Hallo,
darf ein Kleinunternehmer, der ja keine Umsatzsteuer abführt die “üblichen” Sachen von der Bruttosumme bei einer Steuererklärung abziehen:
60% der Telefonkosten
Anschaffung von Computer
Kontoführungsgebühren
?
Was darf er beispielsweise nicht?
Danke Janine