Darf ich im Landschaftsschutzgebiet Pflanzen sammeln, ich meine nicht geschützte Pflanzen, oder darf ich das wie im Naturschutzgebiet nicht?
Hallo,
auf diese Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben.
Es gilt die jeweilige Schutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet. Da wirst Du Dir nachsehen müssen. Am Besten mal bei der Gemeinde, Landkreis o. ä. nachfragen.
Gruß
Jörg Zabel
auf diese Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben.
Es gilt die jeweilige Schutzverordnung für das
Landschaftsschutzgebiet.
Hallo Jörg,
kennst du eine Rechtsverordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet, welche das Sammeln von Pflanzen einschränkt? Bestehende Einschränkungen (z.B. Artenschutz, Schutzgebiet im Schutzgebiet) gelten unabhängig von der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
kennst du eine Rechtsverordnung zu einem
Landschaftsschutzgebiet, welche das Sammeln von Pflanzen
einschränkt? Bestehende Einschränkungen (z.B. Artenschutz,
Schutzgebiet im Schutzgebiet) gelten unabhängig von der
Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet.
Spontan hätte ich sofort mit „ja“ geanwortet, aber mit den ganzen bestehenden Einschränkungen (s. o.) bin ich nachdenklich geworden. Außerdem muss ich um diese Uhrzeit den „erlaßmäßigen Beweis“ schuldig bleiben.
Es bleibt mir nur noch die Bemerkung, daß sammeln und sammeln zweierlei ist. Ich hab schon „Sammler“ mit Spaten gesehen …
Gruß
Jörg Zabel