Die Aufnahme eines Kommanditisten ist ein Vorgang der Eigenfinanzierung (Kommanditkapital = Eigenkapital), ebenso wie die Erweiterung des Eigenkapitals einer offenen Handelsgesellschaft durch Aufnahme eines weiteren Gesellschafters. Denoch unterscheidet sich dieser Teilnehmer einer KG in einigen Punkten von einem „Vollgesellschafter“.
Was darf ein Kommanditist nicht? Was darf er?