Hallo zusammen,
angemommen wir befinden uns in Niedersachsen und jemand ist Lehrerin, also verbeamtet. Was gehört in so einmem Fall in die Personalakte, und was nicht? Was ist, wenn Schüler sich über eine Lehrkraft äußern. Darf so etwas in der Akte auftauchen?
Gruß
Doris
Hallo
Was gehört in die Personalakte, und was nicht?
Eine Personalakte darf alle Angaben enthalten, die einen Bezug zum AV haben. Fakten aus dem Privatleben des AN haben darin nichts zu suchen, solange nicht gleichzeitig ein Bezug zum AV besteht. Der AG muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch dafür Sorge tragen, dass die Personalakten ein richtiges Bild des AN in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln.
Was ist, wenn Schüler sich über
eine Lehrkraft äußern. Darf so etwas in der Akte auftauchen?
Kommt darauf an, was sie konkret äußern. Sofern da ein Zusammenhang zum AV besteht, dann darf (und muß eventuell auch) das da natürlich rein. Wenn ein Schüler einen sexuellen Mißbrauch im Unterricht meldet, dürfte sicher ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme in die Personalakte bestehen. Wenn ein Schüler aber meldet, daß er den Lehrer gestern ganz fürchterlich angezogen mit einem gelben T-Shirt, grüner Hose und pinken Schuhen in der Stadt gesehen hat, gehört das eher nicht da rein.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
vielleicht hilft Dir das ja auch:
http://www.schure.de/nbg/nbg/nbg3.htm#p101a
Gruß