Hier geht es um den Fall der Anerkennung einer MCS (Multiple Chemikalien Sensitivität).
Der betreffende Neurologe muss natürlich unterscheiden, ob es sich um eine tatsächliche MCS oder aber um eine psychische Erkrankung handelt, die äußerlich ähnlich aussieht.
Meine Frage ist jetzt konkret, ob in dem Gutachten, in dem es darum geht, ob eine MCS vorliegt oder nicht und das an die DRV geht, Angaben zum Sexualverhalten der begutachteten Person stehen dürfen. Geht das die DRV etwas an?
Oder gibt es Angaben, die „ok“ sind und andere, die „nicht ok“ sind?
Beispiele:
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XY lebt seit Jahren in einer festen Beziehung und hat 3x wöchentlich befriedigenden Sexualverkehr
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XY hat wechselnde sexuelle Kontakte. Die Partner findet er/sie in Diskotheken
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Seit 10 Jahren hat XY keinen Sexualverkehr gehabt
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XY war lebte bisher nie länger als 1 Jahr in einer festen Partnerschaft
Bitte um Eure Meinungen.
Das war gerade in den Medien…
Hallöchen,
Kam doch gerade Samstag oder so in den Nachrichten.
Versicherungen sind immer sehr schnell darin, solche Daten zu erheben und begründen das auch oft mit der angeblich vorliegenden Notwendigkeit zur Ermittlung der Zahlungshöhe oder Ähnlichem.
Sie drohen damit, Leistungen zu kürzen oder vorzuenthalten, wenn man nicht breitwillig jedes noch so intime Detail ausplaudert.
Tatsächlich liegt hier in vielen Fällen jedoch ein unangemessener Eingriff in die Privatsphäre und eine Verletzung des Datenschutzes vor.
Man kann sich auf das Schreiben beziehen und explizit nach der rechlichen Grundlage der Erhebung und Nutzung fragen.
Angeblich verzichten die Erhebenden dann meist freiwillig auf weitere Auskünfte.
Gegebenenfalls kann man auch mal den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten, wenn man der Ansicht ist, dass eine nicht zweckdienliche Erhebung hochsensibler Daten erfolgt.
Gruß,
Michael