Guten Tag,
Es geht hauptsächlich um die Integration von gebrauchten Komponenten oder Maschinen.
1)Wenn ich einen Roboter Bj. 2005 mit Herstellererklärung einbauen will, brauche ich eine Einbauerklärung nach MRL 2006/42/EG Anhang II, 1.B oder gilt weiter die alte Herstellererklärung?
2)Wenn ich eine Presse Bj. 2003 mit Herstellererklärung integrieren soll, diese Presse aber am Aufstellort verbleibt (wird nur aus einer CE-Anlage versetzt, nicht aus Lager entnommen, nur werkzeugtechnisch umgerüstet) und „nur“ in die neue Anlage integriert werden soll, auch in den Schutzkreis gilt dann der Altmaschinenbestandsschutz, oder muss ich nachbewerten (lassen).
3)Wie sieht es mit unseren im Lager bereitgehaltenen Komponenten (unvollständige Maschinen) für Servicenotfälle aus? Doku nachfordern, oder wie sonst verfahren?
4)Wie sieht es mit „Zellen“ oder „Modulen“ aus, die ja extra dafür gebaut wurden, um flexibel zu fertigen?
Dies alles sind zuerst Fragen, die aus unserem Vertrieb gestellt wurden, da zu erwarten ist, dass unsere Kunden mitunter mit Verständnislosigkeit reagieren werden.