Was darf ein Vorgesetzer an Privatem erzählen?

Guten Tag,

folgender Fall. Eine Frau wird schwanger und unterrichtet in der 7. Woche einen ihrer Vorgesetzten. Die Kollegen ahnen etwas wegen Morgenübelkeit aber wissen nichts konkretes.

Ein anderer Vorgesetzter kommentiert den Wunsch nach Urlaub im Besein von mehreren Kollegen mit dem Hinweis auf die Schwangerschaft.

Er verrät eine Information, die die Privatsphäre betrifft, aber gleichzeitig auch das Bürogetuschel aufgreift.

Ist das eine Verletzung seiner Pflichten? Und wenn ja, kann man ihn dafür belangen?

Besten Dank

Hallo,

folgender Fall. Eine Frau wird schwanger und unterrichtet in
der 7. Woche einen ihrer Vorgesetzten. Die Kollegen ahnen
etwas wegen Morgenübelkeit aber wissen nichts konkretes.

Ein anderer Vorgesetzter kommentiert den Wunsch nach Urlaub im
Besein von mehreren Kollegen mit dem Hinweis auf die
Schwangerschaft.

wie soll der Arbeitgeber (und die Kollegen) alles z.B. unter http://www.hiddenhausen.de/leben/Kinder/Arbeitsrecht… beschriebene gewährleisten, wenn aus der Schwangerschaft ein Geheimnis gemacht wird?

Das klingt ein wenig nach „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“.

Gruß

S.J.

Ist das eine Verletzung seiner Pflichten?

**Ja.

Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt zur Kenntnis geben, § 21 MuSchG:**

Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig

  1. den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,

zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann … nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag.

Ist das eine Verletzung seiner Pflichten?

Ja.

Hmmmmm …

Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten […]

Ich würde den Fall nicht ganz so klar sehen: Sind Arbeitnehmer, die mit der Betroffenen zusammenarbeiten, Dritte im Sinne dieses Gesetzes? Wenn ich als AG vor dem Problem stehe, der Schwangeren bestimmte Dinge angedeihen zu lassen, die andere nicht bekommen, muss ich doch irgendwie erklären können, warum und wieso …? Meiner völlig unqualifizierten Meinung nach sind die erwähnten anderen Beschäftigten, wenn sie in irgendeiner Form tangiert sind, keine Dritten mehr.

Dass der AG nicht ans Schwarze Brett eine Mitteilung des Inhaltes „Frau Meisenknödel-Negerschnacksel hat nicht verhütet und jetzt einen Braten in der Röhre, die doofe Nuss“ hängen darf, bleibt ja unbestritten :wink:

Gruß Eillicht zu Vensre

Nochmal die Details.

Es geht darum, dass die Mitarbeiterin einem ranghöheren Vorgesetzten mitgeteilt hat, schwanger zu sein. Die privaten Hintergründe sind jedoch komplex und beide einigten sich darauf, mit der öffentlichen Bekanntgabe noch einige Wochen zu warten.

Bei einer Absprache zu einem anderen Thema im Großraumbüro in guter Hörweite von etwa einem Dutzend Kollegen, stellte der betroffene Vorgesetzte eine Frage bezüglich der Schwangerschaft.

Da die Betroffene darüber bis dato nicht mit ihren Kollegen reden wollte, war sie geschockt. Die Kollegen haben das natürlich mitbekommen.

Der betroffene Vorgesetzt hat m.E. ohne Not ein Fakt der Privatsphäre erwähnt in einem Moment, wo klar ist, dass viele Kollegen das hören.

Gut - dass Schwangerschaften von Kollegen in Büros auch auf Grund anderer Merkmale erkannt werden können und diskutiert werden, bedeutet dennoch nicht, dass ein Vorgesetzter mit dieser Infomration sorglos umgehen sollte, oder nicht?

