was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Hallo,
das kommt darauf an, ob du dich selbstständig gemacht hast oder nicht. Soweit ich weiß darf sich ein Geselle mitlerweile selbstständig machen ohne meistertitel. Du darfst dann halt nicht ausbilden (es sei denn du hast einen Meister eingestellt) oder dich meisterbetrieb nennen.
Wenn du nicht selbstständig bist, darf sich deine private arbeit nur auf freundschafts- oder nachbarhilf beschränken. darfst also alles machen, nur kein geld dafür bekommen.
Es gibt aber noch einen Unterschied zwischen selbstständig machen und gewerbe anmelden. Da kenne ich mich leider nicht so richtig aus, aber wenn du ein gewerbe anmeldest, lohnt sich das glaube ich eher, falls du nicht so viel arbeitest.Wenn du also auch mal einen Moant nicht oder kaum arbeitest, musst du keinen Steuer zahlen. Aber da musst du dich noch mal genauer erkunden.
hoffe ich konnte helfen
johanna
was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Dankeschön (:
Ich hab Kleingewerbe angemeldet !
Gruß Volker
was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Hallo,
da dies ein sehr Ernst zu nehmendes, rechtliches Thema ist, würde ich sagen: Am besten von der örtlich zuständigen Handwerkskammer beraten lassen / Informationen einholen.
Es dürfte hier anscheinend um den Eintrag eines Betriebes nach Analge B1 oder B2 bzw. um eine Ausübungsberechtigung nach der HWO gehen.
Die zuständige HWK wird dann sicher genau erklären können was als Nebentätigkeit erlaubt ist und welche weiteren Schritte notwendig sind.
Viel Erfolg
Jürgen
was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Hallo Volker, leider konnte ich nicht schneller antworten da ich kurzfristig ins KH mußte. Nun zu deiner Frage was du als Maler an Nebentätigkeit machen darfst.
Zunächst gehe ich davon aus das du gelernter Malergeselle bist. Im Prinzip ist es recht einfach, denn man darf garnichts machen, da es Schwarzarbeit ist. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, wobei ich verwundert bin das du diese nicht kennst.
- Du kannst wie jeder andere einen Zusatzjob auf 400€ Basis annehmen, hier kann dir jeder Handwerksmeister oder auch Steuerberater über die Gesetzlichen Bestimmungen ausreichend Auskunft geben.
- Du kannst dich aber auch selbstständig machen. Wie mir mitgeteilt wurde soll man sich auch als Malergeselle seit kurzem Selbstständig machen können ( mit minimalen Einschränkungen) auch hier kann ein Steuerberater oder die Handwerkskammer präzise Auskünfte erteilen. Leider habe ich hier noch keine genauen Hinweise und kann dir daher auch nicht mehr dazu sagen. Ich hoffe denn noch das ich dir wenigstens etwas helfen konnte, vor allem auch zeitlich noch schnell genug war. Sollten noch weitere Fragen offen sein antworte ich gerne.
Solltest du in Bezug auf die Selbstständigkeit neues erfahren, wäre ich dankbar für neue Infos.
MfG:
Michael
was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Hallo, ich hab einen neuen Input gehabt und leite das mal kurz an dich weiter, ich hab gesagt, du dürftest dich selbstständig machen, ohne Meister. Das stimmt nicht. Sorry. Wenn du keinen Meister hast, darfst du dich nicht selbstständig machen. (Außer du hast schon eine bestimmte Jahresanzahl in dem Beruf gearbeitet.)
Gruß Johanna
was darf ich nebentätigeit als maler machen
ohne das ich meister bin
Nichts, denn so wie mir bekannt ist, ist der Malerberuf nachwievor Meisterpflichtig.
Du könntest Äger mit der Innung und anderen Malerfirmen bekommen.
Malerarbeiten ohne Meisterbrief geht immer.
Selbständigkeit ohne Meisterbrief.
Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz in fast allen Handwerksberufen auch ohne Meisterbrief selbständig tätig sein darf und auch vollhandwerkliche Arbeiten durchführen kann.
Dies ist in der Handwerksordnung eindeutig geregelt und gilt für alle Bundesländer.
Dafür gibt es in Deutschland bereits Tausende von Beweisen, - nämlich Firmen, die legal vollhandwerkliche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief anbieten.
Man benötigt also weder einen Meisterbrief noch einen Gesellenbrief. (Arbeiten die man Kunden anbieten will sollte man natürlich beherrschen.)
Probleme die sich hier für Handwerker auftu`n sind meist Folgende:
1.) Handwerkern fehlt es meist an der Zeit, die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten rechtssicher zu recherchieren und auf ihr Vorhaben abzustimmen. Meist fehlt es vor der Existenzgründung auch an Geld um diese Aufgabe etwa von einem Anwalt oder Unternehmensberater durchführen zu lassen.
2.) Handwerkskammern beraten nur im Sinne der Erhaltung des Meisterbriefs. Regelmäßig wird bei den Handwerkskammern so getan, als wäre das Arbeiten – die Selbständigkeit im Handwerk nur mit Meisterbrief möglich. Dies, obwohl die Handwerkskammern als öffentlich rechtliche Institutionen die Aufgabe haben das gesamte Handwerk zu fördern, - also auch die Handwerker, die ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig sein wollen. Es wird aber einfach so getan, als gäbe es die Möglichkeit nicht, auch ohne Meisterbrief im Handwerk tätig zu sein.
Was passiert hier oftmals:
Die Handwerkskammern legen den Existenzgründern ohne Meisterbrief Steine in den Weg und zeigen solche Unternehmer auch noch wegen unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit an. (Das Internet ist voll von solchen Themen.)
Dies, obwohl der Gesetzgeber gemäß Handwerksordnung das Arbeiten im Handwerk auch ohne Meisterbrief eindeutig geregelt hat. Es ist unfassbar, dass der Gesetzgeber hier nichts gegen solche Handwerkskammern unternimmt, die sich derart Gesetzeswidrig verhalten.
Was sollten Handwerker unbedingt tu`n, wenn sie ohne Meisterbrief im Handwerk vollhandwerkliche Arbeiten anbieten wollen:
1.) Gut recherchieren und ggfs. entsprechende Hilfe im Internet besorgen, Beispiel:
2.) Wer dennoch unsicher ist, ggfs. Unternehmensberater oder Rechtsanwalt beauftragen.
3.) Wer dann sein Vorhaben genau auf die Vorschriften der Handwerksordnung abgestimmt hat und handwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief legal durchführt, der sollte sofort, - sobald eine Handwerkskammer droht, - alles in Bewegung setzen um sich dagegen zu wehren. Den Fall genau schildern und an sämtliche Landtags – und Bundestagsabgeordnete, sowie das Wirtschaftsministerium. Das reicht in der Regel als Mail. (bekommt man meist auf den Seiten der Bundesländer und – oder der Bundesregierung.) Da CDU und FDP den Meisterbrief meist befürworten, würde ich hier ausschließlich die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken anschreiben.
Fakt ist also, dass man im Handwerk ganz legal ohne Meisterbrief arbeiten darf. Man muss es nur gut recherchieren und durchsetzen. Wer diesen Willen hat, der kann es auch schaffen.
Meine Ausführungen – Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Ich nehme hier lediglich Stellung zu Themen die mich interessieren und wie sich diese aus meiner speziellen Sicht darstellen. Ich mache damit von meinem Recht der freien Meinungsäußerung gebrauch.
Um der ausführlichen Antwort von Glasklar noch einen Hinweis hinzuzufügen:
Und als Kunstmaler brauchst Du sogar überhaupt niemals einen Meisterbrief, das gibt’s da nämlich nicht.
Darf jeder machen! Supi, oder?
LG Eve