Bei einem Rechtsstreit von einer Privatperson gegen das hiesige Job-center ergab sich folgender Sachverhalt. Laufende Leistungen wurden um 30% gekürzt, weil die Assistentin des Arztes eine Krankschreibung versehenlich falsch datierte. Der Patient war an einem Freitag in der Praxis, die Krankschreibung wurde aber erst ab dem folgenden Montag ausgestellt. Somit ergab sich eine Diskrepanz zur unglaubwürdigkeit des Patienten. Nun fordert das Sozialgericht, den behandelnden Arzt befragen zu dürfen…Bis dahin alles ok, aber nun der Hammer, darüber hinaus fordertz das Gericht die Entbindung der Schweigepflicht, aber nicht nur für diesen Vorgang sondern für die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten, diese beinhaltet jedweden Kontakt zu Ärzten, Zahnarzt,HNO,Unfallarzt,…usw. Ist dies überhaupt rechtens, was hat all dies mit dem Fehler der Assistentin zu tun??? Wer weiß bitte darüber bescheid ? lg
Hallo,
Nun fordert das Sozialgericht, den behandelnden Arzt befragen zu dürfen…Bis dahin alles ok, aber nun der Hammer, darüber hinaus fordertz das Gericht die Entbindung der Schweigepflicht, aber nicht nur für diesen Vorgang sondern für die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten, diese beinhaltet jedweden Kontakt zu Ärzten, Zahnarzt,HNO,Unfallarzt,…usw.
Wird das wirklich so explizit darüber hinaus gefordert? Vielleicht ist es gar nicht möglich den Arzt nur partiell von seiner Schweigepflicht zu entbinden?
Ist dies überhaupt rechtens, was hat all dies mit dem Fehler der Assistentin zu tun???
Kann von hier aus niemand beurteilen. Vielleicht geht es im Verfahren nicht nur um diesen einen strittigen Punkt, vielleicht auch darum, wie oft sowas in der Vergangenheit vorkam etc. pp.
Am besten man befragt dazu seinen Anwalt, den man als Leistungsbezieher für ganz kleines Geld bekommt. Oder es ist einem egal, da man ohnehin nichts zu verbergen hat und vertraut darauf, dass sich das Gericht nicht für jeden einzelnen Arztbesuch, sondern für die den konkreten Fall betreffenden Details interessiert.
Grüße
Nun fordert das Sozialgericht, den behandelnden Arzt befragen zu dürfen…Bis dahin alles ok, aber nun der Hammer, darüber hinaus fordertz das Gericht die Entbindung der Schweigepflicht, aber nicht nur für diesen Vorgang sondern für die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten, diese beinhaltet jedweden Kontakt zu Ärzten, Zahnarzt,HNO,Unfallarzt,…usw. Ist dies überhaupt rechtens, was hat all dies mit dem Fehler der Assistentin zu tun??? ,
Hallo,
vielleicht interpretiert man die Forderung des Gerichts etwas falsch.
Das Géricht kennt nur die Standardtexte, die sind umfassend für die Entbindung von der Schweigepflicht.
Der Richter wird nur das vom Arzt fordern was er benötigt. Dazu gehört im zitierten Fall sicher nicht die ganze Krankengeschichte.
Gruß von TrixiMaus
Danke TrixiMaus, lieb von Dir, und Dein Ansatz ist sicher richtig, aber wer kann denn überprüfen , was der oder diejenige mit dieser Einverständniss-Erklärung tut…? Es kann doch nicht sein , das alles verlangt wird, obwohl man dann nur eines benötigt, und was soll dann der Text dieser Forderung,…? Das dann verunsicherung auftritt , bei ungennater Person, sei doch „normal“…oder? lg …
Hallo El Buffo, auch Dir lieben Dank für Deine Antwort in dieser Sache…Sieh mal ,…es ist doch so, das in diesem Fall an einem hohen „Gut“, „gesägt“ wird, was soll man denn noch alles tun, und wo landen die Daten?,…was soll das,???Sicherlich liegt es immer immer im Auge des Betrachters…, und Unterstellungen, muß man nicht unbedingt entkräften, oder? Was kann ein „Jemand“ für die schlechten Gedanken eines anderen?..Wer auch immer…lg an Dich und Danke… p.s. Im Prinzip wär das ein Ding für eine Tageszeitung, aber…es soll auch noch gute Anwälte geben…