Hallo zusammen.
Mir wurde heute aufgrund einer mittlerweile abklingenden bipolaren Störung ( manisch / depressiv )das Medical 2 verwehrt, und ich wurde an das AMC verwiesen. Ich fand es richtig dem Arzt reinen Wein einzuschenken, und ihm meine Störung mitzuteilen. Er meinte in den Befunden war jedoch ein Satz welcher ihn zu dieser Entscheidung veranlasste. Jetzt habe ich natürlich die Konsequenzen zu tragen. Meine Frage: Wenn es beim AMC auch schief läuft ( was ich mittlerweile glaube ), welche Möglichkeiten habe ich trotzdem zu fliegen ( außer als Passagier*schmunzel* ) ? Welche Fluggeräte ? Wo die Ausbildung eventuell ohne Medical machen, etc. ? Natürlich sollte es legal sein.
Danke für euren ernstzunehmenden Antworten.
Hallo, leider kann ich diese Frage nicht direkt beantworten, aber: ich war dieses Jahr auf der Aero und ich weiß, dass ein Flugzeughersteller kongret damit warb, dass man seine Flugzeuge ohne Medical fliegen dürfe. Kann sein, dass es mit der Gewichtsklasse zu tun hatte. (weniger als die 472,5 wie bei UL) Außerdem, wenn ich mich richtig erinnere, war der Stand in Nachhbarschaft zum DAEC Stand. Vielleicht fragst Du mal bei der Messeleitung der AERO was die über diesen Stand wissen.
Gruß Achim
leider kenne ich mich mit den Bestimmungen, die nach einem abgelehnten Medical gelten, nicht besonders gut aus. Den Hinweis meiner Vorredner, es bei unseren freundlichen Nachbarn zu versuchen, hörte ich ebenfalls schon von einigen Flieger-Kollegen. Sorry, wenn ich hier nicht helfen kann.
ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich für eure Antworten bedanken.
Bin gespannt wann ich einen Termin beim AMC erhalte.
Es wurde mittlerweile alles in die Wege geleitet.
Wenn es nicht all zulange dauert, werde ich das Ergebnis hier einstellen.
Danke nochmal, und beste Grüße
vom Peter
Oh…das ist eine sehr schwere Frage. Als Pilot bin ic wohl nicht der richtige Ansprechpartner, um Dir da verbindliche Auskunft zu geben.
Frage am besten einen Fliegerarzt Deines Vertrauens oder direkt beim LBA nach. Ich weiss auch nicht, was die europ. Gesetzgebung nach JAR da vorsieht.
Viel Erfolg…
Hady