Was darf eine Hausverwaltung?

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer. dürfen die das?

Hallo, die Frage kann ich so pauschal nicht beantworten.

Dürfen tun Sie das. Sie müssen der Bitte aber nicht nachkommen. Nur wenn es z.B. einen Rohrbruch gibt und man kann nicht ion Ihre Wohnung dann müssen Sie evtl. die entstehenden Mehrkosten tragen.

Blauonor

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

Hallo
Ich leite selbst eine Hausverwaltung und kann Dir nur sagen „Nein“
Aber,z.B. bei Verdacht auf Gasaustritt,Schmorrgeruch o. Wasseraustritt hat die Hausverwaltung das Recht der Gewaltsamen Öffnung ( mit Zeugen)z.B. durch die Feuerwehr daher ist es Ratsam jemanden Vertrautes einen Ersatzschlüssel zu geben und der Hausverwaltung dies auch Mitzuteilen. Solche Verdachtsöffnungen können nicht der Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden , Sie hat die Aufgabe das Gesamte zu schützen.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen
Gruß
Sueden78

Welche Gründe hat die Hausverwaltung denn für diese Maßnahme genannt?

Wenn es in der Hausordnung oder dem Mietvertrag steht, ist es eine Vereinbarung, die du einhalten musst.

Außerdem hat diese Regelung auch für dich Vorteile. Wenn du dich mal aussperrst, du einen Schlüssel verlierst oder einer kaputt geht, kannst du dir den Ersatzschlüssel bei deiner Vertrauensperson abholen.

Ansonsten müsstest du einen Schlüsseldienst mit einer Türöffnung beauftragen - und das ist teuer.

Die Hausverwaltung benötigt die Kontaktperson, wenn die Wohnung im Notfall (Wasserrohrbruch, etc.) betreten werden muss und du nicht erreichbar bist.

Ob Sie das gesetzlich darf kann ich leider nicht mit Sicherheit beantworten. Aber es kann sinnvoll sein. z.B. Nach dem Sturm Lothar habe ich ebenfalls einen Schlüssel für alle DG Wohnungen zurückbehalten. Eine sofortige Dachreperatur ist damals daran gescheitert dass der Mieter des DG nicht sofort zu erreichen war. Bis der Dachdecker aufgrund der erhöhten Auftragslage dann wieder zu mir kam hatte es schon Folgeschäden in der Wohnung gegeben.Das gleiche könnte in jeder Wohnunmg bei einem Leitungswasserschaden notwendig werden.

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

Welche Gründe hat die Hausverwaltung denn für diese Maßnahme
genannt?

falls mal ein notfall ist, das sie dann in die wohnung kann. ansich ja auch eine gute idee, denoch finde ich das es schon sehr privat ist, und ich denke mal, das wenn ein notfall ist, es auch nicht mehr viel aus macht die tür/fenster dann aufzubrechen. ich hätte nur die möglichkeit meinen schlüssel bei meiner mutter oder schwester anzugeben, die wohnen aber beide weiter weg, also im notfall gehts dann wohl einfacher sich anders zugang zur wohnung zu verschaffen.

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

hallo, verlagen kann das eine hausverwaltung nicht. warum will denn die hausverwaltung einen wohnungsschlüssel haben? ohne einverständnis des mieters oder eigentümers darf der verwalter die wohnung nicht betreten, es sei denn, es ist gefahr im vollzug oder es besteht lebensgefahr.

Also mit 100%iger Sicherheit kann ich das nicht sagen, weil mir das neu ist.

Ich sag mal so: Wenn die Hausverwaltung die Kosten dafür übernimmt für die Nachmachung des Schlüssels, wäre es ja nicht so schlimm.

Aber wenn es vertraglich nirgendwo festgelegt ist und es keine bescheuerte Klausel gibt im Vertrag, die besagt, wenn die Hausverwaltung aus sinnvollen Gründen etwas verlangt, dann ist man dazu auch nicht verpflichtet und erst recht dann nicht, wenn man die Kosten selber tragen muss. Zudem wäre es ein Eingriff in die Privatsphäre, wenn die in die Wohnung steigen ohne deine Zustimmung (ganz besonders wenn die nur einen Notfall „vermuten“).

Wenn man es so sieht, müssten alle Menschen auf der Welt ihren Schlüssel bei jemanden abgeben…wer macht das schon???

Vielleicht hilft hier der Mieterschutzbund besser weiter. Wie gesagt: Sowas hab ich noch nicht gehört. Nur das der Hausmeister von Leerstandswohnungen den Schlüssel hat, aber das ist ja auch logisch.

Wir arbeiten mit zahlreichen Hausverwaltungen bundeweit bzgl. Schlüsseleinlagerungen zusammen. (www.keystorage.de) Im Bedarf- oder Notfall wird der versiegelte Umschlag innerhalb von 30-60 Minuten vorbeigebracht.
In den Fällen, wo die Hausverwaltung für den Notfall Zutritt zur Wohnung erhalten muss, wird im KeyStorage-Vertrag die Hausverwaltung als „Berechtigter“ mit eingetragen.
Die rechtliche Situation, ob eine HV das Verlangen kann, kann ich nicht beantworten. In unseren Kooperationen bietet die HV das den Mietern/Eigentümern nur an. Der Grund für die Kooperationen ist allerdings fast immer die Alternative zum unseriösen Schlüsselnotdienst.

