welche man überhaupt stellen muss und kann. Die Betreuer sollten dieses Fachwissen haben. Das ist ihr Job, dafür werden sie bezahlt. Wenn ich als Tochter meine Mutter betreue bekomme ich keinen müden Cent habe enormen Aufwand und muss mir das Fachwissen in Eigenrecherche selbst aneignen.

Frage: Warum sine Sie nicht Betreuerin Ihrer Mutter. Wenn das
aus altersgründen (zu jung) nicht geht würde ich mich an einen
Betreuerverein oder eine Betreuerstelle wenden. Die sind
übergeordnet. Vielleicht kann von dort Hilfe kommen.

Hallo, also die Finanzen sind mit drin. Mit der guten Frau kann man nicht reden. Sie geht einfach davon aus das ich mir was abzwacken will. Was natürlich nicht der Fall ist. Ich hab einfach nur das Problem wenn sich meine Mutter was größeres Anschaffen will, kommt sie zu mir. Und ich hab keine Ahnung was meine Mutter ausgeben kann weil mir ja keine Auskunft über das Sparbuch gegeben wird. Bzw. muss ich erst mal in Vorleistung gehen und dann: rufe ich die Betreuerin an, wenn ich Glück habe nur einmal ansonsten mehrfach. Muss Belege bringen WAS WANN WO gekauft wurde und erhalte dann vielleicht so nach 14Tagen mein Geld, was ich ja ausgelegt habe, wieder. Das nervt einfach total und ich habe keine Zeit und auch keine Nerv der Betreuerin ständig nachzulaufen. Ich habe mehrfach versucht das meine Mutter ihr Sparbuch wiedererhält. Sie rückt es nicht heraus. Die Betreuerin ist die Einzige die von diesen Buch Geld abhebt.

hallo,

eine „entmündigung“ gibt es nicht mehr, sondern nur noch die betreuung, meistens aufgeteilt in drei bereiche:

  • gesundheitsfürsorge
  • aufenthaltsbestimmungsrecht
  • finanzielle angelegenheiten

Ein betreuer kann eingesetzt werden für alle drei bereiche oder auch nur für einen oder zwei bereiche. hinzu kommt meistens auch „vertretung vor behörden und institutionen“.

am gericht lass dir einen termin beim vorgesetzten der betreuerin geben und lass dich da auch nicht abwimmeln. wenn gar nichts hilft: rechtsanwalt einschalten bzw. dich von dem beraten lassen. kostet natürlich geld.

vielleicht hat noch jemand einen besseren tipp für dich.

viele grüsse

Hallo!
Man muss einen entsprechenden Antrag beim Betreuungsgericht stellen.
Evtl. Widerspruch, oder Beschwerde einlegen, dann geht das Verfahren zum Langericht.Die Erfolgsaussichten sind aber sehr gering. Wenn kein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge angeordnet wurde, kann ihre Mutter nach wie vor über ihr Geld verfügen. Die Bank muss ihr auch Auskunft geben, wo ihr Geld ist und es ihr auszahlen. Der Betreuer ist ihr ggenüber auch zur Auskunft verpflichtet. Es ist immer noch das Geld Ihrer Mutter. Sie ist geschäftsfähig, das darf man nicht vergessen.
Wenn der Antrag auf Altersrente früh genug gestellt wird, wird übergangslos gezahlt.

Guten Abend,

zu Ihrem Problem: bringen Sie bei Gericht in Erfahrung, welche Aufgabenkreise die Betreuerin Ihrer Mutter hat. Ist die Vermögenssorge dabei, dann darf sie die Konten verwalten. Wenn nicht, dann müssten Sie das dem Gericht mitteilen, dass die Betreuerin außerhalb Ihres Kreises Angelegenheiten regelt. Das ist unzulässig.
Sicher muss die Betreuerin das Vermögen Ihrer Mutter schützen. Das heißt im Normalfall gegen alle, weil sie ja im Interesse Ihrer Mutter handelt. Es gibt aber trotzdem keine Entmündigung. Das sehen Sie schon daran, dass Ihre Mutter immer wieder in die Entscheidungen mit einbezogen wird. Sie können also ganz beruhigt sein, dass alles rechtens läuft.
Gibt es tatsächlich Ihrer Meinung nach Unstimmigkeiten, so wenden Sie sich konkret an das Gericht und lassen es überprüfen. Denn auch Betreuer sind nur Menschen und nicht fehlerlos.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Freundlicher Gruß
Pandora H.

