Liebe Experten,
an der ehemaligen Schule meiner Kinder passieren Dinge, die ich gerne im Internet veröffentlichen möchte (Z.B.Nichteinhaltung der Lehrpläne, Missachtung der Rechte von Schülern und Eltern, Erziehung zu Anpassung und Unterordnung).
Welche Form muss ich wahren, um von der Schule oder den Lehrern nicht wegen einer Rechtsübertretung angezeigt zu werden?
Darf ich mich satirisch über die Lehrer äussern?
Z.B. den Schulparkplatz zeigen, auf dem nur japanische und französische Autos stehen und davon auf die Lehrer und ihre ostdeutsche Herkunft ableiten.
Darf ich Protokolle, die ich aufgrund von Berichten meiner Kinder angefertigt habe veröffentlichen?
Vielen Dank im voraus
gonzobaba
Hallo gonzobaba,
leider habe ich zum Thema publizieren im Internet
keine Erfahrung. Wenn auf der
Schule unmögliche Zustände passieren, würde ich
mich an die Behörde und an akte 2010
wenden.
Bei akte 2010 gibt es auf jedenfall Experten für
solche Fälle.
Liebe Experten,
an der ehemaligen Schule meiner Kinder passieren
Dinge, die
ich gerne im Internet veröffentlichen möchte
(Z.B.Nichteinhaltung der Lehrpläne, Missachtung der
Rechte von
Schülern und Eltern, Erziehung zu Anpassung und
Unterordnung).
Welche Form muss ich wahren, um von der Schule
oder den
Lehrern nicht wegen einer Rechtsübertretung
angezeigt zu
werden?
Darf ich mich satirisch über die Lehrer äussern?
Z.B. den Schulparkplatz zeigen, auf dem nur
japanische und
französische Autos stehen und davon auf die Lehrer
und ihre
ostdeutsche Herkunft ableiten.
Darf ich Protokolle, die ich aufgrund von Berichten
meiner
Kinder angefertigt habe veröffentlichen?
Vielen Dank im voraus
gonzobaba