Hallo zusammen,
Es geht um eine Person, die halb angestellt und halb selbständig ist.
In dem Arbeitszimmer befinden sich:
1.) Schreibtisch
2.) Regale mit beruflich und privat genutzter Literatur (Romane)
(und dem üblichen Kram, der in Regalen steht, wenn diese von einer Frau eingerichtet werden: Vasen, Schachteln etc., von der Menge her ist der Kram den Büchern aber deutlich unterlegen.)
3.) Akten mit beruflichem und privatem Inhalt
4.) Ein Schrank mit Motorradklamotten
Wird ihm irgendetwas davon bei einer Prüfung Schwierigkeiten machen??
Danke,
Mightbee
Hallo zusammen,
Es geht um eine Person, die halb angestellt und halb
selbständig ist.
In dem Arbeitszimmer befinden sich:
1.) Schreibtisch
natürlich ok
2.) Regale mit beruflich und privat genutzter Literatur
(Romane)
die private Literatur könnte Probleme machen. Entweder wegstellen oder auf ein Minimum reduzieren. Berufliche Literatur muss deutlich überwiegen. Zur Sicherheit 90% der Stellfläche anpeilen.
(und dem üblichen Kram, der in Regalen steht, wenn diese von
einer Frau eingerichtet werden: Vasen, Schachteln etc., von
der Menge her ist der Kram den Büchern aber deutlich
unterlegen.)
dürfte kein Problem sein, gilt als Raumverschönerung. Es darf ja auch ein Bild an der Wand hängen. Solcher Kram ist natürlich in der Anschaffung dann nicht absetzbar, wie aber z.B. der Teppichboden
3.) Akten mit beruflichem und privatem Inhalt
private Akten sollten auch nicht zu auffällig sein. Nicht etwa groß die Fotoalben oder Akten vom Hobbyverein dastehen haben.
So was wie Kontoauszüge, eigene Bürokratie geht aber.
4.) Ein Schrank mit Motorradklamotten
Wenn man das dem Schrank von außen nicht ansieht ein Problem. Der Kontrolleti darf nicht in Schränke gucken. Vielleicht solltest du noch was Berufliches mit rein tun, um wahrheitgemäß sagen zu können, was im Schanrk drin ist, bzw. die Motoradklamotten beruflich begründen. Weg zur Arbeit
Wird ihm irgendetwas davon bei einer Prüfung Schwierigkeiten
machen??
Danke,
Mightbee