Hallo Versicherungsexperten,
wir als Mieter hatte vor kurzem einen Wasserschaden im Keller. Gibt es eine Liste von Gegenständen die man im Keller aufbewahren darf? Darf man bestimmte Sachen nicht dort lagern?
Die Versicherung möchte nun Angaben haben, was sich im Keller befunden hat.
Danke für Eure Hilfe.
Axel
hallo superaxel,
- die Schiegermutter,
- darf alles in den Keller.
Beim Dachgeschoß gibt es Vorschriften (leicht entzündliche Waren), aber Keller wüsste ich nichts.
Grüße
Raimund
Hallo …
dem kann ich nur zustimmen.
Und selbst, wenn etwas nicht in den Keller dürfte, was dabei kaputt gegangen ist (sein soll), dann würde es halt nicht erstattet werden…
Aber wie sagte mein Opa in solchen Momenten immer?
Nachtijall ick hör´ da trappsen…
Gruß
Marco
Nachtijall ick hör´ da trappsen…
Danke für den Hinweis. aber ich möchte mir lediglich viel Schriftverkehr mit der Versicherung ersparen. Ich hatte halt hauptsächlich Sachen aus Holz im Keller, und die sind nun durchgeweicht. Besonders großen Wert hatten die auch nicht.
Gruß Axel
hallo Axel,
Also wenn Holz nicht mehr in den Keller darf, dann mauere ihn gleich zu.
Dass der Keller überflutet wurde, damit konntest Du nicht rechnen.
Das kannst Du seelenruhig in die Schadensmeldung geben!
Grüße
Raimund
der die Versicherungen bemittleidet ob der riesigen Summen, die sie jetzt zahlen müssen!
Seitdem gibt es fast keine Deckung gegen Umweltschäden mehr. Nur auf Direktionrückfragen.