habe 12/2009 einen neuen brennwertkessel vitodens200 einbauen lassen. er wurde vom viessmann-service und vom bezirksschornscheinfeger abgenommen.im januar besteht der bezirksschornsteinfegermeister auf die erste emissionsmessung…ist das notwendig und rechtens???
Hallo,
um es kurz zu fassen. Der Scheindiestleister hat dank konsequenter Lobbyarbeit mehr Rechte als die Polizei.
Das von H. Himmler ins Leben grufene System hat es bis heute verstanden sich den Machthabern so anzudienen dass sogar der Art. 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ eingeschrängt wurde. Damit hat er die Berechtigung zu jeder Tages- und Nachtzeit in Ihr Haus einzudringen und alle Räume zu inspizieren. Für diesen Vorgang benötigt die Polizei einen richterlichen Beschluss der Scheindiestleister nicht. So ist es zu erklären dass die Scheindienstleister, nach eigener Aussage, jählich 180 Mio. Informationen an Interessenverbände weiterleiten, obwohl es nur 14 Mio Heizanlagen giebt.
Doch nun zu Ihrer Frage:
Die 1. BImSchV legt fest, in welchem Zeitraum die Anlagen zu überprüfen sind. D.h. für Ihre Anlage ist der Zeitraum 1x in 3 Jahren zutreffend. Gern wird jedoch dieser Turnus aus finanziellen Gründen und unter Ausnutzung der Unwissenheit der Betreiber unterlaufen. Falls also der Feger bei der Innbetriebnahme die Anlage eingemessen hat, was ja seine Pflicht wäre, so schicken sie ihn für zwei Jahre zum Teufel. Die Kosten für diese Messung trägt lt. §§ 30 und 52 Abs. 4 BImSchG, für den Fall der Beanstandungsfreiheit, nicht der Betreiber, sondern der Auftraggeber und das ist in dem Fall der Kreis das Land usw. da Sie diese Arbeit nicht beauftragt haben.
MfG
habe 12/2009 einen neuen brennwertkessel vitodens200 einbauen
lassen. er wurde vom viessmann-service und vom
bezirksschornscheinfeger abgenommen.im januar besteht der
bezirksschornsteinfegermeister auf die erste
emissionsmessung…ist das notwendig und rechtens???
Hallo camperhe,
wird eine Zentralheizung ausgetauscht, ist in Baden-Württemberg eine schriftliche Stellungnahme und nach Einbau des Kessels eine Schlussabnahme incl. einer Abgaswegeprüfung (CO-Messung, Ringspaltmessung) fällig.
Dies wird in der Landesbauordung geregelt. Der Bez.-Schornsteinfeger ist dazu verpflichtet.
Vermutlich war im Dezember die Stellungnahme geschrieben worden und er möchte nun die Schlussabnahme durchführen.
MfG.
O.D.
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