… einführen
hej allerseits,
hier noch ein paar infos zu einfuhr von lebensmitteln und tieren nach dänemark.
gruss
joker
Einfuhrverbot von Lebensmitteln in Verbindung mit der Maul- und Klauenseuche.
Informationen über Einfuhrverbot und zugelassene Einfuhr von Deutschland nach Dänemark.
Um Dänemark gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu schützen, hat das Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei beschlossen, die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln durch Privatpersonen bis auf weiteres zu verbieten.
Das Ministerium hat deshalb das Verbot gegen Privateinfuhr von gewissen tierischen Lebensmitteln mit der Bekanntmachung Nr. 142 vom 5. März 2001 erlassen.
Die Bekanntmachung kann man auf der Homepage des Ministeriums für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sehen: http://www.fdir.dk , wo man auch weitere Informationen über die Verhaltensregeln gegen die Maul- und Klauenseuche bekommen kann.
Folgend eine Beispielliste von Lebensmitteln, denen Einfuhr nach Dänemark verboten ist:
Fleisch und Fleischprodukte:
Beispiele:
Frisches und tiefgekühltes Fleisch und Fleischkonserven von Rindern, Lämmern, Schafen, Schweinen, Hirsch und allen anderen Klauentierarten.
Produkte hergestellt aus frischem Fleisch, z.B. Burger, Würste, Wurstprodukte und Fleischaufstriche.
Produkte, die Fleisch enthalten, wie Pizzen und Pastagerichte mit Fleisch.
Suppen, die Fleischklösschen enthalten.
Geräuchertes/gesalzenes Fleisch und Bacon.
Gedärme
Geflügel (Hähnchen, Truthahn)
Hunde- und Katzenfutter
Milch und Milchprodukte von Klauentieren:
Beispiele:
Trinkmilch, Süssmilchprodukte
Sahne, Schlagsahne
Käse aller Art
Joghurt aller Art, Sauermilchprodukte
Eis aus Sahne
Butter
Trockenmilch und Milchpulver
Babymilchprodukte (Muttermilchersatz)
Schokomilch
Produkte, die aus Milchprodukten hergestellt wurden oder Milchprodukte enthalten:
Beispiele:
Rohe Pizzen mit Käse
Sahnekuchen und Creme Torten
Käsekuchen aller Art
Sandwiches und selbstgemachte Butterbrote
Gemischte Produkte aus Butter und Margarine
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Einfuhrverbot auch für in Dänemark produzierte Waren (wie z.B. Dauerwurst, Bacon, Käse und Joghurt), die man im Ausland kaufen kann, gilt. Sie dürfen nicht wieder eingeführt werden.
Gewisse Produkte mit Inhalt von Milch und Milchprodukten, die NICHT VOM EINFUHRVERBOT BETROFFEN SIND, UND DARUM LEGAL EINGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN:
Beispiele:
Schokolade
Kekse
Fertig gebackene Kuchen, Brote und Brötchen (aber ohne: Frischkreme – verboten sind Käsekuchen aller Art)
Pflanzenmargarine
Saucen
Gekochte Fertiggerichte und Suppen ohne Fleischinhalt
Gewürzmischungen
Aromastoffe
Obst und Gemüse
Das Einfuhrverbot gilt nicht für:
Eier (Eiweiss und Dotter)
Fisch
KATZEN UND HUNDE (ausser Pittbullterrier, Tosa und Mischlinge davon) darf man mitnehmen, sofern sie mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sind. Der Impfpass muss mitgebracht werden.