Was darf in einem von allen Mietparteien zugänglichen Kellerraum (Raum wird nicht verschlossen) gelagert werden?

Der Kellerraum war bereits bei meinem Einzug (1987) mittels Pappschild als „Fahrradkeller“ gekennzeichnet und wurde seither als Lager-/ Abstellraum für Fahrräder, nicht mehr benötigte Möbel, Sommer-/ Winterreifen, Werkzeug etc. genutzt. Nun meint der Vermieter, dass all diese Dinge wegen der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen sind.
Was darf denn nun dort gelagert werden?

das, was der vermieter bestimmt. und das ist hier ganz offensichtlich. oder was meinst du, warum er das dran geschrieben hat?

Hallo,

das, was der vermieter bestimmt. und das ist hier ganz offensichtlich

Wirklich ??

Ohne Kenntnis des Mietvertrages und einer eventuell vorhanden Hausordnung wäre ich vorsichtig mit solchen Äußerungen.

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Auf keinen Fall brennbare oder gefährliche Güter wie Benzin, Autobatterien etc

Das stimmt so pauschal nicht!

  1. ist es Länderrecht das entscheidet was, wo, in welcher Menge und Behältnis gelagert werden darf!
    2… richtet sich das nach der Hausordnung in der der VM das durchaus vollkommen verbieten oder auch erlauben darf.
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/diesel.htm ramses90

ja, wirklich.

wenn du mal die überschrift gelesen hättest, wäre dir vielleicht aufgefallen, dass der raum offensichtlich nicht zu einer wohnung gehört. [Beitrag editiert - www Team], wäre dir vielleicht sogar bekannt, dass in größeren mietshäusern ein fahrradkeller vorhanden sein MUSS. und wenn du das jetzt noch mit dem pappschild vergleichst, kannst du dir sicher sein, dass ich recht habe und du nicht.

[Beitrag editiert - www Team]

wenn du mal die überschrift gelesen hättest, wäre dir vielleicht
aufgefallen, dass der raum offensichtlich nicht zu einer wohnung gehört.

Das muss er auch nicht, schon einmal was von Gemeinschaftsräumen gehört ??

Auch das

dass in größeren Mietshäusern ein fahrradkeller vorhanden sein MUSS.

Ist Dummfug.

Nur bei Neubauten werden in einigen Landesbauordnungen Fahrradabstellmöglichkeiten gefordert.Für Bestandsbauten gilt dieses nicht!!

genau. der fahrradkeller ist einer davon.
[Beitrag editiert - www Team]

und habe ich das irgendwo behauptet?
[Beitrag editiert - www Team]

[Beitrag editiert - www Team]

Für Bestandsbauten gilt dieses nicht!!
–und habe ich das irgendwo behauptet?

ja sicher, hier:

dass in größeren Mietshäusern ein fahrradkeller vorhanden sein MUSS

Da lese ich nichts von einer Einschränkung.
[Beitrag editiert - www Team]