Was darf ich nach einem Arbeitsunfall?

Guten Abend!
Ich hätte eine Frage: Darf ich einer dritten op ohne folgen ( Bg bezahlt nicht mehr oder ähnlches) absagen?
Zur Situation: Nach einem Arbeitsunfall ( schwerer beinbruch& zerspiltterte Ferse) Lag der betroffene Mann 5 Wochen im krankenhaus, und hatte 12 Wochen gips bekommen… wurde jedoch direkt darauf in Reha geschickt… bei dieser wurde im Zwanghaft der Gips abgenommen und eine schiene angelegt… Trotz der verordnetet Ruhe wird er zu theraphiemasnahmen und massagen bewegt und diese bringen nur schmerzen und scheinen der heilung entgegenzuwirken.

Das problem, welche rechte besitzt man ohne das es Folgen gibt, wie zB das die BG nicht mehr bezahlen würde.

An welche Stellen/personen Können wir uns wenden um Informationen zu bekommen

Hallo, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen

Viele Grüße

Guten Abend,
Normalerweise beginnen schon in der Klinik leichte Bewegungsübungen und KG mit den Gelenken, die bewegt werden können. Dann wird der Gips in der behandelnden Klinik oder bei einem niedergelassenen Chirurgen oder Orthopäden entfernt und eine Rö-Kontrolle ohne Gips angefertigt. Je nach Befund erhält der Patient weiter KG, da die Genehmigung einer Reha oft Monate auf sich warten läßt. Ein Begleitschreiben des Operareurs enthält dann Anweisungen für die Therapeuten in der Reha-Einrichtung, wie weit die verletzte Extremität bewegt und belastet werden darf. Sinnlos ist es, eine Reha zu beginnen, wenn der Gips noch anliegt. Er darf auf keinen Fall eigenmächtig von einem Therapeuten entfernt, oder durch eine Schiene ersetzt werden. In dem vorliegenden Fall scheint das Bein durch die Reha völlig überlastet zu sein, was einer Heilungtendenz entgegensteht. Die Reha sollte in diesem Falle abgebrochen und für später terminiert werden. Die BG´s haben für diese Probleme ein offenes Ohr. Auskunft geben auch Krankenkasse oder MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse)