A und B besitzen ein gemeinsames Grundstück. Und sollen auf 3,5qm (0,5m x 6,5m) Grundstück verzichten. Da sie das Ganze rechtlich nicht nachvollziehen können suchen sie sich zu Klärung einen Anwalt. Dieser erklärt ihnen nach Einsicht in die Unterlagen, dass alles so korrekt sei und A und B rechtlich nicht drum rum kommen die 3,5 qm.
Auch wenn A und B das ganze immer noch nicht wirklich verstehen, geben sie sich damit zufrieden um weitere Kosten zu vermeiden.
Nach Klärung erstellt der Anwalt eine einzige Rechnung mit folgendem Inhalt:
Gegenstandswert: 3000€
1,6 Geschaftsgebuhr 13,14 Nr 2300 VV RVG. 302,40€
-Gebührenerhöhung 0,3 Nr. 1008 VV RVG (2Auftraggeber)
Pauschale für Post und Telekommunikation. 20,00€
Zwischensumme Netto: 322,40€
19% Mehrwertsteuer 61,26€
Zu zahlender Betrag 383,66€
Fragen dazu:
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wie wird der Gegenstandswert von 3000€ ermittelt? Grundstückswert liegt bei 150€ pro qm.
Gibt es Tabellen für so etwas bzw. darf der RA diesen nach seinem Ermessen festlegen? -
ist der Aufschlag von 0,3 für 2 Auftraggeber korrekt? Es ist ja eigentlich nur eine Angelegenheit (ein Grundstück)
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was für Gründe kann es geben diese Geschichte nicht als normale Beratung sondern so abzurechnen?
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was ist zu tun, wenn die Rechnung so nicht korrekt ist bzw. A und B der Meinung sind, dass der Gegenstandswert geringer sein müsste?
Auf Grund einer telefonischen Nachfrage beim RA wurde A und B nur mitgeteilt, dass schon alles so korrekt sei.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!