Hallo superkroete81,
es kommt darauf an was im Mietvertrag über die Schlüssel Handhabung steht und unterschrieben wurde.Erst einmal gilt:Verträge sind einzuhalten,die Frage ist nur,ob es sich um eine gültige Individualklauselklausel handelt.
Meines Erachtens muss der Mieter seinen Wohnungsschlüssel nicht beim Hausmeister hinterlegen.Es genügt,wenn der Mieter den Schlüssel einer Vertrauensperson anvertraut.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd

Hallo!
Man könnte ruhig einen Ersatzschlüssel abgeben!-Allerdings in einem verschlossenen ungewöhnlichen Umschlag,so daß die Hausverwaltung oder der Vermieter einen echten Notfall-oder Grund für die Benutzung des Schlüssels u.der damit verbundenen Öffnung des Umschlages, angeben muss!

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

Hallo,
eine Hausverwaltung kann es nicht verlangen, nur darum bitten. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, wenn dem Verwalter bekannt ist, wer einen Ersatzschlüssel für die Wohnung hat, für den Fall, dass bei dringendem Handlungsbedarf (Wasserrrohbruch u.a.) gehandelt werden kann. So können auch Mehrkosten (z.B. Öffnen der Wohnung durch Schlüsseldienst) vermieden werden.

Andererseits ist es ausreichend, wenn ein Verwalter den Bewohner der Wohnung immer erreichen kann, auch per Mobiltelefon. Fast jeder hat ja heutzutage ein mobiles Telefon und kann dann im Notfall erreicht werden. Man kann der Hausverwaltung ja mehrere Telefon-Nummern geben, so dass man echt erreichbar ist.

Einfach mal im Vertrag nachsehen. Grundsaetzlich duerfen Sie das wissen und vorallem bei laengerer Abwesenheit, muessen Sie das sogar wissen. Das heisst aber nicht das Sie die Wohnung betreten duerfen.

Gruss BeMi

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

hallo, unsere hausverwaltung verlang aufeinmal das wir
irgendwo einen ersatz schlüssel abgeben müssen und mitteilen
wo sich der schlüssel befindet, mit angabe der telefonnummer.
dürfen die das?

Hallo,
Die Hausverwaltung oder der Vermieter kann diese „Bitte“ an Dich stellen - aber NICHT verlangen!

Du kannst also selbst entscheiden, ob es Dir lieber ist, den Schlüssel an eine Person, Deines Vertrauens zu geben, mit der Bedingung, daß wenn der Schlüssel von der Hausverwaltung angefordert wird, diese vertraute Person, bei dem Betreten Deiner Wohnung mit anwesend ist und nach erfolgreicher „Besichtigung“ eines Schadenfalls, den Schlüssel wieder an sich nimmt,

  • ODER, bei einem Schadenfall, bei dem „Gefahr in Verzug ist“ Deine Wohnungstür ohne Dein Wissen aufgebrochen werden muß.
    Die Kosten für den Schlüsseldienst, müßtest Du dann allerdings tragen!

Zu Deinem Verständnis:
Stelle Dir vor, Du hättest Dir für VIEL GELD eine Wohnung gekauft und würdest diese vermieten.
Dein Mieter ist für Tage/Wochen im Urlaub und eine Wasserleitung platzt in DEINER vermieteten Wohnung…
Was würdest Du machen???

Warten, bis Dein Mieter, irgendwann wieder aus dem Urlaub zurück ist und in der Zwischenzeit hat sich das Wasser durch diverse andere, darunter liegenden Wohnungen gefressen und Schäden für „Zig-tausend“ Euro verursacht…?
Wohl kaum!

Mal ganz davon abgesehen, schützt Du, als Mieter, mit der Vergabe Deines Schlüssels, an eine vertraute Person, ja auch bei einem Schadenfall, DEINE EIGENEN Sachen in Deiner angemieteten Wohnung.

Oder hättest Du Lust, z.B. nach einem tollen Urlaub in eine überschwemmte Wohnung zu kommen, all Deine Sachen sind kaputt und DU mußt für den Schaden der Wohnungen unter Dir aufkommen, weil Du Deinen Schlüssel nicht vergeben willst…?
Dem wäre dann nämlich SO!

Oft ist es hilfreich, sich in die Rolle des anderen hinein zu versetzen und den Spieß mal gedanklich umzudrehen, als nur bockig auf dem Standpunkt stehen zu bleibe, nach dem Motto: „ich WILL das aber nicht!“

Vermieter haben heute ohnehin in fast ALLEN Dingen, die schlechteren Karten,- weil sich ein Mieter, so gut wie ALLES erlauben kann…

Komme entgegen!
Damit schützt,- und hilfst DU DIR SELBST!

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!
Barbara