Ich mache gerade den Führerschein Klasse B und wollt mich jetzt mal schlau machen, was ich fahren darf und wie viel kubick es haben kann.
Dann hat mir mein Fahrschullehrer gesagt das all die mopeds die vor 1993 gebaut worden sind nicht gedrosselt werden müssen…stimmt das?
Würde mich auf viele Antworten freuen. =)
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Da Klasse B Klasse M einschließt, gilt das zunächst.
Übergangsregeln kenne ich nur andersrum, daß „alte“ Mopeds (aus der DDR teilweise bis 60 km/h) nicht an die neue Regelung angepaßt werden müssen, was die Zulassung (oder eben genau nicht) und die Versicherung angeht. Da kann ich aber auch irren.
Dann hat mir mein Fahrschullehrer gesagt das all die mopeds
die vor 1993 gebaut worden sind nicht gedrosselt werden
müssen…stimmt das?
Hi,
das stimmt nicht. Um das zu erklären ein kleiner Einblick in die Geschichte.
Es gab die Führerscheinklassen 1 2 3 4 5
1 Motorräder ohne Beschränkung
2 Lkw
3 Pkw inklusive Klasse 4 und 5
4 Kleinkraftrad 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
5 Kleinkraftrad Mokick bis 45km/h
Dann wurde die Geschwindigkeit für Fahrzeuge der Klasse 5 auf 50km/h erhöht.
Im Zuge der neuen Fahrerlaubnisklassen wurde 2002 die Geschwindigkeit wieder auf 45km/h zurück gesetzt, aber für Fahrzeuge die es damals schon gab, gibt es den Bestandschutz die müssen nicht gedrosselt werden. Am bekanntesten dürfte die Simson Schwalbe mit 60km/h sein.
Die Klasse M die in Klasse B enthalten ist, ist der Nachfolger der Klasse 5. Alle Fahrzeuge die mit Klasse 5 gefahren werden durften, dürfen jetzt mit Klasse M gefahren werden, auch wenn sie 50 oder 60km/h schnell sind.
Alle Fahrzeuge für die damals Klasse 4 benötigt wurde, benötigen jetzt Klassse A1
Der Nachfolger der Klasse 4 ist die Klasse A1, wurde aber auf 125ccm / 11kW angehoben, und bis 18Jahre auf 80km/h begrenzt.
Roller / Scooter in der Motorklasse gab es in den 80 Jahre
noch nicht.
Achja? Was sind dann die Vespen (oder wie is der Plural von Vespa? )
Muschiföne wie heute (mit viel Lärm [u viel zu hohem Verbrauch] um nichts) gabs damals nich, das is richtig. „Roller“ (vollverkleidete Maschinen mit mindestens nem anständigen Beinschutz, aber Schaltgetriebe [also so richtig mit Kupplung ziehen und so]) an sich gabs aber schon weit vor den 1980ern. Ich erinnere da an die mir bekannten IFA-Produkte Pitty, Wiesel, Troll u Berliner Roller aus den 1950er Jahren…
Kurz gesagt:
Mit der aktuellen Klasse M, welche im B enthalten is, darfste folgendes an Zweirädern fahren:
Einspurige Fahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Ausnahmen bilden zum einen die 50 ccm-Fahrzeuge von „vor 2002“, welche 50 km/h schnell sein dürfen (die „offenen“ 50er von „vor 1980“ darfst du nicht fahren, wenn sie mit mehr als 50 km/h eingetragen sind!) und natürlich die bereits erwähnten Simson-Kleinkrafträder, welche fast alle bei Inverkehrbringung vor 01.03.1992 60 km/h schnell sein dürfen. Ausnahme von der Ausnahme (ja, auch hier gehts nich ohne) bildet der SR 4-3 „Sperber“, welcher zwar nur 50 ccm Hubraum hatte, aber aufgrund geänderter Steuerzeiten gegenüber den anderen Simson-Motoren eine Leistung von immerhin 4,6 (statt 3,4) PS auf die Strasse brachte, was ihm eine Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h bescherte. Dafür war selbst in der DDR eine amtliche Zulassung und der Motorrad-Führerschein erforderlich.
