Hallo
kann man sich als Mieter absichern dass der VM die Kaution nur bedingt (also speziell für das wozu sie gedacht ist) einsetzen darf?
Keine rechtliche Frage:
Ist es üblich dass der VM die Kaution für irgendwelche Sachen einsetzen darf. zB damit zu Aldi gehn und sich essen kaufen darf?
Rechtlich:
Wie könnte man sich, wenn das nicht erlaubt ist, dagegen absichern?
Anmerkung:
In Zeiten in denen auch ein VM mal schnell insolvent geht sollte man sich als M dagegen doch absichern können. Wenn nach aussagen des VM seine solvenz schon am arsch ist und der M deshalb eine überdurchschn. hohe Kaution hinterlegen soll ist es doch ein Wahnsinn wenn zB ein VM der 3000€ Zinsen an die Bank für das Objekt abstottert dann 5 oder 10k€ Kaution will um damit andere Schulden zu tilgen…
Vorallem da man ja keinerlei Chance hat die Kohle bei einer Insolvenz wieder zu bekommen…
Daniel
Hallo
Der VM muß die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, zu einem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist.
Der M sollte sich aber die Anlage der Kaution unbedingt nachweisen lassen.
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?sessio…
Die Mietkaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
Gruß
Maja
Moin,
unter gewissen Umständen ist die nicht gesetzeskonforme Verwendung der gezahlten Kaution strafrechtlich relevant. (Unterschlagung)
Meist genügt ein kurzer, aber eindringlicher Hinweis. Dann ist allerdings das M-VM Verhältnis mit ziemlicher Sicherheit nachhaltig gestört.
vnA
Hallo
kann man sich als Mieter absichern dass der VM die Kaution nur
bedingt (also speziell für das wozu sie gedacht ist) einsetzen
darf?
–> mit einem Sparbuch und Sperrvermerk. Dann muss der V. den M.
zwei wochen , bevor er an das Geld will, den M. schritlich dazu
auffordern.
Keine rechtliche Frage:
Ist es üblich dass der VM die Kaution für irgendwelche Sachen
einsetzen darf. zB damit zu Aldi gehn und sich essen kaufen
darf?
–> Definitiv nein. Denn es ist nicht sein, sondern Dein Geld.
–> Unterschlagung !
Die Mietkaution muss getrennt vom Privatvermögen aufbewahrt werden
auch im Hinblick auf eine Insolvenz des V.
Rechtlich:
Wie könnte man sich, wenn das nicht erlaubt ist, dagegen
absichern?
–> s.o. oder die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses in drei MOnatsraten zahlen (gesetzlich erlaubt)oder den V. schriftlich
bestätigen lassen, dass die Mietkaution nur für die Mietsache verwendet und getrennt vom Privatvermögen aufbewahrt wird.
Daniel