Was darf ein Jugendamt alles?

Kindesentzug vor 3j.durch das Jugendamt, Gutachten alle positiv, Pflegemutter will einen verbleib bei Ihr,Familiengericht schindet nur zeit, Jugendamt erfindet symptome und problematiken ebenso der Kindesvater.
Was kann man da noch tun damit das Kind zurückkommt?
Bitte um Antworten
Dankeschön!
Lg Nik

Hallo Nik,
du hast also offenbar dein Sorgerecht verloren. Da führt leider kein Weg am Familiengericht und an positiver Bewertung deiner zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes vorbei. Wenn die bocken, bleibt dir leider nur das Hinzuziehen eines Anwaltes, der deine positiven Gutachten vor dem Familiengericht durchsetzt. Ebenfalls brauchst du die Meinung des Kindesvaters nicht, da er offenbar auch kein Sorgerecht mehr hat. Erkläre mir bitte ein bischen mehr Einzelheiten, damit ich mir ein Bild machen kann warum dein Kind weggenommen wurde, was der Vater damit zu tun hat und was genau die vom Jugendamt und Familiengericht sagen.
Wenn die meinen, dass es dein Kind bei der Pflegefamilie gut hat, ist es schwierig zu beweisen, dass dein Kind es bei dir besser haben wird, was eigentlich immer der Fall ist. Eltern sind durch nichts zu ersetzen - meistens.
Mein Buch zum Thema: www.hilfe-mein-kind-bockt.de - dort gibt es viele Infos für dich auch in Bezug auf das Sorgerecht. Schreib mir gerne mehr:
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Gruß Martin

Guten Morgen Nik,

was kann ich dir nur sagen, damit du nicht noch trauriger oder wütender wirst. Es gibt ein Sprichwort das lautet: Zuerst kommt das Jugendamt dann kommt Gott!
Um es aber genauer - einigermaßen beurteilen zu können, fehlen mir Details der Lage. Also, wie hat das JA den Kindesentzug begründet, was ist in der Familie vorgefallen, usw. welche Gutachten sind alle positiv ausgefallen? Wer hat diese in Auftrag gegeben?

Aber was ich aus eigner Erfahrung beurteilen kann ist…das die Mitarbeiter beim JA es nicht mögen, wenn sie auf intelligente Menschen stoßen. Die lieben - JA-Sager! Ich, persönlich habe das Gefühl, dass es den Jugendämtern lieber ist, lieber einen Erziehungsberechtigten zu haben der nichts taugt, der aber alles abnickt was die einem erzählen, als jemanden der was im Kopf hat und wie sagen die immer so schön Beratungsresistent(weiß alles) ist.

Ich kann dir nur raten dir einen Anwalt zu nehmen der sich nicht scheut sich mit dem Jugendamt anzulegen! Der Biss hat - Rückrat und sogar noch Kontakte zur Presse hat!

LG Deern50

Kämpfen , Kämpfen und weiter kämpfen.
Aber eins kann ich dir sagen , ich bin auch eine Pflegemutter , es ist aber auch sehr schwer das Kind wieder her zu geben, und deswegen musst du Kämpfen aber ich verstehe nicht das sich der Kindsvater( oder hat er auch Sorgrrecht) mit einmischt oder will er das Kind haben.

Hallo Nik,
entscheident wird sein, ob Du in den vergangenen Jahren einen regelmäßigen Kontakt zu Deinem Kind gehalten und eine enge Beziehung aufrechterhalten hast.
Sollte auch Dein Kind den Wunsch vor Gericht äußern, zu Dir zurückkehren zu wollen, könnte eine Rückkehr möglich sein.
Dein Kind hat sich aber sicher in 3 Jahren auch an seine Pflegeeltern angeschlossen und fühlt sich heute dort zu hause.
Bitte überleg daher bei allen Entscheidungen, wo das wohlverstandene Interesse deines Kindes wirklich liegt.

Gruß, Reinhard

Hallo Nik,

  • Was darf ein Jugendamt alles? -
    Die dürfen SEHR VIEL!!! Ich empfehle immer beim Gang zum Jugendamt, eine Begleitperson mitzunehmen um vom geführten Gespräch Notizen zu machen !!!
    Das ist legal!!! Kurz die Person mit Name vorstellen und das war es. Keine Kommentare von der Begleitperson während des Gesprächs!!!

  • Pflegemutter will einen verbleib bei Ihr -
    Ich vermute, dass die Pflegemutter eventuell Kinderlos ist oder keine Kinder bekommen kann. Dies ist in vielen Fällen bekannt.

  • Gutachten alle positiv -
    Private Gutachten müssen nicht anerkannt werden!!!
    (Wer zahlt schafft an!)
    Beste Gutachten sind von Staatliche - oder mit Staatlich geförderte Einrichtungen.

Gruß
brasil-pit

wie alt ist das kind?über 14 hat es mitsprache recht…sonst nimm dir ein anwalt und verklag das jugendamt du muss alles schrieftlich haben was du vorbringen kannst,damit das kind zurückkommen kann.
viel glück

Anwalt und Gericht, ganz einfach.