Was darf ein Hartz-IV-Empfänger?

Im vergangenen Jahr haben mehr als 800.000 Hartz-IV-Bezieher Sanktionen durch die Arbeitsagentur kassiert - 14 Prozent mehr als 2009. Die meisten Strafen wurden verhängt aufgrund verpasster Termine, verletzter Pflichten der Eingliederungsvereinbarung oder Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Kürzungen der Regelleistungen reichen von 30 Prozent bis hin zur völligen Streichung der Unterstützung. Aber was darf eigentlich ein Hartz-IV-Empfänger? Denkst du, dass es vertretbar ist, eine angemesse Arbeit abzulehnen oder die Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsagentur zu verletzten? Und hältst du die Sanktionen der Hartz-IV-Leistungen für gerechtfertigt? Deine Meinung ist uns wichtig!

kein Kommentar, Fragen sind tendenziös

Aber was darf eigentlich ein Hartz-IV-Empfänger? Denkst du,
dass es vertretbar ist, eine angemesse Arbeit abzulehnen oder
die Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsagentur zu
verletzten? Und hältst du die Sanktionen der
Hartz-IV-Leistungen für gerechtfertigt? Deine Meinung ist uns
wichtig!

Da bist du schneller, wenn du schreibst:" Was darf ein Harz-IV Emfänger NICHT???

Guten Tag,

Die Harz-IV-Empfänger sollen richtig Arbeit suchen, jeden tag aber.
ich bin Sozialsponsor.

auf alle fälle gibt es ein ungleichgewicht zwischen dem was der hartzIV-abhängige darf/muss ud dem, was die arge darf/muss. der slogan von „fördern und fordern“ ist ein witz schlechthin. gefordert wird so gut wie alles, gefördert so gut wie nichts mehr. insbesondere sind hartzIV - abhängige von der weiterbildung irgendwie abgehängt … um nicht zu sagen, sie sind abgeschrieben als überflüssige masse,die man notgedrungen verwalten und durchfüttern muss.

was zumutbar ist und was nicht, ist nirgends definiert und es entscheidet der einzelfall. natürlich hat der hatzIV-abhängge eine menge an pflichten, vor allem das einhalten von terminen ist wichtig.

bei der vergabe/dem aufzwingen von 1-euro-jobs, kann man sich scheinbar nur durch einen krankenschein wehren. oft genug werden durch 1-euro-jobs dinge erledigt, die eigentlich eine reguläre arbeit zunichte machen. die kommunen, aber auch oft genug privatpersonen bedienen sich für ihre zwecke aus dem her der wehrlosen. normalerweise gehörtjede dieser 1-euro-maßnahmen auf den prüfstand.

eine konkrete beantwortung der eingangsfrage ist eigentlich nicht möglich, weil die gesetzgebung zu hartzIV ein totales chaos ist und für alle beteiligten jede menge hintertürchen offen sind.

Hallo Redaktion,

ich beziehe mich bei meiner Antwort auf berufliche Erfahrungen bei der Beratungsarbeit mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Für die Finanzierung von Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Sonderbedarf, für die Zeit wo keine Arbeit möglich ist, geht der Leistungsempfänger eine Vereinbarung ein, in welcher er sich verpflichtet, alles mögliche zu unternehmen, um wieder in Arbeit zu kommen. Dazu gehört das Schreiben von Bewerbungen (sonst kann ja kein Unternehmen auf ihn aufmerksam werden), das Wahrnehmen von Terminen in der Arbeitsagentur, die Annahme einer neuen Arbeitsstelle (Probezeit gilt) u. ä… Sich an gewisse Spielregeln in Bezug auf Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Engagement zu halten sehe ich als ganz legitim an - was sonst wird von den Menschen tagtäglich im Arbeitsalltag eingefordert? Und eine richtige Arbeit streben doch auch die Hartz-IV-Empfänger an. Alles andere würde bedeuten, das reale Leben noch mehr zu verschleiern - Leistung, wenn auch stundenweise oder halbtags, schafft Entlohnung, nicht Verweigerung.

Davon abgesehen sollte man eher ansetzen und investieren, wenn arbeitstätige Menschen und Familien so wenig Geld für ihre tägliche Arbeit erhalten, dass sie nicht wissen, wie sie den Monat finanziell überstehen sollen, und dabei Arbeit, Familie und Haushalt unter einen Hut bringen müssen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, mit freundlichen Grüßen Hildegarde

Ich finde diese Sanktionen vollkommen gerechtfertigt. Verpasster Termin? Wieso die Zeit ist doch da.

Arbeit abgelehnt? Wer arbeiten möchte findet auch Arbeit und wenn es nur ein Nebenjob mit Toilettenputzen ist (aber dafür sind die meisten sich zu schade.

