Die Frage ist sehr allgemein gehalten und ich will an einem fiktiven Beispiel verdeutichen, was ich meine. Ich habe schon versucht, jede einzelne Sache herauszufinden, komme aber nicht wirklich weiter. Ich wäre schon sehr dankbar, wenn ich Teilantworten bekomme. Ich hab in letzter Zeit viele „Outdoor/Survival“ Filme und Bücher gesehen / gelesen und frage mich nun, was davon man in Deutschland überhaupt legal machen dürfte.
Prämissen:
– Wir reden nicht von Naturschutzgebieten oder lokalen Sonderregeln.
– Beispielmann hat weder einen Angel- noch einen Jagdschein
– Beispielmann setzt sich bewusst diesen Situationen aus und könnte jederzeit abbrechen, also Notstand soll nicht in Betracht kommen.
– Die Pflanzen und Tiere, die „ihm zum Opfer fallen“, stehen weder unter Naturschutz, noch ist Schonzeit, falls sie bejagt werden dürfen.
– Beispielmann betritt keinen Privatbesitz. Alles spielt sich in nicht besonders geschützer Natur ab.
– Beispielmann weiß, wie man ein Tier „artgerecht tötet“, ohne dass es leidet. Tierquälerei soll auch ausscheiden.
Beispielmann will als Abwechslung vom Alltag ein paar Tage in der Wildnis überleben und mal all das ausprobieren, was er so gesehen hat. Er packt sein Fahrtenmesser ein (Klingelnänge 12,1 cm), dazu sein Feuereisen und seine Feldflasche. Er geht in den Wald und will sich als erstes ein Lager bauen. Dazu sucht sich Beispielmann totes Holz vom Boden. Ihm fällt jedoch auf, dass dieses eher als Brennholz geeignet ist und so schneidet er mit seinem Messer ein paar firsche Äste eines Baumes ab. Dabei sieht er ein paar Würmer und Insekten, die er isst. Es war zwar einige Überwindung, doch er hat gelernt, dass diese reich an Proteinen sind. Auch ein paar Waldbeeren und Steinilze findet und verzehrt er.
Zurück am Lagerplatz beginnt er mit dem Bau seines Lagers. Als es dunkel wird, entzündet er ein offenes Feuer im Wald. Er kennt sich ein wenig aus, und macht es so, dass der Wald nicht Gefahr läuft, abgebrannt zu werden. Nach einer unruhigen Nacht verspürt er großen Hunger. Am nahegelegenen Bach probiert er verschiedene Techniken aus, eine Forelle zu fangen. Tatsächlich hat er mit dem sogenannten Forellenkitzeln Erfolg. Er gart die Forelle zum Frühstük. Doch da er ein gestandener Mann ist und noch Hunger hat, baut er eine einfache Falle, in die tatsächlich nach einigen Stunden eine Rotwildkuh tappt. Er erledigt sie und verspeist ein Stück. Den Rest lässt er für die Füchse zurück.
Nun macht er sich auf den Weg, immer tiefer in den Wald. Er trifft auf eine Schlucht. Diese ist nicht breit, aber sehr tief. Am Rande dieser Schlucht steht ein breiter Baum, dessen Länge die Breite der Schlucht übersteigt. Geschickt fällt er den ganzen Baum genau so, dass dieser auf die Schlucht fällt und Beispielmann den Baum nun als Brücke verwenden kann.
Welch ein Glücksfall! Auf der anderen Seite merkt er, dass in der Baumkrone ein Vogelnest war. Der Baum ist so gefallen, dass der Vogel mit einem Flügel festklemmt, die bebrüteten Eier hingegen so sanft vom Nest abgefedert wurden, dass sie alle noch ganz sind.
Er isst Eier und Vogel und zieht weiter.
Die ganze Anstrengung hat ihn zum Schwitzen gebracht und er will ein Bad nehmen. Da kommt ihm das breite Bachbett entgegen. Leider ist zu wenig Wasser im Bach und er entschließt sich kurzerhand, einen Staudamm zu bauen. Nach einigen Stunden ist sein Bad fertig. Der Staudamm ist so gut, dass das Wasser gar nicht mehr im eigentlichen Bachlauf weiter fließen kann, sondern die ganze Umgebung überflutet. Da Beispielmann es eilig hat und noch vor der Dunkelheit ein neues Lager braucht, belässt er den Staudamm so und zieht weiter.
