Frage:
ich bin in einem Verein mit 2 Vereinsvorständen und einigen Beisitzer.
Die meisten Entscheidungen werden in der Ausschuss-Sitzung via Mehrheitsbeschluss entschieden.
Jedoch werden einige Entscheidungen von den zwei Vorständen alleine getroffen. Dürfen die das?
In der Satzung steht, etwas von Beschlussfähig ab 7
Ausschussmitgliedern.
Hallo heppi,
infolge Urlaubsabwesenheit erst heute der Versuch einer Antwort auf Deine etwas ungewöhnliche Frage:
Du sprichst in Bezug auf das Vereinsorgan „Vorstand“ von „2 Vereinsvorständen“ und „einigen Beisitzern“.
Das ist etwas unklar.
Die detaillierte Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung des Vorstandes eines e.V.'s muß in der Satzung festgeschrieben sein.
Besteht ein satzungskonformer Vorstand aus mehreren Personen, so hat die Meinungsbildung und die Beschlussfassung in diesem Vereinsorgan genau so zu erfolgen, wie die Beschlussfassung in einer satzungskonformen Versammlung der Mitglieder.
Auch dies ist Gegenstand der Satzungs-Vorgaben.
Ich kann nicht erkennen, ob die von Dir benannten „Beisitzer“ Mitglieder des satzungskonformen Vorstandes sind und was Du mit „Ausschußsitzungen“ meinst, in denen die meisten Entscheidungen getroffen werden.
Falls es sich dabei um Vorstandssitzungen handelt und diese satzungskonform einberufen und durchgeführt werden, sind natürlich Mehrheitsentscheidungen rechtskonform, solange der Vorstand belegen kann, daß der Gegenstand der Beschlußfassung in Verfolgung der Satzungsziele liegt oder im Auftrag eines Mitgliederversammlungs-Beschlusses erfolgte.
Alles andere entspräche nicht den Vorgaben des deutschen Vereinsrechtes.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß
Irajel