Natürlich sind viele 1 Euro Jobs echt hart an der Grenze zur Vollzeitstelle keine Frage, da sollte mal angesetzt werden. Aber gerade mit diesen Jobs lernen doch viele wieder einen geregelten Tagesablauf zu haben, arbeiten zu gehen, Verantwortung zu tragen und auch das Gefühl von anderen gebraucht zu werden.

Moin Moin, perönlich glaube ich, das nicht viele dieser Sanktionen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden.
Die Sachbearbeiter(Fallmanager) sind in der in der Regel nur Angestellte mit zeitlich befristeten Verträgen und stehen entsprechend unter Druck. Hier werden die Arbeitslosen bekämpft nicht die Arbeitslosigkeit.

Hallo,
ich bin keine Expertin im Bereich der Hilfegewährung nach dem SGB-II. Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung aus übergegangenem Recht nach dem SGB-II für Personen, die diese Leistungen erhalten.
In welchen Fällen Sanktionen verhängt werden und ob sie gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen.

mfg

Es ist und bleibt einfach so, dass das fordern von seiten des arbeitsamtes höher ist und diese alles sofort und schnell haben und wissen wollen aber wenns für den empfänger etwas wichtiges ist, wird dies immer heraus geschoben obwohl es meistens um das Geld geht das zu essen kaufen gedacht ist o.ä. ich finde das die Arge sich eindeutig viel zu viel heraus nimmt und sich gar nicht um die Arbeitslosen kümmert bzw fördert, sondern schick sie in irgendwelche weiterbildungen die am ende eh nichts bringen. ich könnt mich hier die ganze zeit über die aufrägen…die haben doch keine ahnung wie es ist arbeit zu suchen und keine zu finden egal wie sehr man sich bemüht und seine familie mit diesem mikrigen paar kröten etwas anständiges zu kochen geschweige kleidung zu kaufen, auch wenn das nicht mal möglich ist… -.-

Dafür habe ich keine eindeutige bzw. klare Antwort … weil die Situationen, die ich kenne, auch oft nicht eindeutig sind. Ich kenne auch Personen die psychisch krank sind oder in Phasen/Krisen stecken, in denen diese Verhaltensweise (sich nicht zu melden oder nicht zu reagieren)nachvollziehbar ist. Sie brauchen andere Angebote … sie brauchen Hilfestellung … aber die Situation ist möglicherweise „verfahren“, weil sie „nicht erreichbar“ oder depressiv sind … noch keine (andere) Hilfe annehmen wollen.
Es gibt auch Schmarotzer, denen die Gesellschaft so begegnen muss. Und es gibt natürlich auch Arbeitsstellen, die man ablehnen darf oder sogar muss … und es gibt einige Situationen, wo Mitglieder unserer Gesellschaft ein wenig unter Druck geraten bzw gesetzt werden müssen, um etwas zu verändern. Lasst uns doch gemeinsam über tatsächliche Fälle diskutieren … nicht alle Mitarbeiter der ARGE (Ex-Telekom-Mitarbeiter z. B.) haben genügend soziale, emotionale oder logische Kompetenzen, um gerecht zu handeln, sind überfordert.

Wo ist die Diskussion über den 2. (oder 3.) Arbeitsmarkt geblieben? Wiewiel % der Gesellschaft sind den Alltagsbelastungen dauerhaft gewachsen? Woher kommt das? Wollen wir tatsächlich etwas ändern? Hier wird es spannend … wer will unter welchen Bedingungen was (?) ändern? Nachhaltig.

Ein Hartz-IV-Empfänger darf zumindest auf eine menschliche Reaktion hoffen, auf Nachfragen, intensivere Bemühungen, Einbezug des Umfeldes, … in der Regel kommt man der Person dann schon näher oder auf die Schliche.

Ich sehe die ARGE als schlichte Verwaltung. Viele ehemalig „sozial engagierte“ Mitarbeiter haben diesem „digitalen Monster“ den Rücken gekehrt.

Wenn man das Elend dauerhaft nur verwalten will, sind diese Maßnahmen folgerichtig. Oder wir greifen vorhandene gute Ansätze der Sozialverwaltungen vor 2005 wieder auf. Dazu gehört Mut zur Einsicht.