Dinge wie Personalplanung sind zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft ja noch nicht so bedeutend, da viele Schwangerschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht „sicher“ sind, sprich viele Frauen das Kind noch verlieren.

Es geht also nicht darum, ob jemand sich waschen will und dabei nicht nass machen will.

Es kann sein, dass eine frühe Schwangerschaft scheitert. Nicht ganz selten. Dann kann es den Betroffenen lieber sein, dass davon keiner erfahren hat. Das wird durch die Info eines Vorgesetzen torpediert. Deswegen sollte er - meines Erachtens - erst nach Rücksprache mit der Betroffenen die Kollegen informieren und sowieso von Bemerkungen in Anwesenheit von Kollegen schweigen.

Oder lieg ich da völlig falsch? Ich bin selber Vorgesetzter, habe allerdings nur männliche Mitarbeiter. Da stellt sich die Frage so nicht.

Danke. morkvomork

Hallo,

auch AN sind „Dritte“.

Eine „befugte“ (zulässige) Bekanntgabe an diese Dritten setzt ein Einverständnis der Betroffenen oder ein berechtigtes Interesse des AG voraus, etwa an der Beachtung der gesetzlichen Schutzpflichten durch seine Beauftragten oder die Vorgesetzten der Schwangeren. Wenn Vorgesetzte oder Kollegen z.B. wissen müssen, dass die Kollegin schwanger ist, damit sie z.B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausübt, wäre eine Mitteilung in Ordnung.

Nach der Rechtsprechung muss der AG dem BR, auch unaufgefordert, Mitteilung von Schwangerschaften machen (BAG 17. 3. 1987 AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 29).

VG
EK

Senk ju! owT
.

Hallo,

Veto.

Die Owi kann nicht der Stromberg begehen, sondern nur Leute, die dem AG gleichgestellt sind.

§ 14 I StGB, § 9 I OWiG: Vertretungsberechtigten Organe, Gesellschafter, ges. Vertreter oder Parteien kraft Amtes, die für eine juristische Person handeln.

Gem. § 14 II StGB/ § 9 II OWiG sind daneben auch vom AG mit der Leitung des Betriebes oder eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben des Betriebsinhabers beauftragte Personen verantwortlich.
Die Übertragung der mutterschutzrechtl. Pflichten auf den Beauftragten bewirkt, dass der AG für Pflichtverletzungen des Beauftragten grds. nicht einstehen muss, es sei denn wg. Auswahl- u. Überwachungsverschuldens bei der Bestellung von Aufsichtspersonen, § 130 OWiG.

Also kann Stromberg die Owi nicht begehen und AG muss nicht damit rechnen, dass Stromberg so sensibel im Großraumbüro vorgeht.

Eine Owi liegt nicht vor.

VG
EK

Er verrät eine Information, die die Privatsphäre betrifft,
aber gleichzeitig auch das Bürogetuschel aufgreift.

Ist das eine Verletzung seiner Pflichten? Und wenn ja, kann
man ihn dafür belangen?

Ganz ehrlich? Wenn ich so etwas lese wird mir ganz schlecht. Da verpülappert sich einer in kleiner Runde und hier wird schon nach dem Scharfrichter gerufen. Tolles Betriebsklima kann ich nur sagen und die AN sollte sich den Grundsatz zu Herzen nehmen „Man soll nichts mit Bosheit erklären, was man auch mit Dummheit erklären kann“. Er hat einen Fehler gemacht, sicher, aber offenbar nicht vorsätzlich und auch nicht wirklich nachhaltig schädigend.

Mücke != Elefant

Sinn des Forums
Hi!

Was genau trägt diese Antwort zur Klärung des arbeitsrechtlichen Aspekts bei?

Das hier ist kein Chat…

Gruß
GUido

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Was genau trägt diese Antwort zur Klärung des
arbeitsrechtlichen Aspekts bei?

Dass sich die Person zweimal überlegen sollte, ob so ein Verhalten *arbeitsrechtlich* relevant ist.