angenommen vor einigen Tage hätte ich während einer Fahrkartenkontrolle eine Französin bemerkt, die ein falsches Ticket gekauft hatte. Angenommen sie wollte an der nächsten Haltestelle aussteigen, doch als sie kontrolliert wurde, nahm der Kontrolleur ihren Ausweis um die Personalien aufzunehmen. Dann kontrollierte er weiter und die Französin konnte ohne ihren Ausweis nicht aussteigen. Erst zwei Stationen später stellte er ihr ein Ticket aus und lies sie aussteigen.
Angenommen das hätte sich so zugetragen, darf der Kontrolleur das? Wer käme denn nun für die Rückfahrt auf? Damit würde er sie doch zum Kauf einer Rückfahrkarte oder erneutem Schwarzfahren nötigen, oder?
Ja,und deshalb passiert das auch so nicht(jedenfalls nicht regelmässig und angeordnet,eher gerade nicht so ).
Man steigt mit dem "Schwarzfahrer an nächster Haltestelle aus oder dort wo Fahrgast sowieso aussteigen wollte und klärt die Formalitäten dort,wenn es während der Fahrt nicht klappt.
Nur hier mögen Sprachprobleme zu einem Missverständnis geführt haben,Fahrgast hat sich nicht gerührt und gesagt „Hier muss ich raus“.
Wenn man einen Schwarzfahrer auffordert auszusteigen,dann muss man doch immer damit rechnen,er steigt dreist in nächste Bahn/Bus erneut ohne Ticket ein.
Kann Fahrgast das erhöhte Fahrgeld (40 € ?) vor Ort(im Bus/Bahn) zahlen,bekommt er i.d.R. auch einen Ersatzfahrschein,den er bis zum ursprünglichen Ziel nutzen kann.
ist eine Straftat…damit kann er nach § 127 StPO die Person so lange festhalten,bis die Identität geklärt ist.
Es ist allerdings nicht das übliche Verfahren…je nach Verkehrsunternehmen wird entweder
-an der nächsten Haltestelle das Fahrzeug verlassen (und dort der
Papierkram gemacht)
-während der Fahrt
-an der Zielhaltestelle
Ohne vor Ort gewesne zu sein,läßt sich das hier nicht klären…
denkbar wäre nämlich zum B. ein Anruf des Kontrolleurs bei einer Polizeidienststelle zur Überpüfung der Ausweispapiere.
ist eine Straftat…damit kann er nach § 127 StPO die
Person so lange festhalten,bis die Identität geklärt ist.
Die Frage ist allerdings, ob hier eine solche Straftat vorliegt. Wenn ich die geschichte richtig lese, hatte die Dame nicht die Absicht, ohne gültigen Fahrschein unterwegs zu sein.