Was darf ein Rechtsanwalt abrechnen?

A und B besitzen ein gemeinsames Grundstück. Und sollen auf 3,5qm (0,5m x 6,5m) Grundstück verzichten. Da sie das Ganze rechtlich nicht nachvollziehen können suchen sie sich zu Klärung einen Anwalt. Dieser erklärt ihnen nach Einsicht in die Unterlagen, dass alles so korrekt sei und A und B rechtlich nicht drum rum kommen die 3,5 qm.
Auch wenn A und B das ganze immer noch nicht wirklich verstehen, geben sie sich damit zufrieden um weitere Kosten zu vermeiden.

Nach Klärung erstellt der Anwalt eine einzige Rechnung mit folgendem Inhalt:

Gegenstandswert: 3000€
1,6 Geschaftsgebuhr 13,14 Nr 2300 VV RVG. 302,40€
-Gebührenerhöhung 0,3 Nr. 1008 VV RVG (2Auftraggeber)
Pauschale für Post und Telekommunikation. 20,00€
Zwischensumme Netto: 322,40€

19% Mehrwertsteuer 61,26€
Zu zahlender Betrag 383,66€

Fragen dazu:

  • wie wird der Gegenstandswert von 3000€ ermittelt? Grundstückswert liegt bei 150€ pro qm.
    Gibt es Tabellen für so etwas bzw. darf der RA diesen nach seinem Ermessen festlegen?

  • ist der Aufschlag von 0,3 für 2 Auftraggeber korrekt? Es ist ja eigentlich nur eine Angelegenheit (ein Grundstück)

  • was für Gründe kann es geben diese Geschichte nicht als normale Beratung sondern so abzurechnen?

  • was ist zu tun, wenn die Rechnung so nicht korrekt ist bzw. A und B der Meinung sind, dass der Gegenstandswert geringer sein müsste?

Auf Grund einer telefonischen Nachfrage beim RA wurde A und B nur mitgeteilt, dass schon alles so korrekt sei.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Hallo

Fragen dazu:

  • wie wird der Gegenstandswert von 3000€ ermittelt?
    Grundstückswert liegt bei 150€ pro qm.

Nochmal mit dem Anwalt sprechen und sich schriftlich mitteilen lassen, wie er auf den Gegenstandswert kommt.

  • ist der Aufschlag von 0,3 für 2 Auftraggeber korrekt? Es ist
    ja eigentlich nur eine Angelegenheit (ein Grundstück)

das ist korrekt, es handelt sich halt nunmehr um zwei Auftraggeber. Wenn es mehrere Angelegenheiten wären, könnte der Anwalt sogar für jede neue Angelegenheit nochmal die Geschäftsgebühr abrechnen.

  • was für Gründe kann es geben diese Geschichte nicht als
    normale Beratung sondern so abzurechnen?

Was verstehst Du unter „normaler Beratung“? Die Geschäftsgebühr deckt die außergerichtliche Tätigkeit ab.

Oder hast Du vielleicht noch die alte „Erstberatungs-Gebühr“ im Kopf. Die gibt es so eigentlich nicht mehr.

Hat Euer Anwalt in irgendeiner Form etwas schriftliches verfasst? z. B. Akteneinsicht beantragt oder den Gegner angeschrieben? Dann ist das Abrechnen der Geschäftsgebühr o.k.

  • was ist zu tun, wenn die Rechnung so nicht korrekt ist bzw.
    A und B der Meinung sind, dass der Gegenstandswert geringer
    sein müsste?

Schlichtungsstelle anrufen:

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,8202331,00…
(ganz unten auf der Seite)

Gruß

3,5qm (0,5m x 6,5m)

Hallo,

wird in der Sache nichts ändern, aber 0,5 x 6,5 sind 3,25. Fühle Dich bitte nicht oberlehrerhaft berührt! Eventuell nützt es Dir an anderer Stelle, wenn es zum Streit kommt.

Grüße

Ulf