Was darf in einen Überlassungsvertrag drin stehen

Hallo … unzwar wollte ich mich mal erkundigen ob man in einem Überlassungsvertrag (Erbe) Nebenkosten mit rein schreiben darf … bitte schnell möglich um Antwort vielen Dank

Moin!
Der Schenkende, also der Überlasser, darf und kann alles, was er will, in den Überlassungsvertrag schreiben, sofern das nicht mit bestehenden Gesetzen kollidiert (Er kann z.B. nicht verschenken, mit einer Auflage, Sex -oder einen Mord an einem Dritten- als Gegenleistung zu bekommen.
Wenn er Regelungen bei Immobilien für z.B. Nebenkosten angibt, gilt das m.E. gleich einer Bestimmung in einem Testament. (Wenn er z.B. damit klarstellen will, daß nicht er, sondern der Beschenkte für die laufenden Kosten aufzukommen hat)
Gruß

Keine Ahnung - Bassauer

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo,

was ist ein Überlassungsvertrag?In einem Testament kann man alles reinschreiben. Aber NK würde ich nicht festlegen,die ändern sich jährlich…

lisa