Hallo!

In dieser Angelegenheit kann ich ihnen leider nicht viel sagen. Vielleicht liegt die Problematik darin, dass sie ’ in den entscheidenden Momenten’ nicht ihre persönliche Darstellung vor dem Gericht abgeben können.

Wenn Sie zwar schriftliche Klagen / Einwände ans zuständige Amts- bzw. Betreuungsgericht formulieren, müssen Sie möglicherweise im zweiten Schritt persönliche Gerichtstermine unbedingt wahrnehmen.

Hallo, Danke an Alle. Ich versuchs jetzt mal mit einem Antrag auf die Entfernung der Betreuung der Finanzen.
Schauen wir mal.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass hier nicht im Sinne der Betreuten gehandelt wird, stellen Sie Strafantrag wg. diesem Verdacht bei der Staatsanwaltschaft vor Ort. In diesem Fall wird der Staatsanwalt dies prüfen. Sie sollten jedoch zumindest hinreichende Indizien für Ihren Verdacht vorlegen können.

MfG
CKH

Hallo, ich habe jetzt den Antrag gestellt beim Amtsgericht, das ich meine Mutter selbst betreuen möchte.Der Anwalt ist auch involviert, gibt mir aber für den im unterer Teil beschriebenen kaum Chancen.
Der Grund: Meine Mutter bezahlt ihre Betreuung plötzlich selbst. 600Euro im Viertel Jahr. Ich weiß nicht wie lange schon. Mir sind durch Zufall (weil die Betreuerin bei Mutti vergessen) Briefe vom Amtsgericht in die Hände gefallen. 1. Die Betreuerin hat die „Sparrate“, die 150Euro Monatlich abgeschlossen damit sie direkt auf das Sparbuch gehen. Meinen Mutter schön spart damit sie als vermögend eingestuft wird und ihre Betreuung selber zahlt. Sie hat jetzt also über Jahre sich in einer Behinderten Werkstatt einen Zuverdienst verdient damit sie selbst die Betreuung bezahlt. Sie hatte gar nicht die Möglichkeit das Geld auszugeben da die Betreuerin einen Dauerauftrag aufs Sparbuch gemacht hat. Und 2. es kommt noch dicker. Meine Mutter hat ein unerwartetes Erbe von einer Tante gemacht um die 6000Euro. Und was ist Passiert. Die Betreuerin hat gleich alles aufs Sparbuch geschoben und meiner Mutter 8200Euro runter genommen für die Rückzahlung der Betreuungskosten der letzten Jahre. Wo bitte bleibt die Altersvorsorge wenn ein EU Rentner gerade mal 2200Euro besitzen darf. Meine Mutter ist 60 und wieder Arm wie ne Kirchenmaus. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Hallo, die Betreuten sind entmündigt. Der Staat nennt es nur Betreuung. Alle Entscheidungen die eine Betreute Person trifft kann die Betreuung wieder für nichtig erklären.

Hallo, die Betreuerin hat das Vermögen meiner Mutter insofern geschützt das sie das Geld so lange ansparte bis meine Mutter als vermögend eingestuft wurde.Das bedeutet alles über 2200Euro ist Vermögen. Sie zahlte also ihre Betreuung mit ihren wenigen Mitteln selbst. Nach einem kleinen Erbe wurde auch befugt das die Betreuungskosten zurückgezahlt werden. Das waren erst mal 8200Euro auf einen Schlag. An eine Rentenvorsoge oder wie Beerdigungskosten gedeckt werden sollen wurde nicht gedacht. Meine Mutter wollte umziehen. Was die Betreuung wusste. Wovon??? Das ist keine Vermögensvorsorge, sondern reine Abzocke. Ohne Chancen für die Angehörigen.

Hallo!
Bzgl. der Betreuungskosten ist es tasächlich so, dass das Gericht bei einem „plötzlichen“ Vermögenszuwachs (erbschaft) die Betreuungskosten rückwirkend vom Betreuten fordern kann. Das Betreuungsrecht sieht (kurz gesagt)leider nicht vor, dass jemand eine Altersvorsorge betreibt.
Alles andere sollten Sie mit ihrem Anwalt besprechen.