Ich bin Trainer im Bereich SGB II + III.
Bei verpassten Terminen wird ein zweites Mal mit Rechtsmittelbelehrung und benannten Folgen einer erneuten Nichteinhaltung von Terminen verfügt. Wenn Leistungsempfänger dann immer noch die Termine platzen lassen, empfinde ich Sanktionen gerechtfertigt. Die Eingliederungsvereinbarungen haben nur dann einen Sinn, wenn die Leistzungsempfänger sich auch daran halten. Ich habe noch nicht erlebt, dass Unerfüllbares vereinbart worden wäre. Die Weigerung eine mögliche Arbeit anzunehmen, muss eine Sanktion nach sich ziehen, weil die Leistungsempfänger sich sonst auf Kosten der Steuerzahler sich ihrer Pflichten entledigen könnten. Leistung (=Hartz IV) bedeutet im Gegenzug auch Gegenleistung (=Arbeitswilligkeit).

in den meisten Fällen ist es gerechtfertigt.
Die Bundesregierung zwingt die Mitarbeiter der Jobcenter allerdings die Menschen in Bildungsmaßnahmen zu stecken, damit sie aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden. Leider sind die vom regeionalenm Einkaufszentrum (hauptsache billig!) eingekaufeten Bildungsmaßnahmen für das ALG II Klientel oft mehr als unpassend. Es müssten stattdessen viel mehr Therapieplätze zur Verfügung gestellt werden, da sich im Bereich ALG II sehr viele menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sammeln.
Unter dem Deckmatel des SGB II „jede zumutbare Arbeit“ annehemen zu müssen entsteht der Verpflichtungsdruck wenigtens eine Bildungsmaßnahme antreten zu müssen, wenn schon keine richtige Arbeit, oder Zeitarbeit in Frage kommt.
Wer Geld vom Staat möchte, sollte in Gegenleistung auch etwas tun. der pap hilft ihm eine arbeit zu finden und wenn nicht kann er enigstens Kindern etwas vorlesen, Alte im Krankenhaus besuchen, die Strassen kehren oder Schulen sanieren helfen, das wäre doch ok!
Welche Tätigkeiten aber in Frage kommen, das sollte aber den Möglichkeiten des Kunden entsprechend ausgewählt und mit ihm abgestimmt werden. Leider gelingt das nicht immer. z.B. weil der Kunde schlichtweg gar nicht will, aber auch weil der pers. Ansprechpartner die Problematik des Kunden gar nicht erkennt.
Da Sanktionen Ermessensentscheidungen und die pAps durch viel zu viele Kunden und Quotendruck überlastet sind kommt es gelegentlich zu Ungerechtigkeiten.
Das ist schade.
Aber Arbeit ablehnen und ausschließlich Kohle kassieren, das geht nunmal in unserem Staat nicht!

Gruß Gwenhyfar

PS. Wenn der Jobcenterkunde Termine versäumt, gibt es übrigens nur 10% Kürzung!

Ich verstehe Ihre Absicht der Meinungsumfrage. Jedoch ist der angefragte Sachverhalt zu komplex (z.B. politische,humanistische,psychologische, wirtschaftliche Aspekte), um mit wenigen Sätzen beantwortet zu werden. Die Kunst besteht darin, den individuell optimalen Ansatz zu finden. Was für den einen notwendige Hilfe ist, wird vom anderen schamlos schmarotzend ausgenutzt. Hier sind individuelle Lösungen gefragt, die das bisherige System in keiner Weise garantiert. Und alle Berater, Vermittler und Fallmanager verkriechen sich hinter Paragraphen, dürfen nicht den Mut haben, im Einzelfall sinnvoll zu helfen aber sie dürfen jederzeit sanktionieren. Die vom Staat sanktionierte Personalauswahl tut ein übriges, dafür passendes Personal einzusetzen - welches nicht den bedürftigen Menschen mit seinem Potenzial und zugleich Bedürfnissen sieht,verständnisvoll fordert und fördert sondern menschenunwürdig verständnislos, arrogant herabwürdigend behandelt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sind mit ihren speziell zur Verachtung der Leistungsempfänger gedrillten Mitarbeitern nicht in der Lage, dass Potenzial der Forderungen und Förderungen menschenwürdig und optimal einzusetzen. Hier sind gravierende Veränderungen erforderlich!

Hallo,

Entschuldige, dass ich erst heute antworte.

Ja Sanktionen sind notwendig, weil es um das Geld der Allgemeinheit geht.

Nur bin ich der Meinung, dass mehr mit Motivation gearbeitet werden muss. Und sicherlich wird zu wenig auf die Gründe geachtet, wozu die Sachbearbeiter, Vermittler und Fallmanager achten müssten.
Ich denke, viele sind zu unerfahren, um Probleme, z.B. psychische zu erkennen.

Offensichtlich gibt es auch ein Ranking unter den Jobcentern. Wie früher mal bei der Agentur für Arbeit bei den Sperrzeiten.

Viele Grüße
Lukas