4 Kleinkraftrad 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
Das halte ich für mindestens nicht ganz richtig. Zumindest seit Einführung des rosa-Lappens (ich habe noch eine Kopie von meinem - da bin ich 100% sicher) ist es auf 50km/h beschränkt.
…dürfen jetzt mit Klasse M gefahren werden, auch wenn
sie 50 oder 60km/h schnell sind.
Hast du dafür eine Quelle? Vor allem, gilt das auch im Ausland oder ist das eine deutsche Sonderregelung?
4 Kleinkraftrad 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
Das halte ich für mindestens nicht ganz richtig.
Aber klar doch! Das waren die ganzen Kreidler, Maico etc, mit
6,2-6,5 PS und etwa 120 km/h schnell. Ich hatte was exotisches
eine Yamaha.
Sollte man auseinanderklauben! Die Klasse 4 bedeutete 50 ccm und max. 80 km/h. Wurde erst mit der Einführung des rosa Lappens ausgeweitet.
Ausser Du meinst den ganz „alten Vierer“. Galt für Motorräder. Der war aber weit vor meiner Zeit, von dieser Klasse wird es aber auch nicht mehr viele geben.
4 Kleinkraftrad 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
Das halte ich für mindestens nicht ganz richtig.
Aber klar doch! Das waren die ganzen Kreidler, Maico etc, mit
6,2-6,5 PS und etwa 120 km/h schnell. Ich hatte was exotisches
eine Yamaha.
Sollte man auseinanderklauben! Die Klasse 4 bedeutete 50 ccm
und max. 80 km/h. Wurde erst mit der Einführung des rosa
Lappens ausgeweitet.
Ausser Du meinst den ganz „alten Vierer“. Galt für Motorräder.
Der war aber weit vor meiner Zeit, von dieser Klasse wird es
aber auch nicht mehr viele geben.
Was du mit dem „ganz alten Vierer“ meinst, weiß ich nicht. Aber mein Vierer von 1975 war genau so wie oben beschrieben. Meine Yamaha RD50, 50ccm und 6,26PS, ging 120 km/h und mit Rückenwind auch noch mehr.
seit Einführung des rosa-Lappens (ich habe noch eine Kopie von
meinem - da bin ich 100% sicher) ist es auf 50km/h beschränkt.
Hi,
das war den nach 1.4.80 bis bis 31. Dezember 1998, da wurde eben auf diese 50km/h ( später 45km/h ) begrenzt. Das war davor die Klasse 5 war, wurde zur Klasse 4. Und das was die Klasse 4 war, wurde zu Klasse 1b bis 80ccm und 80km/h. Später dann wurde aus 1b die Klasse A1. Deshalb dürfen jetzt die, die vor 1.4.80 Klasse 4 hatten Mopeds 125ccm 11kW fahren, obwohl sie ursprünglich nur 50ccm durften.
Die Klasse 4 vor 1.4.80 ist eine andere als die Klasse 4 danach.
Hast du dafür eine Quelle? Vor allem, gilt das auch im Ausland
oder ist das eine deutsche Sonderregelung?
Du bist aber mißtrauisch
Aber sicher habe ich eine Quelle.
§ 76 Übergangsrecht FEV
8.
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Das sind die Geräte bis 50km/h
c)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html
Das sind die Geräte aus der „DDR“ Produktion die bis 60km/h schnell sind.
Wie weit andere Länder es anerkennen weiß ich nicht mit Sicherheit, denke aber das es auch im Ausland anerkannt ist.
Was du mit dem „ganz alten Vierer“ meinst, weiß ich nicht.
Aber mein Vierer von 1975 war genau so wie oben beschrieben.
Meine Yamaha RD50, 50ccm und 6,26PS, ging 120 km/h und mit
Rückenwind auch noch mehr.
Es gab bis 1954 die Klasse IV. Wer den hat bekommt beim Umschreiben die neuen Klassen A, A1, B, M, S, L.
Ich dachte eigentlich bei 80 km/h war Schluss bei der Klasse vier.