Abends, als er gerade wieder ein Lager aus Holz bauen will, sieht er im Berg eine Art Höhle. Damit er vom Regen gechützt ist, geht er möglichst weit hinein. Er zündet eine selbst gebastelte Fackel an und sieht golden glitzerne Kugeln - Bernstein. Er steckt so viele ein, wie er tragen kann, um sie später online zu verkaufen.
Wenn ich es als Laie selbst versuche, kommen für mich folgende Dinge in Frage - leider weiß ich eben nicht, ob es wirklich so ist oder nicht:
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Wilderei?
Frage: Ab wann ist es Wilderei? Bei einem Wurm, einem Insekt, einem Vogelei, einer Feldmaus, einem Vogel, einem Reh, einem Wildschwein? Oder ist es völlig unerheblich und auch eine Stubenfliege wäre Wilderei? -
Angeln ohne Angelschein?
Darf ich ohne Angelschein in Deutschland gar nicht Fischen oder nur an speziellen Plätzen nicht? (Sry, vom „Agelrecht“ hab ich wirklich Null Plan) -
Was darf ich im Wald benutzen?
Totes Holz, das am Boden liegt? Ich tippe Ja, bin aber nicht sicher. Aber was, wenn ich Äste eines Baumes abtrenne, oder gar einen ganzen Baum Fälle? -
Offenes Feuer?
Hier wird angenommen, der Feuermacher „kennt sich“ aus. Es wird also keinen Waldbrand geben. Trotzdem illegal? Wenn nicht, unter welchen Bedingungen erlaubt? -
Wilde Beeren essen?
Ich tippe legal. In der Bayrischen Verfassung steht es sogar so drin, da hab ich es gefunden. Aber ein Bundesgesetz habe ich über wilde Früchte nciht finden können. -
Pilze sammeln
Ist ja üblich und meines Wissens nach auch erlaubt, aber: Ein Pilz ist ja im Gegensatz zu einer wilden Beere nicht ein kleiner Teil, den ich mitnehme. Ich nehme ja den ganzen Pilz. Also wäre der vergleich mit einem ganzen Strauch besser. Aber einen ganzen Strauch darf ich doch nciht aus dem Wald reißen. Oder doch? -
Was rein kommt, muss auch raus.
Umweltverschmutzung, im Wald „aufs Klo“ zu gehen? Tippe nein, aber keine Ahnung. Erregung öffentlichen Ärgernisses sollte ausscheiden. Wir nehmen an, Beispielmann zieht sich dafür zurück in einsame Gebiete. -
Bach stauen und so die Umgebung dauerhaft verändern.
Wenn ich in die Wildnis gehe, hinterlasse ich zwangsläufig Fußabdrücke, knicke Äste um, zertrete vielleicht ein Tier. Aber wie groß darf eine Veränderung sein, die ich hinterlasse? Und darf ich bewusst / billigend in Kauf nehmend, so große Änderungen durchführen? Keine Ahnung. -
Feststehendes Messer über 12 cm.
Nach Waffenrechtsnovelle 2008 darf man Feststehende Messer ü 12 cm nur noch führen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Würde ich hier als gegeben ansehen. Gibt es schon Gerichtsurteile zu sowas? -
Herrenlose Dinge mitnehmen.
So wie ich es mal gehört habe, darf ich herrenlose Dinge aneignen. Gilt das in unbegrenzten Mengen und für alles? Was ist alles ein herrenloses Ding?
Ich hoffe, das hier ist nicht zu lang und umfangreich geworden. Im Prinzip dreht sich alles um die Frage: Was darf ich in Deutschland (wenn es keine kommunalen oder landeseigenen Sonderregelungen gibt) machen und was nicht?
Ich hoffe, wenigstens auf einige Fragen fundierte (mit Gesetzen oder Urteilen) Antworten zu bekommen. Ich habe nämlich wirklich keine Ahnung, was man davon heute noch dürfte. Wenn ich Geschichten von alten Leuten höre, dann frage ich mich oft: War das früher erlaubt? Oder eben: Dürfte man sowas heute eigentlich auch noch?
Nicht selten höre ich Storys von alten Leuten, die (sicherlich ohne Angelschein) Fische aus dem Rhein geholt haben oder Jagd auf Vögel gemacht haben, die es dann Sonntags zum Essen gab.
Vielen vielen Dank schonmal im Voraus!