Hallo,
also, mal angenommen, Person A schuldet einem Inkassounternehmen eine Geldsumme. Man will sich auf Ratenzahlung einigen. Die Inkassofirma schickt an die Person A dazu einen Vordruck, den Person A ausfüllen und mit einer Frist zurücksenden soll.
Auf dem Vordruck werden jede Menge Fragen zur Person A gestellt und die Inkassofirma fordert sehr viele persönliche Informationen ab, ausserdem gibt es auf dem Vordruck keine Chance, eine angemessene Rate auszuwählen, sondern man muss den Satz unterschreiben, dass man sich mit einer Mindestrate von monatlich 50€ zuzüglich weiteren Zinsen einverstanden erkläre, eine andere Option wird gar nicht angeboten.
Es geht um folgende Informationen, die die Inkassofirma laut dem Vordruck fordert und ich würde gern wissen, ob und welche der Informationen Person A tatsächlich angeben muss, also wo sie gesetzlich verpflichtet ist oder welche der Informationen Person A nicht beantworten braucht, ohne dass das eine Ratenzahlungsvereinbarung gefährden würde:
Telefonnummer
aktueller Arbeitgeber (falls vorhanden)
derzeitiges Nettoeinkommen (falls vorhanden)
Ehegatte (falls vorhanden)
Güterstand (was ist damit überhaupt gemeint?)
Arbeitgeber des Ehegatten
Lohnsteuerklassen
Anzahl und Alter der Kinder
Kundennummer der Agentur für Arbeit (falls vorhanden)
Höhe der Bezüge
Wohngeldhöhe und auszahlende Stelle
zuständiges Finanzamt und Steuernummer
Rentenversicherungsnummer und Höhe der Rente (falls…)
Konten
Lebensvers./Bausparversicherung mit Policennummern u. Sitz des VR
EV bereits geleistet, wann und wo?
Andere Gläubiger mit Höhe der jeweiligen Forderung
Sonstiges Vermögen
Wie gesagt, hier geht es noch nicht um ein gerichtliches Mahnverfahren, sondern reinweg nachdem ein Vertrag aufgrund Nichtzahlung der Person A gekündigt wurde, wurde die Angelegenheit einer Inkassofirma übergeben, diese bietet ihrerseits an, die Summe aussergerichtlich in Raten abzuleisten, was Person A auch bereitwillig tun will…
Was von all diesen Angaben muss Person A wirklich machen und was nicht? Irgendwie ist es sehr schwer vorstellbar, dass die Inkassofirma tatsächlich einen Anspruch darauf hat, z.B. die Steuernummer oder Kundennummer beim Arbeitsamt genannt zu bekommen, so lange die Raten pünktlich gezahlt werden und es nicht zu einer gerichtlichen Mahnsache wird - oder???
Vielen Dank schon im Voraus, Grüsse
Icequeen