Was darf eine Zeitarbeitsfirma? Krankheit/ Urlaub

Hallo die Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (5 und 14) und arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma.
Letzten Monat habe ich eine korrigierte Gehaltsabrechnung bekommen, die ich mit der Vorhergehenden verglichen habe.
Dabei sind mir ein paar Dinge nicht wirklich plausibel gewesen. Ich habe eine Kollegin dazu gefragt, die im selben Unternehmen über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen eingesetzt ist. Die kennt sich etwas mit Lohnabrechungen aus und hat mir angeboten, generell mal die letzten Monate anzuschauen, da meine Firma mich zum Thema Minusstunden auch gern immer wieder mal unter Druck gesetzt hat.
Beim „auseinander-pflücken“ von Stundenzetteln und Gehaltsabrechungen sind da nun einige Dinge aufgefallen:
Meine Firma tauscht Urlaub und Gleitzeit ohne das mit mir entsprechend abzustimmen. Nachdem auf meinem Gehaltszettel keine Angabe über Urlaubstage stehen, habe ich so nie einen genauen Überblick über die Anzahl meiner verbleibenden Urlaubstage und kann auch das Gleitzeitkonto nicht wirklich überblicken.
Dazu kommt, dass wenn mein Sohn (5) krank ist, trägt mir die Firma unbezahlt ein. Als ich das hinterfragt habe, wurde folgendermaßen argumentiert: „Ja, die Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes erfolgt über die Krankenkasse.“ Das weiß ich auch, allerdings nur wenn ich dort eine Krankmeldung einreiche. Wenn ich keine Krankmeldung einreiche, weil ich nicht beim Arzt war (es geht um 2 Arbeitstage), kann meine Firma mir dann unbezahlt verrechnen? Rein theoretisch müsste die Firma mir dann ja die Stunden vom Gleitzeitkonto nehmen, solange ich keinen unbezahlten Urlaub beantrage, oder?
Mein Arbeitsvertrag beruht auf dem BZA.
Ich bitte dringend um Hilfe, ich habe nämlich am Samstag dazu einen Termin bei meiner Firma und würde gern mehr dazu wissen.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus

Hallo, unbezahlten Urlaub kann dir die ZA nicht einfach geben dafür benötigt sie eine Unterschrift von dir und den Grund warum du unbezahlten urlaub genommen hast, ZB. wg. Krankheit deines Kindes. Und wegen deinem Gleitzeitkonto müssten die dich auch vorher fragen ob sie die Stunden von deinen Zeitkonto nehmen dürfen, außer es steht in deinem Arbeitsvertrag das deine ZA bis zu einer bestimmten anzahl von gutstunden ein sogenanntes Dispositionsrecht darauf hat Normalerweise steht auf den Gehaltsabrechnungen die anzahl deiner Plus- bzw. Minusstunden und wenn du bezhalten urlaub genommen hast muß das auch auf der Lohnabrechnung stehen, darauf mußt du bestehen. Wenn die ankommen von wegen EDV Fehler sollen die dir einen extra Zettel schicken auf dem die Gut- bzw. Minus Stunden stehen und wieviel urlaub du genommen hast. Die zeitarbeitsfirmen wollen maximal Gewinn mit dir erzielen und kümmern sich einen Scheiß um deine Rechte.
Den BZA Tarif kannst du dir im Netzt runterladen und demnächst erstellst du am besten eine Liste mit der Anzahl der Stunden die du gearbeitet hast gegenüber der anzahl deiner Soll Stunden (35) dann hast du einen besseren Überblick über deine Überstunden.

Hallo Sauerländerin1965,

vielen Dank für deine Antwort.
Sie haben das „unbezahlt“ ja so begründet, dass die Krankenkasse das zahlen muss. Als ich dann sagte, dass ich ja keine Krankmeldung geholt hab, weil ich dann nur 70% von meinem Grundgehalt erstattet bekomme, sagten sie: Ja, aber sie haben sich mit der Begründung arbeitsunfähig gemeldet, dass Ihr Kind krank ist.
Ich hab schon stundenlang gegoogelt, um hier Aufklärung zu bekommen, aber was konkretes kann ich leider zu diesem Thema nicht finden.
Zu den Stunden hab ich ja als Nachweis den Beleg, den das Unternehmen bei dem ich beschäftigt bin an die Firma zum abrechnen schickt, da steht genau drauf, wie viel ich gearbeitet hab.
Seit Beginn der Beschäftigung in diesem Zeitarbeitsunternehmen hab ich Ärger mit denen wegen dem Gleitzeitkonto.
Es ist schon echt ohne Worte, was ich mir da schon gefallen lassen hab und nichts unternehmen konnte, weil sie sich immer irgendwie raus geredet haben.
In jedem Fall, danke ich dir noch einmal

Hallo,

ich kann nur bedingt helfen. Wie das mit Urlaub und Gleitzeit ist, kann ich nicht sagen, empfehle aber immer eine parallele „Privatstatistik“, um den Überblick zu behalten.

Hinsichtlich des unbezahlten Urlaubs handelt die Firma dann richtig, wenn Sie sich wegen Krankheit des Kindes abmelden. Ansonsten müssen Sie explizit Urlaub beantragen oder um Verrechnung vom Gleitzeitkonto bitten.
Viel Glück beim morgigen Gespräch.

Gruß

Hallo,
Urlaub muss vorher mit dir abgesprochen werden.
Wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt wurde: BGB §616 - Lohnfortzahlung bis zu zehn Tage pro erkranktes Kind unter 12 Jahren, wenn niemand sonst die Pflege übernehmen kann - oder Krankengeld von der Krankenkasse bei vertraglichem Ausschluss von Fortzahlungen.
Also: Vertrag ansehen und mit dem Arbeitgeber klären - die Sache mit den Stundenabrechnungen und dem Urlaub bedarf dringend einer Klärung!

Hallo, sorry dass ich erst jetzt antworte auf deine Frage. Und meine Antwort ist auch nicht hilfreich. 1. ist Dein Termin ja schon verstrichen (gestern) und 2. habe ich keine Ahnung von Zeitarbeitsverträgen.