Was darf im zeugnis stehen ?

folgende sachlage:
ein realschüler einer 7.klasse benimmt sich nach meinung der klassenlehrerin auf der klassenfahrt (letzte woche des abgelaufenden schuljahres) daneben (rumgröhlen, ob-tampons-um-den-hals-tragen und ähnliche kindereien). die zeugnisse sind schon geschrieben, also kann die verhaltensnote nicht mehr geändert werden, aber im zeugnis steht nun der vermerk, dass der junge sich auf der klassenfahrt unmöglich benommen hätte. nun befürchten die eltern, dass dieser vermerk dem jungen, der sowieso schon durch stottern, diagnostiziertem ADS gebeutelt ist auf seinem zukünftigen ausbildungsweg hinderlich ist.
frage: dürfen solche vermerke im zeugnis stehen ? und wenn ja: was können die eltern dagegen tun ?
ich wäre dankbar für jede information, stefan

Hallo Stefan,

also um es gleich vorneweg zu schicken, ich weiß wirlich nicht, ob sowas in nem Zeugnis stehen „darf“ oder nicht.
Ein bisserl wundern tun mich zwei Dinge:

  • Die Zeugnisausgabe war doch schon zum Ende der Sommerferien, ich fürchte daß es jetzt recht schwer ist, noch nachträglich was zu ändern…

nun befürchten die eltern, dass dieser vermerk
dem jungen, auf seinem zukünftigen ausbildungsweg
hinderlich ist.

*grübel* Muß er denn dieses Zeugnis bei einer späteren Bewerbung nochmal vorlegen? Ich meine, die Realschule schließt er in der 10ten Klasse ab, bewerben tut er sich mit dem Zeugnis aus der 9ten und - so vorhanden - dem Halbjahreszeugnis von der 10ten. Zur Not gibt er auch noch das von der 8. Klasse mit, aber das aus der 7ten? Und selbst wenn, wird sich kein Ausbilder daran stören, daß er sich vor 3 Jahren mal auf ner Klassenfahrt „unmöglich“ (ist das echt der Wortlaut??) benommen hat.
Was ganz anderes wäre es natürlich, wenn in jedem Jahr die Verhaltens-Note entsprechend schlecht wäre und ein ähnlicher Kommentar da stünde :wink: Aber so würd ich mir da nicht allzuviele Gedanken machen…

Liebe Grüße

Petzi

hi stevie.
Ich weiß auch nicht, was drinstehen darf, aber genaues könnte man eventuell auch über den Elternbeirat erfahren.
Ich persönlich finde ja, dass ein 7-Klässler, der im Allgemeinen etwa 13 Jahre alt ist, auch für seine „Kindereien“ gerade stehen kann. Das Zeugnis der 7.Klasse interessiert später keinen mehr. Bei Bewerbungen werden im schlimmsten Fall die letzten drei Zeugnisse verlangt.
Vielleicht ist solch ein Eintrag im Zeugnis ein heilsamer Schreck und regt zum Nachdenken an. Gutes Benehmen spielt in heutiger Zeit immer noch mindestens eine so große Rolle wie ein gutes Zeugnis.
Es ist z.T. wirklich haarsträubend, was sich Kinder auf Klassenfahrten leisten.
Gruß
R. (*derenKindgeradevonderKlassenfahrtzurückgekommenist*)

Was sollen denn die Lehrer machen?
Hallo Stevie,

selbst wenn es irgendeine richtlinie gäb, nach der dies nicht auf dem zeugnis stehen darf, würde ich mir echt andere sachen überlegen, um dem jungen zu helfen, als jetzt einen zank mit den lehrern über diese zeugnisbemerkung anzufangen. Die probleme des jungen erfordern professionelle hilfe, doch nicht die eines rechtsanwaltes. auch und gerade in bezug auf seinen weiteren ausbildungsweg wäre es ein völlig falsches signal, gegen diese bemerkung vorzugehen.

für lehrer ist es äußerst schwer, mit solchem verhalten auf klassenfahrten umzugehen. auch wenn es sich nur um kindereien handelt, kann solch ein schüler durch die sich entwickelnden gruppenprozesse die fahrt gründlich versauen. wenn dann noch die anderen schüler mitkriegen, dass der schüler wegen irgendwelcher verwaltungsvorschriften nicht mit dem üblichen instrumentarium bestraft wird, wirkt sich das längerfristig verheerend auf die atmosphäre aus.

eine bekannte von mir hat erlebt, wie schülerinnen in einer ähnlichen situation in der zehnten klasse die teilnahme an der feierlichen zeugnisausgabe verweigert wurde. als sich die eltern dagegen u. a. mit einer meldung an die presse wehrten, ging der schuss nach hinten los: es wurde aufgedeckt, wie das unmögliche benehmen der schülerinnen noch durch das vorgehen der eltern unterstützt wurde - obwohl gerade diese gefordert hatten, dass an der schule wieder werte und „sekundärtugenden“ und eben gutes benehmen vermittelt wird.

es ist eben notwendig, dass die eltern auch dann hinter solchen forderungen stehen, wenn es mal den eigenen nachwuchs trifft. sie sollten mit den lehrern an einem strang ziehen und mit ihnen gemeinsam nach lösungen suchen, statt durch verwaltungsjuristerei den schülern erlauben, lehrer und eltern gegeneinander auszuspielen. das gilt übrigens gerade für das phänomen ads.

grüße
Juliane

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